Grundausstattung

  • Das ist mal wieder ne Formulierung, bei der ich einen dicken Hals kriiege.
    "...STEHT MIR ZU..."
    Du wirst es genau begründen müssen und mit hoher Wahrscheinlichkeit als Darlehen, also ist zurückzahlen angesagt, gewährt bekommen

  • Die Erstausstattung steht dir zu, allerdings einmalig,d.h. solltest Du diese schonmal beantragt haben, dann bekommst Du nichts mehr!


    Die Erstausstattung musst Du nicht zurückzahlen, in manchen Fällen gibt es Gutscheine, welche nur in einigen Läden eingelöst werden.

  • Bist Du unter 25 Jahre wird Dir die ARGE laut geltenden Recht Nahe legen zu Deinen Eltern zurückzuziehen. Es sei denn es sprechen schwerwiegende Gründe gegen einen Wiedereinzug. Solltest Du vor Deinem Auszug bei Deinen Eltern auch schon im Leistungsbezug gestanden haben und vielleicht noch ohne Zustimmung der ARGE ausgezogen sein, dann geht die Wahrscheinlichkeit einer Grundausstattung und die Kostenübernahme einer eigenen Wohnung gegen NULL.

  • Bedeutet Arbeitsunfähigkeit, dass Du Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach SGB XII beziehst? Wenn dies so ist, kannst Du beim Sozialamt unter bestimmten Voraussetzungen einmalige Leistungen oder ergänzende Darlehen beantragen . Das solltest Du aber mit Deinem Sozialamt absprechen.