Anrechnung von Prämie für besonders gute Arbeit

  • Hi,
    folgender Sachverhalt. Meine Freundin bekommt diesen Monat eine Prämie, weil sie aus Sicht des Arbeitgebers besonders gute Arbeit geliefert hat. Nun soll die Prämie aber zu 100% auf die Hartz 4 Bezüge angerechnet werden. Ich wollte mich mal erkundigen ob da schon jemand Erfahrung mit gemacht hat oder ob es Urteile dazu gibt.
    Ich bin der Meinung das es 1. Ungerecht gegenüber der anderen Mitarbeiter ist die was von ihrer Prämie haben und 2. Gegen die Eingliederungsvereinbarung verstößt. Den heißt es nicht darin das beide Seiten versuchen sollen den Arbeitsplatz zu sicher? Wo ist den da noch ein Ansporn auf die Arbeit?


    Vielen Dank im Voraus an alle.

  • Natürlich soll sie ihren Arbeitsplatz sichern und eventuell so gute Arbeit leisten das daraus eine Arbeit wird die es ihr ermöglicht ganz von Sozialleistungen wegzukommen.Wenn sie jetzt eine Prämie erhält dann ist das doch schon ein guter Schritt und sie braucht in einem Monat schon mal nicht soviel ALG2.Was die anderen Mitarbeiter angeht diese erhalten ja auch keine staatlichen Leistungen.

  • Hmm ein guter Schritt um von Hartz 4 wegzukommen? Also wenn der Verdienst Vollzeit gerade einmal die Miete deckt dann sehe ich dies nicht als gute Möglichkeit davon weg zu kommen. Natürlich möchte man davon weg kommen aber eine Prämie dafür das man sich den A.... aufreißt ist dazu meiner Meinung nicht gedacht. Und was die anderen angeht "die erhalten ja auch keine staatlichen Leistungen" d.h. die haben mit der Prämie mehr Einkommen bei gleicher Arbeit. Sehr sozial muss man schon sagen.

  • Ich meine hier die Prämie mit eingerechnet da diese ja als Gehalt zählt. Nun wird ihr diese Prämie aber abgezogen und auf die BG verteilt. Theoretisch würde das Jobcenter damit Sittenwidrig handeln, den sie setzt das Gehalt für eine höherwertige Arbeit unter das der anderen Mitarbeiter.

  • Das Jobcenter ist gewiß nicht dafür da, die Arbeit Deiner Freundin zu bewerten, dies obliegt, wie Kitty schon schrieb, dem Arbeitgeber. Wenn sich dieser nicht dazu hinreißen läßt, seine Mitarbeiter besser zu bezahlen, liegt die Schuld daran gewiß nicht beim Jobcenter, welches leider solche Pseudo-Jobs durch Aufstockung am Leben erhält.

  • Hmm kann mich nicht erinnern hier was von einem Pseudo-Job erwähnt zu haben: Des Weiteren ist die Antwort neben den Thema. Es geht nicht darum die Arbeit zu bewerten, es geht darum das Jahresgehalt durch falsche Anrechnung und dem der anderen Mitarbeiter zu setzten.
    Ich danke trotzdem für die Antworten.

  • Du drehst dich im Grunde im Kreis.Die Prämie bekommt deine Freundin ausgezahlt und damit ist es nun mal Einkommen.Sicher haben die anderen Mitarbeiter dieses Geld komplett zur Verfügung während es deiner Freundin bei den ALG2 Leistungen angerechnet wird aber deine Freundin bezieht nun mal Leistungen und die anderen nicht.Das ist bei ausgezahlten Urlaubs oder weihnachtsgeld auch nicht anders.Das wäre genau das gleiche.Im übrigen ist es von Seitens des Jobcenters keine falsche Anrechnung sondern du hast eine falsche Sichtweise.Alles was es an Geld zusätzlich gibt ist Einkommen und als solches zu betrachten.

  • Wenn der Lohn bei Vollzeit gerade mal die Miete (für eine Person?! :eek:) abdeckt, dann müsste man sich mal über Sittenwidrigkeit einen Kopf machen. Was verdient sie denn netto für ihren Vollzeitjob ohne Prämie?


