400 euro job Nachtschicht und Maßnahme??

  • Hallo!
    Ich hoffe das mir hier jemand helfen kann ich bin dem Amt so ziemlich hilflos gegenüber!
    Ich habe einen 400 euro job auf nachtschicht,fange Abends um 22 uhr an bis Morgens um 5 uhr in der Wechselschicht heißt ich arbeite 5 Tage dann 10 tage "frei" dann wieder 5 Tage nachtschicht!Nun kam meine tolle Argeberaterin auf die Idee ich sollte doch noch eine Maßnahme bei der BNW mitmachen und an den Tagen wo ich Nachtschicht habe dann halt erst vormittags zur Maßnahme gehen..... heißt im Klartext,ich soll abends 22 uhr bis 5 uhr Nachtwache machen dann um ca 11-12 uhr zur Maßnahme bis 16:30 und am selben Abend wieder in die Nachtschicht....Ich habe bereits meiner Beraterin erklärt das ich 1 tag vor und einen Tag nach der nachtwache sowie an den tagen der Nachtwache nicht zur Maßnahme gehen kann da das Schlaftechnisch gar nicht möglich ist sowie wenn ich an den Wochenenden arbeiten muss dieses ja dann wieder in die Woche der Maßnahme ausgegelichen werden muss...heißt..wenn ich Mittwoch bis Sonntag Nachtwache hatte muss ich doch 2 Tage als Ausgleich in der Folgewoche bekommen sonst wäre es ja eine 7 Tage woche mit einem fast 17 std tag!!!
    Meine Beraterin besteht aber darauf das ich diese maßnahme mache!!!!!!!!!!!!Gibt es da irgendeinen Gesetzliche regelung??Hilft mir bitte!

  • In jedem Fall ist durch die ARGE der 400 € Job vorrangig zu behandeln. Deine SB soll sich mal ihr Handwerkszeug nämlich das SGB II vornehmen und den folgenden Paragraphen durchlesen.


    SGB II § 16d Arbeitsgelegenheiten
    Für erwerbsfähige Hilfebedürftige, die keine Arbeit finden können, sollen Arbeitsgelegenheiten geschaffen werden. Werden Gelegenheiten für im öffentlichen Interesse liegende, zusätzliche Arbeiten gefördert, ist den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen zuzüglich zum Arbeitslosengeld II eine angemessene Entschädigung für Mehraufwendungen zu zahlen; diese Arbeiten begründen kein Arbeitsverhältnis im Sinne des Arbeitsrechts; die Vorschriften über den Arbeitsschutz und das Bundesurlaubsgesetz mit Ausnahme der Regelungen über das Urlaubsentgelt sind entsprechend anzuwenden; für Schäden bei der Ausübung ihrer Tätigkeit haften erwerbsfähige Hilfebedürftige nur wie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.


    Da Du ja eine Arbeit gefunden hast, sollten diese Art vorgeschlagenen Maßnahmen wohl denen vorbehalten sein, die gar keine Chance auf dem Arbeitsmarkt haben. Wie Du siehst wird der Arbeit im Sinne des § 16d auch nicht über die Höge des Lohnes definiert.


    Außerdem erfüllst Du die Forderungen des § 2 SGB II, der sinngemäß sagt, dass ein Hilfebedürftiger auf jede nur erdenkliche Art seine Bedürftigkeit zu mindern hat.
    Nach meiner Ansicht ist auf Grund Deiner Arbeitszeit (Nachtarbeit) und eine ARGE Maßnahme welche am Tag läuft nicht unter einen Hut zu bringen. Auch kann ich mir nicht vorstellen, dass mir die ARGE vorschreibt wie viel Zeit ich nach einer Nachtschicht zu Regeneration zur Verfügung haben soll.
    Sollte Deine SB auf ihrem Ansinnen bestehen schriftlich gebe lassen, dass Du Deinen Job kündigen sollst um an der Maßnahme teilnehmen zu können. Schauen wie mal was dann passiert.