Wieder arbeitslos, erneuter Antrag, Wohnungskosten ?


  • Hallo liebe Wissenden,


    ich war bis 09/09 ALG 2 und bekam nur einen Teil meiner Miete von der Arge bezahlt, da ich in einer 60 m2
    Wohnung wohnte; die Differenz habe ich aus der Grundsicherung bezahlt.


    Nach nunmehr 8 Monaten Arbeit bin ich wieder arbeitslos und musste bei der ARGE einen komplett neuen Antrag auf ALG 2 stellen.


    Nun die Frage:
    Muss die ARGE für die nächsten 6 Monate die komplette Miete von 435 € warm übernehmen oder können die gleich den "reduzierten" Mietbetrag von 279 € berechnen?
    Gelte ich hier als "neuer" ALG 2 ?


    Ich habe keinen Änderungsantrag nach der Arbeit stellen müssen sondern einen Neuantrag, da ich länger als 3 Monate nicht mehr arbeitslos war; wie gesagt, nach 8 Monaten Arbeit wieder arbeitslos.


    Habt Ihr da irgend welche Kenntnisse oder rechtliche Hinweise?


    Vielen Dank.
    peter

  • Meines erachtens ist ein Neuantrag korrekt. Es wird aber damit wieder das genze Prozedre der Antragstellung gemacht (mit Bedürftigkeitsprüfung) etc.
    Aus Vereinfachungsgründen kann, was die Wohnung betrifft, wie letztes Jahr verfahren werden. Das wird die ARGE vor Ort entscheiden. Bei 60 qm und einer Person glaube ich kaum, dass alle Kosten übernommen werden. Als Richtwert gelten 45 qm/ Person bei einem Einpersonenhaushalt. Bei 2 Personen wären es 60 qm. Wobei aber der Kostenfaktor bei der ARGE Priorität hat.
    Da das schon mal geprüft wurde und sich in der Zwischenzeit sich nichts geändert haben sollte, wäre es machbar, auf die alte Verfahrensweise zurückzugreifen.

    :) Seht die Vögel unter dem Himmel an: sie säen nicht, sie ernten nicht, sie sammeln nicht in die Scheunen; und euer himmlischer Vater ernährt sie doch. Seid ihr denn nicht viel mehr als sie? Die Bibel NT Matth. 6, 26 :cool: