Wohngeld ja oder nein????

  • so hallo an alle ich habe da mal eine frage für einen bekannten von mir volgene situation er hat seit dem 02.08 eine unbefristete anstellung in einer leihfirma er muss aber zusätzlich aufstocken da verheiratet und 3 kinder heute kahm ein brief von der wohngeldstelle mit einem antrag obwohl er nie einen antrag geholt oder telefonisch bestellt hat also folgende fragen


    1. darf sein SB von sich aus der wohngeldstelle mitteilen ohne einwilligung des aufstockers das dort ein wohngeldantrag hingeschickt wird? ich denke der sb überschreitet da seine befugnisse


    2. normalerweise bekommen ja ALG II empfänger kein wohngeld wie sieht das mit aufstockern aus da ja man trotzdem ALG II bekommt


    danke wenn ihr da weiter wisst


    Gruss SvenSZ

  • Der Sb hat richtig gehandelt, allerdings hätte dein Bekannter darüber informiert werden müssen.


    Wenn durch die Wohngeldbeantragung der auszuzahlende ALgII Satz dezimiert wird und ein Teil der Bg (meist Kinder) dadurch aus der Berechnung fallen, kann auch der ALgII Empfänger Wg erhalten. Soll heissen: Meist ist es garnicht so schlecht, wenn man Wg erhalten kann.


    Allerdings: Die Wg Bearbeitung kann bis zu 9 (!!) Monaten dauern, deshalb alles korekkt ausfüllen und alles beifügen.



    Alles Gute!


  • danke aber da giebt es noch ein problem die wollen alle lohnabrechnungen ab 01.10.2009 haben er hat ja zwischenzeitlich auch bei anderen leihfirmlen gearbeitet wollen die jetzt auch die abrechnungen haben oder nur die von der jetztigen firma? wenn ja geht das ja schonmal garnicht weil er seine erste lohnabrechnung und gehalt erst so um den 20.09 bekommt desweiteren wollen die auch die mietzahlungsnachweise sehen ab september 2009 die wurden aber immer direckt von der arge überwisen

  • Ja, der SB hat richtig gehandelt. Theoretisch hätte er auch erst auffordern können den Wohngeldantrag zu stellen.
    So wurde halt ein Antrag zugeschickt...
    Sicherlich ist der Anspruch der BG beim Alg II so gering, dass Wohng. in Frage kommt (also Wohngeld-Anspruch = höher als Alg II-Anspr.)
    Ggf. geht es auch nur um Kinderwohng.


    [...] die wollen alle lohnabrechnungen ab 01.10.2009 haben er hat ja zwischenzeitlich auch bei anderen leihfirmlen gearbeitet wollen die jetzt auch die abrechnungen haben oder nur die von der jetztigen firma? wenn ja geht das ja schonmal garnicht weil er seine erste lohnabrechnung und gehalt erst so um den 20.09 bekommt desweiteren wollen die auch die mietzahlungsnachweise sehen ab september 2009 die wurden aber immer direckt von der arge überwisen


    Lohnbrechnungen:
    Alle heißt alle - also ab 01.10.09 alle Abrechnungen.
    Wenn durch die jetzige Firma bisher keine Abrechnung ausgestellt wurde, könnte der Arbeitgeber auch eine Einkommensbescheinigung ausstellen. Bzw. kann er den Arbeitsvertrag einreichen (die Wohngeldstelle könnte demnach durch den angegebenen Stundenlohn und die Arbeitszeit den Lohn grob ausrechnen).


    Mietzahlungsnachweise:
    ggf. einreichen: Mietvertrag + letzte Nebenkosten-Abrechnung (bzw. anderer Nachweis, aus dem die aktuelle Miete ersichtlich ist) + Mietbescheinigung (vom Vermieter ausgefüllt) + Nachweis über Abschlagszahlungen (der NK)
    (Ich weiß nicht, ob dies (alles) benötigt wird.)


    Direkt als Zahlungsnachweis der Miete müssten die Bewilligungsbescheide vom Alg II ab 09/2009 reichen, da die Miete ja direkt von dort gezahlt wurde (und die Zahlungen im Bescheid aufgeführt sein sollten).