Tochter ausgezogen, Mutter droht Zwangsumzug?!

  • Hallo


    im September 2009 bin ich (20 Jahre alt) aufgrund eines studienplatzes in eine andere stadt gezogen.
    Nun wurde meine alleinerziehende Mutter (Hartz 4 Empfängerin) dazu aufgefordert sich Wohnungsangebote einzuholen weil die Miete zu hoch ist. sie hat dafür ein halbes Jahr Zeit wenn ich das richtig verstanden habe.Für 63qm bezahlt die ARGE ca. 340€ (genauen Mitbetrag weiss ich momentan nicht)


    Mich macht das wirklich total fertig! Ich habe deswegen Schuldgefühle weil ich auf keinen fall will, dass mein Mutter umzieht und ich dadurch auch mein zu hause verliere! wir wohnen dort nun seit 13 jahren, ich habe meine ganze jugend dort verbracht und obwohl ich dort nicht mehr gemeldet bin fühlt man sich richtig vertrieben. Ich sehe wie schlecht es meiner Mutter geht auch aufgrund ihrer Arbeitslosigkeit und ich kann ihr kaum beistehen auch wegen der distanz zwischen uns. :(
    ich möchte meiner mutter so gern helfen, es ist schliesslich auch ihr zu hause und damals, als wir noch eine bessere finanzlage hatten, wurde soviel geld in die wohnung investiert.



    ich habe angst, dass trotz klage und verfahren wir trotzdem umziehen müssen und für mich ist dies unbegreiflich. verstösst das nicht gegen das grundgesetz der BRD?


    ...könnte sie nicht den mietanteil, für den die arge nicht aufkommen will, aus eigener tasche bezahlen?
    was steht uns nun bevor? können wir wirklich gegen unseren willen gezwungen werden nur weil die kommune nicht zahlen will?



    ich würde mich über hilfreiche tipps und erfahrungen sehr freuen und bedanke mich herzlichst dafür.

  • 63qm für 340Euro? Das ist doch fast geschenkt. Die ArGe soll sich mal nicht so haben. Wieviele Zimmer hat denn die Wohnung? Für eine Person ist die Obergrenze an Wohnfläche ist in manchen Bundesländern bei 45qm.
    Soweit ich weiß, kann man Miete anteilig selber bestreiten. Allerdings würde ich vermuten, dass der ArGe die Nebenkosten zur hoch sind für eine Person



    Lösungsansatz:
    Angebote einholen und deutlich machen, das eine kleinere Wohnung nicht billiger ist. Denk mal die 340Euro zahlt sie nur weil sie/ihr schon so lange in der Wohnung gewohnt habt.



    Was du nicht machen solltest, ist dein Studium schmeißen. Davon bekommt dann deine Mutter ein schlechtes Gewissen.


    Gruß
    Peter

  • danke für deine antwort @ peter



    genau genommen sind es 3 zimmer für ungefähr 340-350€


    ja, meine mum hat auch schon gesagt, so eine wohnung (wir wohnen in einem ruhigen stadtbezirk, schön im grünen) finden wir für den preis nicht nochmal- ebenso ein grund warum wir nicht ausziehen wollen. jedes zimmer ist bestens mit möbeln ausgestattet, bad und küche wurden beim einzug richtig gefliesst und durch meisterhand tapeziert- meine mum hat da ordentlich geld reingesteckt.
    mal angenommen sie müsste ausziehen in eine kleinere wohnung- wir wüssten gar nicht wohin mit den möbeln zumal wir auch eine einbauküche haben.


    ich hoffe stark darauf, dass wir letztendlich den restlichen mietanteil zu zahlen können..


    ich bin einfach so enttäuscht von diesem "rechtsstaat"- es ist ja nicht so, dass meine mutter sich nicht bemüht um arbeit und auf kosten des staates lebt. es ist eine frechheit wie herablassend man von den behörden und oft auch von der gesellschaft dargestellt wird und dabei ist es doch das grundlegendste bedürfnis ein zu hause zu haben. hartz 4 stempelt ab.
    wo soll das denn alles hinführen?
    ....nur um das mal gesagt zu haben.

  • Wie hoch ist eigentlich der Mietsatz für eine Einzelperson in der Stadt deiner Mutter?


    Bei mir in Berlin sind es 378 Euro. Dafür bekommt man eine Einraumwohnung mit 40-44qm in einem sanierten Altbau eines zweitklassigen Wohnviertel..... wenn man Glück hat.


    Bin auch dafür dass die Vermittlungsvereinbarung die man im JobCenter unterschreibt auch mal einen zweiseitigen Charakter bekommt. Zur Zeit sieht es eher so aus das der Arbeitslose alles machen muss der Berater sich mit "Kasperle verkloppen" beschäftigt.
    Das Arbeitsamt früher hatte sich mehr Mühe gegeben, die Angestellten waren zwar etwas unfreundlicher aber es kam mir effizienter vor. Heute wimmelt es von Kann-Bestimmungen die man augenscheinlich oft mit ner Klage aushebeln kann.

  • ...könnte sie nicht den mietanteil, für den die arge nicht aufkommen will, aus eigener tasche bezahlen?
    was steht uns nun bevor? können wir wirklich gegen unseren willen gezwungen werden nur weil die kommune nicht zahlen will?



    ich würde mich über hilfreiche tipps und erfahrungen sehr freuen und bedanke mich herzlichst dafür.


    Das kann deine Mutter natürlich machen, denn in dem Bescheid steht nicht wörtlich, dass Sie umziehen muss, sondern das nach ablauf von 6 Monaten nur noch die angemessenen Kosten der Unterlunft gezahlt werden.


    Wie die Angemessenen Kosten der Unterlunft sind, ist Regional Unterschiedlich. Das müsst ihr bei der zuständigen Arge erfragen


    Diablo

    Alles was ich sage, sind persönliche Ansichten und haben keinen rechtsverbindlichen Charakter