Gesundheitliche Einschränkung kein Umzugsgrund ??

  • Hallo Leute,


    wir haben einen Umzugsantrag gestellt.


    Als Begründung habe ich angegeben, das Gesundheitliche Gründe Vorliegen, die währen:


    Nach 2 Facher Knie OP, nur noch eingeschränkte Beweglichkeit des Linken Knies,
    die Alte Wohnung ist im 2 OG mit 56 Treppenstufen, ohne Aufzug.


    Der Antrag wurde Abgelehnt, da die Gründe nicht ausreichen für einen Umzug.
    Jetzt wurde auch die Neue EG-Wohnung abgelehnt, da sie zwar Innerhalb der Üblichen Miet grenze ist, jedoch Teurer als die Alte ist.


    Sollte man gegen den Bescheid Widerspruch einlegen ?


    Gruß

  • Hi,


    du hast völlig recht, ich würde einen gepflegten Widerspruch einlegen vielleicht ausgefeitle Begründung die würde ich auch nicht nachreichen denn es geht dir ja tatsächlich um einen schnellen Auszug wegen gesundheitlicher Einschränkung.
    Sollte da beim Kreisrechtsausschuss nicht stattgegeben werden was ich nicht glaube, ist spätestens das zuständige Sozialgericht auf deiner Seite.
    Das ist ja wohl der Hammer, bei kranken Menschen wieder Kosten sparen!
    Geht es dir eigentlich um die Übernahme der Umzugskosten oder mehr um die Übernahme der neuen Miete.


    Viel Erfog
    schöne Grüße

  • Zitat

    Beim Stellenvermittler steht eh schon drin, nicht Vermittlungsfähig.


    vorsicht, dann werden sie die hartz4-zahlungen bald einstellen. dann musst du nämlich sozialhilfe beantragen. hartz4 gibt es nur für leute, die mindestrens 3 stunden am tag arbeiten können. also hast du bald einen neuen leistungsträger und das spiel fängt von vorne an!

  • Hallo,


    Arbeiten kann ich damit schon noch, nur wer nimmt einen denn noch mit solchen Einschränkungen ?


    Bei den Zeit-Sklaven Treibern Heist immer nur Körperlich UNEINGESCHRÄNKT Fitt - Belastbar.


    Und auf den Sogenannten Ersten Arbeitsmarkt geht OHNE Qualifizierung nichts und diese habe ich leider nicht.
    Bin Gelernter Landwirt, seit 16 Jahren Raus aus dem Beruf, die Letzten Jahre Kraftfahrer und Lagerhelfer.


    Bin ml gespannt wie es weitergeht.


    Gruß

  • Hattest du nach deiner 2-fachen Knieoperation schon eine REHA?


    Wenn nein: unbedingt beantragen, dürfte normal bei der Rentenversicherung kein Problem sein, auch wenn du derzeit Kunde bei der Arge bist und somit Hartz IV Bezieher. Der Hintergrund: in den REHA-Einrichtungen wird auch Sozialberatung angeboten, und nicht nur das: es wird auch geholfen, mit Anträgen usw. Da ist das Gewicht viel stärker als wenn du privat bei der Arge Einspruch einlegst.


    lg Saalenixe