Wohnung vor Hartz 4 Antrag?

  • Ich komme nach langem Auslandaufenthalt mit meiner kleinen Tochter nach D zurück. Um Unterstützung jeglicher Art anzufordern brauche ich eine Meldeadresse - die habe ich aber nicht. Habe mich nun entschlossen, aus dem Ausland bereits eine Wohnung anzumieten- werde mit meinem Erspartem, die Kaution, Courtage und 2 Monatsmieten zahlen können - ebenfalls den Umzug. So habe ich eine Anlaufstelle und muss nicht mit den Koffern vom Flughafen ersteinmal in ein Frauenhaus oder Übergangsheim. Grösse der Wohnung ist im Rahmen der Forderungen der Arge, Miete ist leicht drüber. Meint ihr ich kreige da Probleme? Wenn ich dann ankomme und um die Übernahme der Miete bitte - oder sind die froh, dass ich Sachen wie z.B. Kaution und Courtage selber gezahlt habe?

  • wecleh probleme,


    es werden nur die angemessenen wohnkosten übernommen, den rest musst selbst bestreiten


    normalerweise hättest du 6 monate schonfrist, aber da du ja bereits weißt, dass du alg II bantragst ist das was anderes

  • Also ich hoffe, dass ich kein Hartz 4 beantragen muss - bin aber nicht sicher:Dort wo ich bis jetzt gelebt habe, gibt es nur Saisonarbetisverträge. Ich arbeite seit 14 Jahren immer von Mai bis Oktober und erhalte die anderen Monate über Arbeitslosenhilfe. Ob ich daher in Deutschland Anspruch auf Arbeitslosengeld habe - oder gleich Hartz 4 beantragen muss weiss ich nicht.