umzug abgelehnt, was habe ich für Möglichkeiten?

  • Hallo....an alle


    habe ein Problem mit dem jobcenter oder besser gesagt mein Freund.
    Wir sind in einer Bedarfsgemeinschaft, er bekommt Geld ich nicht, weil ich Studentin bin.


    Wir möchten ausziehen. Leben zu 2 in einer 75qm wohnung kosten 520 warm. alle 2 wochen sind für 3 tage seine 2 Kinder zu besuch.
    haben als Gründe genannt: die Wohnung wird nicht richtig warm, Fenster undicht und Boiler kaputt.

    wurde abgelehnt mit der Begründung, dafür ist nicht das Jobcenter zuständig, sondern der vermieter.


    2. mal Antrag gestellt Gründe: Die Kinder brauchen mehr Platz. Zu viert hätten wir ja Anspruch auf eine 4 Zimmer Wohnung. Auch abgelehnt, Gründe für 4 Personen reichen 3 Zimmer.


    Ich möchte ausziehen, ich würde auch alles selbst bezahlen. Aber beim Jobcenter wurde uns gesagt, wenn wir ohne Zustimmung umziehen übernehmen sie nur das was sie uns jetzt zahlen.


    Was kann ich als Gründe angeben, das sie zustimmen????
    Würde helfen das ich durch die Bahn vor der Tür gesundheitliche Probleme habe???


    Hat jemand eine Idee???

  • Findet Ihr das ganze Ok ?
    Wenn jemand aus einem wichtigen Grund umziehen muss ist das ganze OK, aber nicht wenn man es mit XX Gründe versucht.
    Ist doch klar das die ARGE Umzug 1 ablehnt, man sollte das ganze erst mit Vm mit oder ohne AW klären. Kommt man zu keinem Ergebnis der Arge vorlegen und ich denke der Umzug wird ohne Probleme genehmigt !


    Zum Grund 2, die Kidis sind alle zwei Wochen bei euch und habt 75qm. Es leben Leute mit 3 Personen und 70 - 75 qm !


    Meiner Meinung handelte die ARGE nur richtig !

  • Liebe lessy die argumente der arge sind leider richtig dafür ist der vermieter zuständig wenn der sich allerdings weigert den schaden zu beheben und ihr das schriftlich hättet sehe die lage wieder ganz anders aus !!!
    die wohnung scheint auch sehr teuer für 75 qm zumindest in unserer gegend wäre das teuer zahlen für 116qm so viel.


    Ihr müsstet wenn eine größere wohnung für den selben preis finden und auf die kinder is das nicht ab zu wälzen !!!
    eine drei zimmer wohnug reicht da aus aber wenn es nicht mehr tragbar ist zieht doch aus auch wenn "nur" die 520 weiter erstattet werden ,besser als dort zu bleiben .
    wenn die wohnug schimmelt wäre das ein sofortiger umzugsgrund!!!


    Tipp
    Steht man im Arbeitslosengeld II Bezug und möchte umziehen, müssen wichtige Gründe vorliegen. Zu den wichtigen Gründen laut SGB II gehören:
    Schimmelbefall in der Wohnung (der Vermieter wird trotz Anmahnung nicht tätig)
    gesundheitliche Einschränkungen (Treppensteigen nicht mehr möglich)
    Arbeitsaufnahme in einer anderen Stadt


    Der Leistungsträger braucht immer einen überzeugenden Nachweis. Das können Fotos, Briefe eines Anwalts, ärztliche Atteste oder ein Arbeitsvertrag sein.


    Die Behörde benötigt diese Nachweise bei jedem Hartz4 Umzug. Der Hintergrund für diese strenge Regelung sind wie so oft die Kosten, die mit einem Umzug verbunden sind. Empfänger von Hartz4 können diese in der Regel nicht selbst tragen.


    Ohne strenge Regelungen würden häufige Umzüge auf Staatskosten nicht zu vermeiden sein. Deshalb: