Wohnung zu gross

  • Hallo liebe Nutzer,


    folgendes:


    Die ARGE hier schreibt vor: 1Person, 45qm, 224,86 Euro KM ohne NK, knapp 295 Euro inkl. NK ohne HK.
    Jetzt hätten wir aber eine Wohnung, 220 Euro KM+55 NK, würden also im finanziellen Rahmen liegen. Allerdings ist die Wohnung 55 qm groß.


    Haben wir ne Chance die Wohnung dann trotzdem durchzukriegen?
    Und was ist mit der Kaution? Übernimmt die ARGE die?


    Hoffe auf Antworten


    Vielen Dank


    Mille

  • Hallo,
    einer Person stehen eine Wohnung von 45 - 50 m² zu. Wenn die Wohnung aber 55 m² hat und im Finanziellen Rahmen liegt, denke ich mal das Amt wird das genehmigen. Laut § 22 abs 3 des SGB 2 kann die Mietkaution übernommen werden.

  • Hallo Advokat,


    du hattest mir in Bezug auf meine Frage zum Thema Wohnungsgröße (zu groß) aber unter dem vorgeschriebenen Mietpreis folgenden Satz geantwortet:


    "nicht die wohnfläche ist maßgebend, sondern aufgrund der akzeptierten wohnfläche berechnete angemessenheit (produkttheorie)"


    Kannst Du mir den Satz vielleicht "übersetzen"? Eigentlich bin ich nicht dumm, aber so ganz versteh ich den nicht, sorry.


    Danke,


    Michaela


  • Das bedeutet.


    Das nicht die Wohnungsgröße ausschlaggebend für die Zustimmung der ARGE ist, sondern die Kosten.


    jede Arge (vermute ich mal) hat höchstgrenzen für Kosten der Unterkunft. Solltest du diese Höchstgrenzen einhalten (darf auch günstiger sein) und die m² der Wohnung etwas zu viel sind, wird vermutlich trotzdem zugestimmt.


    Das meint Advokat.


    gruß


    Diablo

    Alles was ich sage, sind persönliche Ansichten und haben keinen rechtsverbindlichen Charakter