Probejahr

  • Hallo ihr lieben,
    ich habe eine Frage,denn das komplizierte hin und her mit der Arge ist echt nervenraubend!!Vielleicht bekomme ich ja hier hilfreiche antworten.


    Und zwar:
    ich bin seid dem 1.07.2010 mit meinem freund zusammen gezogen. (bzw. ist er zu mir und meinem sohn gezogen)
    Ich bezeihe zur zeit harz4, er gehjt vollzeit arbeiten!dem probejahr wird wohl zugestimmt werden,allerdings und jetzt kommt meine frage,wird die miete jetzt zu einem drittel geteilt,dass heißt ich muß für juli und aug. der arge den anteil von meinem freund zurückzahlen und bekomme dann auch ab sep. weniger leistungen.also ein drittel der miete weniger.
    ist das so rechtens oder liegt ein "versehen" vor??da ja zu erst das "probejahr" der arge gar nicht bekannt war...jaja is klar ;-)


    wäre froh über eure hilfe

  • Deine Frage zielt auf eines der schwierigsten Unterfangen im Sozialrecht nach SGB II ab. Nämlich die ARGE davon zu überzeugen, dass hier wirklich nur in einem Probejahr zusammen gewohnt wird und man keine Bedarfsgemeinschaft unterstellen kann. Obwohl die Gesetzes Lage eigentlich nach dem SGB II völlig klar ist. Auch gilt meines Wissens hier nicht die umgekehrte Beweislast wie z.B. bei einer Haushalts Gemeinschaft wo der Leistungsempfänger das Nichtvorhanden sein einer solchen beweisen muss. Beim Probejahr ist wohl die ARGE in der Beweispflicht wenn sie eine BG unterstellen möchte anstatt ein Probejahr anzuerkennen. Allerding ist den Mitarbeitern der ARGE klar, dass ein solcher Beweis von ihnen kaum zu erbringen ist. Also wird der Antragsteller mit Tatsachen konfrontiert und erst einmal eine BG unterstellt. Viele der Betroffen wehren sich gegen solch einen Bescheid nicht und man macht hierbei einen guten Schnitt. Dies wiegt dann schon einmal die Rechtswidrigkeit einer solchen Vorgehensweise auf.
    Nun zur eigentlichen Frage: Nach meinem Rechts Verständnis darf die ARGE wenn keine BG unterstellt werden kann in dem Fall weder KDU kürzen, noch irgendwelche Kosten zurückverlangen. Ich sehe nirgendwo eine gesetzliche Pflicht für Deinen Freund sich in dem Fall an den Kosten für Unterkunft und Heizung zu beteiligen, außer vielleicht eine moralischen Pflicht und auf freiwilliger Basis. Allerdings könnte die ARGE dann wieder auf den Gedanken kommen, dass ihr doch gewillt seid, Verantwortung füreinander zu übernehmen und ihr in einer Einstandsgemeinschaft lebt.
    Auch darf die ARGE solange keine BG feststeht von Dir keine Unterlagen Deines Freundes verlangen. Wie z.B. Kontoauszüge oder Verdienstbescheinigungen. Auf diese hast Du ja keinen Zugriff. Im Übrigen ist der Freund wenn keine BG besteht der ARGE gegenüber zu gar nichts verpflichtet da er keine Leistungen von dieser bezieht.

  • vielen dank für die Antwort.
    mir wurde nun ein schreiben geschickt das ich über 200 nachzahlen soll vom zeitraum juli-aug. für die miete.die arge brechnet ein 1/3 für meinen freund.
    jetzt kommt noch der bescheid vom wohngeld für mein sohn,da soll ich auch alles angeben und was da für "tolle"freagen sind,tzzz....unglaublich manchmal.
    der herr am tel sagte mir die wohngeldstelle und die arge haben zwei unterschiedliche gesezte.diese wohngeldstelle gewährt kein probejahr.wenn ich pech hab ändert sich das wohngeld für mein sohn und muß evtl. zurück zahlen...
    ohhh man

  • Hallo,
    mein Freund ist am 1.11.13 zu mir und meinen beiden Kindern gezogen 1 Jahr auf Probe hat auch alles soweit gut geklappt auch mit dem Amt.
    Doch heute kam vom Amt Post wegen der Miete man sagte mir das, die Miete auf 4 Personen berechnet wird und er 1/4 an der Miete beteidigen muss ist soweit verständlich .
    Doch wie wird das Berechnet?
    Weil mein Freund sich mehr als 1/3 an der Miete beteidigen muss.
    Ich zahle an Miete 650 Euro warm. Hatte das ausgerechnet auf 4 Personen da kommt bei mir pro Person 162,50 €.
    Doch mein Freund muss selbstbeteidung an der Miete über 250 € zahlen wie kann das sein?

  • Snoopy86: Natürlich muss dein Freund seinen Mietanteil (hier 1/3) selbst bezahlen. Das Jobcenter zahlt doch keine Miete für deinen Freund, wenn er erwerbstätig ist und keine Leistungen bezieht. 2/3 (dein Anteil und den deines Kindes) werden doch gezahlt. Probejahr heißt nicht, dass dein Freund umsonst (Wohnung wird vom Jobcenter bezahlt) bei dir wohnen kann. Es wird sein Verdienst bei dir (Regelsatz) nicht angerechnet. Aber Miete muss er schon zahlen. Die müsste er ja auch zahlen, wenn er eine eigene Wohnung hätte.

  • Hallo,
    mein Freund ist am 1.11.13 zu mir.....
    Doch heute kam vom Amt Post wegen der Miete .....und er 1/4 an der Miete beteidigen muss ist soweit verständlich .
    .....
    Ich zahle an Miete 650 Euro warm. Hatte das ausgerechnet auf 4 Personen da kommt bei mir pro Person 162,50 €.
    Doch mein Freund muss selbstbeteidung an der Miete über 250 € zahlen wie kann das sein?


    Hallo,
    kann es sein, dass die Rückforderng den November und den Dezember betrifft?
    (evtl. ist der Dezember schon durch und es wird erst ab Januar der Auszahlbetrag angepasst)


    dms