UVG nach Tod des Kindesvaters? bitte HILFE!!

  • Hallo Zusammen...


    ich schilder direkt mein Anliegen!


    Der Vater meines Sohnes ist Anfang Januar verstorben!
    Er hat sich selbststängig gemacht, trotzdem noch Hartz4 bezogen (das hatte so auch seine Richtigkeit).
    Er hat keinen Unterhalt gezahlt bis zu seinem Tod, wollte damit nun erst beginnen.
    Ich habe somit UVG-Leistungen i-h.v. 133 Euro monatlich erhalten!


    Mein Sohn ist 3 jahre alt.
    Ich selbst bekomme noch Hartz4, mein Sohn bekommt jedoch Wohngeld (beim Antrag musste ich ja UVG und Kindergeld angeben, etc.).


    Nun sagt die UVG-Stelle mir, ich muss halbwaisenrente beantragen! Das mache ich morgen. Da der vater hartz4 bekommen hat die letzten jahre, wird kaum was in die Rentenversicherung (RV) eingezahlt worden sein, so dass ich bzw. mein Sohn lt. UVG-Stelle dann halt den betrag der Halbwaisenrente bekomme und aufstockend dann noch UVG bis zu dem betrag von 133 Euro.


    Beim Wohngeld würde sich somit vlt. nur ein bisschen ändern, da Renten eine Art Freibetrag haben. mir würde dann aber lt,. meinem Sachbearbeiter der ARGE das Kindergeld meines Sohne angerechnet werden wieder, somit würde ich von der Arge weniger bekommen.


    Die unterhaltsheranziehungsstelle, die mir ein Schreiben schickt, ich soll den totenschein vorlegen, nach meinem Anruf heute aber auf einmal sagt sie braucht diesen nicht und keiner weiss warum ich diese Aufforderung bekommen habe, sagt, UVG erlischt direkt mit Tod des Vaters!
    Bis diese Rente gezahlt wird, kann es noch 4-5 Monate dauern... was mach ich denn in der ganzen zeit?? mit 133 Euro weniger leben???


    HILFE"!!!! ich bin total verwirrt!!!
    ich muss doch auch irgendwie rechnen können, was ich nun zum leben habe und was nicht!


    Hat da irgendjemand vlt einen kleinen Tipp?? Oder sowas selbst schonmal erlebt??


    Vielen Danks chonmal!! und viele Grüße


    Yakira

  • Hallo Yakira,


    das ist ja bitter. Ich bin kein ALG2-Bezieher. Ich finde aber die Brutalität mit der die Jobcenter, Alleinerziehenden in die Mangel nehmen, unerträglich.
    Meine Frau ist vor 1,5 Jahren verstorben. Das war nicht zu verhindern. Sie hatte zuletzt eine Halbtagsstelle bei der Stadtverwaltung und hat ca. 1200 Euro brutto verdient.
    Die Halbwaisenrente beträgt trotz dieses guten Betrages nur ca. 164 Euro. Ich weiß nicht, wieviel bei Dir da rumkommen wird. Sie wäre ca. 180 Euro gewesen, wenn ich meine Tochter bzgl. der Krankenversicherung familienversichert hätte. Die Berechnung dauerte ca. 3 Monate.

    Solange Du keinen Unterhalt bekommst, kann das Wohngeld und das Kindergeld nicht ausreichen, um den Bedarf Deines Kindes zu decken. Denn die halbe Miete entfällt ja auf ihn. Deshalb müßte Dir der Bedarfssatz für ein Kleinkind zustehen. Außerdem steht Dir der Alleinerziehendenzuschlag zu, wenn Dein Kind das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.


    Außerdem habe ich hier gelernt, dass Dein Kind bei Rente + Kindergeld + Wohngeld nicht mehr als bedürftig gilt und Dir der Überschuß zum ALG2-Bedarf nicht als Einkommen angerechnet werden, darf. Meine Bekannte ist diesbzgl. juristisch gegen das Jobcenter unterwegs. Allerdings müßtest Du dann die halbe Miete aus dem Einkommen Deines Sohnes selbst bezahlen.


    Falls Du arbeiten gehen willst und kannst und es daran scheitert, dass Du Dein Kind betreuen mußt, möchte ich Dich auf die § 19 und Folgende des SGB Teil 8 aufmerksam machen. Insbesondere §20 SGB 8 - Kindeswohlgefährdung in Notsituationen verpflichtet die örtlichen Jugendträger zu besonderen Hilfeleistungen. So wurde mir das zumindest aus Berlin vom Schröder-Ministerium erklärt.
    Das mag jetzt keine Sofortmaßnahme sein. Aber vielleicht hilft es mittelfristig.



    Bei der Arge wünsche ich Dir viel Erfolg und nimm einen Anwalt. Sonst passiert nichts.

  • Hallo!
    Vielen Dank erst mal für die Antwort!


    Also momentan sieht es so aus!
    Ich beantrage morgen halbwaisenrente! UVG läuft weiter, bis durch ist, wieviel ich an Rente für meinen Sohn bekomme!
    ist es mehr, entfällt UVG, ist es weniger,w ird mit UVG erst mal aufgestockt!
    Da der Vater kaum eingezahlt hat wird es wohl darauf hinauslaufen!


    mit dem Anwalt bin ich auch schon am überlegen, das entscheide ich aber, wenn mein SB mir von der ARGE dumm kommt und meint, mir Dinge nicht richtig erklären zu wollen....