    Ansonsten ist und bleibt die Rechtslage klar: Die Prämie ist Einkommen und daher anzurechnen.


    Turtle

  • Hi,
    folgender Sachverhalt. Meine Freundin bekommt diesen Monat eine Prämie, weil sie aus Sicht des Arbeitgebers besonders gute Arbeit geliefert hat. Nun soll die Prämie aber zu 100% auf die Hartz 4 Bezüge angerechnet werden. Ich wollte mich mal erkundigen ob da schon jemand Erfahrung mit gemacht hat oder ob es Urteile dazu gibt.
    Ich bin der Meinung das es 1. Ungerecht gegenüber der anderen Mitarbeiter ist die was von ihrer Prämie haben und 2. Gegen die Eingliederungsvereinbarung verstößt. Den heißt es nicht darin das beide Seiten versuchen sollen den Arbeitsplatz zu sicher? Wo ist den da noch ein Ansporn auf die Arbeit?


    Vielen Dank im Voraus an alle.


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    Ich verstehe dich leider nur zu gut!


    Iss aber leider völlig korrekt!


    Es gab doch vor ein paar Jahren den Fall da hatte sich die Tochter einer Hartz IV erin in einem Ferienjob
    Geld verdient und das wurde der Mutter abgezogen.


    Die Tochter hatte sich davon eine Gitarre gekauft ,


    Das ging durch alle Medien ich glaube da wurde etwas gelockert!


    Ansonsten kann man den Chefs nur sagen, gebt es den Leuten in Bar inne Hand wo kein Kläger, da kein Richter!


    Diese ARGE Vollstrecker haben ja oft ne Volmackem Meise, Sorry kann man anders nicht nennen!


    Es gab den Fall da ist sonen Ober Sheriff durch die Innenstadt gegangen, hat einen seiner Klienten erkannt, der sass dort mit einer Mütze und
    bettelte oder spielte Musik.


    Sofort wurde in dem der Eifer geweckt, endlich habe ich einen dieser Schmarotzer erwischt, schaute in die Mütze und rechnete
    was weiss ich 5 EURO 70, das dann auf 30 Tage im Monat und Rückwirkend für 5 Jahre hoch!


    Dem Vollstrecker hammse dann aber den Piepvogel gezeigt, ging auch durch die Presse!
    Es war eine riesige Bürger Empörung da, sodas der Vorgesetzte den Bescheid zurücknahm.


    Ich sage nur eines dazu, in Dütschiland werden Jahr für Jahr 135 Milliarden EURO an Steuern hinterzogen!


    Müssen diese Blockwarte da echt den Armen der Ärmsten noch die letzten 3 EURO nehmen???


    Sollen sie doch dort mehr einstellen, aber wie man hört werden übereifrige Steuer eintreiber wiederum gekündigt, um die Klientel nicht zu verärgern!



    Elch

    Dieser Beitrag wurde bereits 4 Mal editiert, zuletzt von Elch () aus folgendem Grund: Es gibt nichts Gutes, ausser man tut es!

  • Ich meine, dass Deine Freundin mit ihrem Arbeitgeber reden soll – sofern das mit dem möglich ist. Sie soll ihn mal fragen, ob er auch bereit wäre, ihr die Prämie in der Form vermögenswirksamer Leistungen in Raten anstatt einmalig auszubezahlen.


    Außerdem wäre es interessant zu überprüfen, in wie weit § 11a.5 SGB II Anwendung finden könnte:

    Zitat

    (5) Zuwendungen, die ein anderer erbringt, ohne hierzu eine rechtliche oder sittliche Pflicht zu haben, sind nicht als Einkommen zu berücksichtigen, soweit


    1. ihre Berücksichtigung für die Leistungsberechtigten grob unbillig wäre oder


    2. sie die Lage der Leistungsberechtigten nicht so günstig beeinflussen, dass daneben Leistungen nach diesem Buch nicht gerechtfertigt wären.


    Beste Grüße und viel Erfolg beim Kampf gegen die ethische Ungerechtigkeit der JC-Mitarbeiter.Willkür!,


    Freydis :)