Job zu früh angerechnet - was nun?

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    Hallo Alle zusammen,


    Ich bin w, 26 und beziehe seit 2009 leider ALG II.


    Nun habe ich ein Problem, vielleicht kann mir jemand von euch helfen:


    Ich habe zum 01.04.2011 einen 400€-Job angenommen und den Vertrag auch bei der ARGE vorgelegt.
    Im Vertrag steht kein Datum bezüglich der Gehaltszahlung.
    Mir wurde aber von der Firma gesagt, dass das Gehalt zum 28. des Monats gezahlt wird.


    Nun ist Folgendes passiert:


    Mir wurden am 30.04.2011 für Mai gleich 260 € vom Amt abgezogen, wegen des Jobs. An sich richtig, aber ich bekomme das Gehalt für April erst am 28.05.11 und dann das für Mai am 28.06.11 usw.


    Also habe ich beim Amt angerufen, dass ich eine Nachzahlung der Leistungen bekommen muss und ich wurde mit der Aussage abgespeist, dass ich doch am 28.05.11 Geld bekommen würde und dann wäre das doch gut. Auf die Frage, was ich bis dahin machen soll, wurde mir gesagt, das wisse die gute Frau auch nicht und das wären eben die Regelungen.
    Ich habe ihr gesagt, dass es nicht sein kann, dass irgendjemand meine Leistungen nur aufgrund des Vertrages kürzt, ohne dass ich eine Gehaltsabrechnung und einen Kontoauszug abgegeben habe.


    Was kann ich tun?


    Vielen Dank schon einmal für eure Hilfe!


    Viele Grüße,
    kleineHexe1984

  • Da das Zuflußprinzip gilt, weiß heute noch keiner, ob Dein Lohn wirklich am 28.5 oder erst am 1.6. auf dem Konto ist, kann doch eventuell durch einen Zahlendreher ein Irrläufer werden. Also ist Hartz, zumindest darlehensweise für Mai weiterzuzahlen.

  • Eigentlich hat ArGE recht. Sei zufrieden, es könnte drastischer sein.


    Ist leider so. Bei mir war so etwas auch zum Problem: mein Leistungsrechner ging davon aus (!!!), dass ich nachdem mein Vertrag für 300 Euro endet weiter dasselbe verdiene, (obwohl es keinen Vertrag dazu gab! Der alte Vertrag ist ausgelaufen und wurde nicht verlängert). Und so musste ich mit Kind halbes Jahr um 300 weniger an Leistungen bekommen. Dafür gab es später eine dicke Nachzahlung.

  • Hallo kleineHexe1984 ,


    Wenn es nicht mehr mit dem laufendem Lebensunterhalt hinhaut, dann lege dem Sachbearbeiter die Fakten und Dringlichkeit der Situation dar.
    Das sollte für einen Eilantrag reichen.


    Wenn Du wechselndes Gehalt hast, gibst Du der Behörde das ( anrechenbare ) Maximum an. ( Minijob = 400 )
    Mit den entsprechenden Lohnstreifen gibt es eine Rückverrechnung. ( Nachauszahlung )


    Das sollte alles zeitnah über den Sachbearbeiter zu klären sein.


    mfg


    allo