Eltern gebürgt

  • Wenn ich eine Wohnung habe, in der meine Eltern als Bürgen oder Hauptmieter bei der Anmietung aufgetreten sind damit ich sie bekomme, und jetzt das Amt die Kosten übernehmen soll - werden die das tun oder werden die dann tatsächlich ersteinmal an meine Eltern herantreten? (Bin 41 und komme frischund ohne Job aus dem Ausland zurück daher diese Sitation)

  • advokat
    Er will ja nicht bei seinen Eltern wohnen und dort als Untermieter Miete zahlen. So, wie ich das verstanden habe, hat er eine Wohnung in Aussicht und erhält den Mietvertrag nur, wenn auch jemand für ihn "bürgt".


    FormiHH
    Ich denke nicht, dass die dann sagen, dass deine Eltern das gleich selbst aus ihrer Tasche zahlen müssten. "Bürgschaften" sind ja an und für sich für den Notfall gedacht und nicht als Vorleistung. Außerdem: Muß das Amt denn erfahren, dass die Eltern bürgen werden? Um gar nicht erst irgendwelche Zweifel aufkommen zu lassen, würde ich dieses Thema Bürgschaft in einer separaten Erklärung (unter Bezugnahme natürlich auf den Mietvertrag) deiner Eltern gegenüber dem Vermieter formulieren.

  • advokat
    o.k. dann haben wir hier wohl mehrfach einander "vorbeigedacht"; in dem Fall hast du natürlich Recht. Gruß. Lirafe


    FormiHH
    Also aus unseren Eingaben zu deiner Frage siehst du dann jetzt, dass unterschieden werden muß und es zwei unterschiedliche Antworten gibt, also einmal für den Fall, dass die Eltern "Bürge" und zum anderen, wenn die Eltern "Hauptmieter" sind.

  • ...eben, dass Problem ist, dass ich eine Wohnung gefunden habe und dem Vermieter eine Bürgschaft meiner Eltern angeboten habe. Er will jedoch keine Bürgschaft, sondern will, dass meine Eltern als Hauptmieter auftreten und unterschreiben und ich als Untermieter. Abgesehen davon , dass ich das ganz furchtbar finden würde in meiner Situation (Trennung, Nach 17 Jahren nach Deutschland zurück mit fast nix und dann auch noch wie zu Studentenzeiten Mami und Papi um Hilfe bitten müssen) - möchte ich die beiden da so weit es geht raushalten. Habe die Befürchtung, dass wenn meine Eltern Hauptmieter sind und ich dann tatsáchlich Hartz 4 beantragen müsste und das Amt die Miete übernehmen sollte, die ersteinmal meine Eltern heranziehen würden, ehe sie Mietzahlungen übernehmen würden.

  • Kosten der Unterkunft sind Kosten der Unterkunft - und egal, ob du einen Haupt- oder Untermietvertrag unterschreibst: das Amt wird die übernehmen, wenn die Höhe angemessen ist. Aber was "will" der Vermieter eigentlich: Eine sicherere Mietzahlung als die vom Amt, kann er sonst nahezu nirgends einkalkulieren. Vorausgesetzt natürlich, das Amt zahlt die Miete direkt ohne Umweg über dich an den Vermieter; auch so etwas ist möglich. Vielleicht wäre das eine gangbare Variante, um deine Eltern komplett herauszuhalten.


    Eine eventuell zu leistende Kaution übernimmt das Amt in dem Fall, dass deine Eltern Hauptmieter werden, natürlich nicht.

  • Ne, Kaution und Makler will ich ja auch selber zahlen, da ich ja gern die Wohnung schon aus Spanien anmieten würde und erst im Nachhinein zum Amt will. Klar muss die Wohnung im Rahmen sein... Ich will einfach vermeiden mit meiner Tochter nach unserer Rückkehr nach Deutschland irgendwo "unterschlüpfen" zu müssen. Muss ja auch nen Schulplatz für sie finden - und das geht wiederum nur, wenn ich weiss wo wir wohnen werden....ich finde es eben komisch, dass der Makler sich nicht mit einer Bürgschaft zufreiden gibt - und es angeblich nicht anders gehen soll, als meine Eltern als Hauptmieter einzusetzen...