Wohngeldanspruch höher als ALG 2

  • Habe ein Problem und hoffe mir kann jemand helfen. Bin endlich (?) raus aus ALG 2. Bin alleinerziehend , 1 Kind 9 J.. Habe 3 Jahre im Bezug gelebt. Immer hinzu verdient, was korrekt angerechnet wurde. Jetzt habe ich seit 1.1. eine Festanstellung ( 30 Std./wcht.). An ALG 2 würde ich jetzt 88,- Euro bekommen. Aber Wohngeld liegt bei 98,- Euro. Die Job Agentur sagt,; Da der Wohngeldanspruch höher ist als die ALG 2 Leistung, bin ich aus dem Bezug raus! So jetzt hab ich zwar 10,- Euro mehr, muß davon aber die GEZ und die Musikschule ( 38,-Euro) Keyboard Sohn) zahlen. Und bekomme die Ermäßigungskarte für das Schwimmbad und dergleichen nicht mehr. Somit habe ich ca. 50,- Euro Mehrkosten im Monat und damit auch ca. 40,- weniger als vorher. Ist das denn RECHT? Würde mich sehr über eine fachliche Auskunft freuen

  • Ja, weil die ARGE mir gesagt hat, das ich den Antrag beim Wohngeldamt stellen muß. Sie haben mir da leider keine Wahl gelassen. Gerecht find ich das nun wirklich nicht. Und wehren kann ich mich dagegen wirklich nicht? Heißt es denn nicht, das denen die arbeiten mehr Geld zusteht?

  • Hallo Luci,


    ich kenne dein Problem. Mir ging es letztes Jahr genauso. Ich bin mit drei JUngs alleinerziehend und habe zu der Zeit auf 400 Euro gearbeitet. Mir wurde auch durch neue Regelungen vorgeschrieben Wohngeld zu beantragen. Da bekam ich dann auch 2 Euro mehr und viel damit raus. Im ersten Moment habe ich mich auch tierisch gefreut. Nur im nächsten viel mir dann auch ein das ich nun meine Krankenversicherung und GEZ usw. selber zahlen muss. In einem Telefonat mit meinem Sachbearbeiter meinte der nur, das ist jetzt halt so und fertig. Ich habe mir das aber nicht gefallen lassen. Ich habe mir einen Anwalt genommen. Und das ganze wurde nochmal überprüft. Und alles musste wieder zurückgerechnet werden, und heute bin ich wieder drin. Denn es kann icht sein, laut meiner Anwältin, das ich ohne HartzIV schlechter da stehe wie vorher. Erkundige dich am besten mal beim Anwalt....


    Und was anderes, du schreibst was von Kosten für deinen Sohn (Musikschule?), werden die auch von denen schon übernommen? Weiß das sowas mal im Gespräch war.


    Gruß Mela

  • Wenn Du aus dem H IV Bezug raus bist, hast Du es denn schonmal versucht, den Kindergeldzuschlag zu beantragen? Der würde Dir doch glaube nun zustehen? (Bin mir aber nicht sicher, würds aber versuchen)

  • also ich habe auch zu der Zeit versucht Kindergeldzuschlag zu bekommen. Mir wurde gesagt, meine Kinder bekommen mit Kindergeld und Unterhalt vom Vater ( der an der Grenze liegt) genug Einkommen sodass sie keinen Anspruch haben. Was wir insgesammt habe interessert die nicht. Ich finde das sowieso unsinnig. Die Kinder die Ihren Vater zuhause haben bekommen den Zuschlag, weil sie ja keinen Unterhalt bekommen. Die Kinder die ihren Vater nicht zuhause habe, womöglich auch nur in den Ferien sehen, die bekommen nichts. Und das, finde ich kann es nicht sein. Denn alleinerziehenden geht es oft ingesamt genauso schlecht finanziell, wie Familien mit wenig Einkommen.