Eigenes Haus zu zweit

  • Hallo zusammen,


    bin mit nem Kumpel am Überlegen, eine eigene Wohnung zu kaufen.
    Das ganze ist als WG geplant.


    Aber was passiert, wenn einer von uns jetzt den Job verliert und Hartz IV beantragen muß?
    Wir sind ja beide im Grundbuch eingetragen etc. aber keine Bedarfsgemeinschaft.
    Muß dann der andere die Raten übernehmen, oder gibt es da Hilfe vom Amt?


    Danke schon mal,


    Thomas

  • Das Amt bezahlt ganz sicher nicht deine RATEN !-- IST das ein WITZ ?



    Wenn du deine Raten nicht bezahlen kannst, dann entsteht eine Schuld für die nur du verantwortlich bist. DAS nennt man SCHULDEN !


    Die ARGE ist dafür da um dir Essen und Unterkunft zu garantieren und nicht um Hochhäuser zu finanzieren !

  • uniamni
    Wundere mich über deine Antwort, wenn du doch Jurist bist. Das Amt übernimmt "angemessene" Kosten der Unterkunft, wo bei es völlig egal ist, ob Eigentum oder nicht. Wichtig ist die Angemessenheit. Infos über angemessene Größe bei Eigentum kannst du überall - auch hier im Forum - nachlesen. Der Staat bezahlt ja auch anderen "Leuten" die Miete, die in Wohnungen leben, die von irgendwem anders finanziert worden sind, also bezahlt der Staat dort auch irgendwelche "Zinsen" für Wohnungsfinanzierungen, sonst würde wohl halb Deutschland leer stehen. Was nicht übernommen wird, ist Vermögensbildung. Das heißt im Klartext; wenn jemand in einer Eigentumswohnung oder einem Haus wohnt, werden die Zinsen, nicht aber Tilgungsleistungen übernommen in angemessener Höhe. Soviel dazu.



    mawa15
    Die Antwort von uniami erledigt sich, wenn du meine an ihn gelesen hast. Das ist das Erste. Zu deiner Fragé konkret. Wenn ihr die Wohnung schon länger habt, müßte sich das regeln lassen; es darf nicht unmittelbar vor Bezug zu einem Kauf oder dergleichen kommen, das wäre fadenscheinig. Das Amt würde in dem Fall denjenigen Anteil (Kosten der Unterkunft in Höhe der Zinszahlungen und Nebenkosten) übernehmen, der auf denjenigen entfällt, der in den H IV-Bezug fällt. Allerdings ist hier wichtig, wie die Verträge mit der finanzierenden Bank gestaltet sind; wenn die beiden Inhaber als "Gesamtschuldner" die Grundschuldbestellung(en) vornehmen, wird wohl der zweite, nicht im Bezug stehende, auf den Kosten sitzen bleiben. Praktisch ist das schwierig umzusetzen; hierzu ist ein Anwalt, der auch gleichzeitig Notar ist, der richtige Ansprechpartner, der Auskunft erteilen kann. An allererster Stelle allerdings stehen Gespräche mit der finanzierenden Bank, die entscheiden muß, ob getrennte Finanzierungen für ein und dasselbe Objekt überhaupt in Frage kommen.

  • Wenn ich nochmal einen kleinen sozialen Tip einwerfen darf....
    Warum kauft man verdammt nochmal eine Wohnung als Wg??????
    Seid ihr wahnsinnig?
    Was ist bei Tod, Trennung, Streit, Heirat, Frauen oder sonstigen natürlichen Lebensveränderungen des einen???
    Lasst den Quatsch!