  • hallo yakira
    ich bin in der gleichen situation,der erzeuger meiner kindes hat sich das leben genommen,jetzt weiss ich auch nciht was ich machen soll/kann...


    ich wollte mal fragen wie es bei ihnen verlaufen ist,denn es ist ja jetzt schon 2 monate her das sie den beitrag hier reingesetzt haben.


    über eine antwort würde ich mich sehr freuen.
    gruss bötööö

  • Fragt am besten nochmal im Erwerbslosen-Forum Deutschland nach. Ich hatte da aktuell sehr große Hilfe erhalten, auch bezüglich der betreffenden Textstellen in den in Frage kommenden Gesetzesbüchern.


    Unterhaltsvorschuß kann aber tatsächlich nur so lange gezahlt werden, wie das andere Elternteil am Leben ist.
    Zur Überbrückungszeit: uns wurde vor drei Jahren ein volles Jahr BAfÖG für meinen mittleren Sohn abgezogen, obgleich sein Antrag aus Mangel an Sachbearbeitern nicht bearbeitet werden konnte. Heute würde ich mir das nicht mehr gefallen lassen. Auch wenn ein anderer Träger zahlen muß, ist die ARGE verpflichtet, in Vorleistung zu treten.


    Irgendwo hatte ich gelesen, dass einem Kind, das Unterhalt bekommt und nicht in der BG, wohl aber in der Haushaltsgemeinschaft lebt, das Doppelte an Geld zustehen soll.
    Kindergeld wird meines Wissens nach als Einkommen der Pflegeperson angesehen.


    Abgesehen von dem oben genannten Erwerbslosen-Forum empfehle ich Dir, das örtliche Arbeitslosenzentrum aufzusuchen. Die können Dir alles genau ausrechnen. Nimm zu den Terminen mit den Sachbearbeitern einen Beistand mit, das Recht darauf hast Du. Solche Beistände findest Du ebenfalls bei einem solchen Arbeitslosenzentrum.


    Ich wünsche Euch allen viel Glück und Durchhaltevermögen. Ihr werdet es brauchen können.


    Alles Liebe,


    Freydis :)

  • Zitat

    Unterhaltsvorschuß kann aber tatsächlich nur so lange gezahlt werden, wie das andere Elternteil am Leben ist.


    Was für eine gemeine und hinterhältige Fehlinformation! Du willst wohl die Fragesteller um das ihnen zustehende Geld bringen?!


    Zitat

    Wer erhält Unterhaltsvorschuss?


    Danach haben Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres, die bei einem alleinerziehenden Elternteil leben und keinen oder regelmäßigen Unterhalt oder nicht mindestens den gesetzlichen Mindestunterhalt gemäß § 1612 a Abs. 1 BGB minus des für ein erstes Kind zu zahlenden Kindergeldes von dem anderen Elternteil beziehungsweise nach dessen Tod Unterhalt in Form von Waisenbezügen erhalten, Anspruch auf Unterhaltsvorschuss für maximal 72 Monate. Hierbei gibt es keine Einkommensgrenze für Eltern. Vom Jugendamt wird für die Beantragung des Unterhaltsvorschusses ein gerichtliches Unterhaltsurteil gegen den anderen Elternteil nicht vorausgesetzt. Ist der andere Elternteil ganz oder teilweise leistungsfähig, aber nicht leistungswillig, wird er vom Staat in Höhe des gezahlten Unterhaltsvorschusses in Anspruch genommen.


    http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/familie,did=34088.html


    Ich würd sagen, mit solchen Falschinformation kannst du im Elo-Forum bleiben, da bist du bestens aufgehoben.


    Turtle

  • Also Unterhaltsvorschuß, der vom Jugendamt bezahlt wird als Unterhaltsvorschuß ist wie das Jugendamt auch richtig als Auskunft gab nur vor dem Tod zu zahlen. Hinterher ist es Waisenbezug in Form einer Waisenrente.
    In jedem Fall muß zunächst geprüft werden ob der unterhaltspflichtige Elternteil einen Anspruch auf Waisenbezüge hinterlassen hat. Dies kann nämlich durchaus sein, auch wenn zu Lebzeiten kein Unterhalt gezahlt worden ist. Liegen die hinterlassenen Waisenbezüge unterhalb des Regelbetrags, so wird in der Regel die Differenz gezahlt.


    Ich weiß leider nicht ob die Waisenrente auch an die 72 Monate gebunden ist oder nicht. Da bin ich echt überfragt.


    Siehe auch hier:
    http://www.sozialleistungen.in…/unterhaltsvorschuss.html
    oder andere Seiten googeln; meist stehen solche Dinge auf den Bürger-Service-Seiten.






    EDIT: OMG Turtle, laß es lieber...

  • ****** Der LINK und das Zitat ist VOM MINISTERIUM SELBST!!!!!! Wenn die Waisenrente bei einem 5 jährigen Kind nämlich z. B. nur 60 Euro ist, dann wird MIT UVG auf 133 Euro aufgestockt!!!!


    Wenn du keine Ahnung hast, dann bleibe mit deinen Falschinfos doch in deinem Elo-Forum, wenns dort mit dem gegenseitigen Bauchstreicheln so schön ist!


    Und enthalte hier nicht den Leuten Leistungen vor, auf die sie Anspruch haben!!!!


    Ich soll es lassen?! Was denn? Dir zu sagen, dass du keine Ahnung hast und deshalb lieber den Mund hältst? Vergiss es!


    Turtle