warum DARF ich keinen führerschein amchen ? =(

  • hallo


    mein name ist maria ich bin nun 19 jahre alt


    seit ich 12 jahre alt bin sind meine eltern arbeitslos


    ich habe seit meinem 14. gebrutstag immer ein bisschen geld beiseite gelegt um später dne führerschein zu machen , nun hatte ich das geld zusammen


    beim gespräch mit meiner sachbearbeiterin hab ich stolz erwähnt das ich näcshten monat anfangen will meinen führerschein zu machen


    darauf kam erst einmal der spruch " das wollen wir ja mal sehen "


    und heute wahr das geld von meinem konto weg Oo


    dann war so ein zettel vom arbeitsamt im briefkasten und da stand i-was inb eamten deutsch drin ...


    den hab ich meinen elterng ezeigt und die meinten dann dass die das geld gefändet haben .....


    ganz erlich das is sowas von unfair ich spaare seit jahren von dem bisschen was ich krig für dne fühererschein udn jetzt wird es mir weg genommen ?????????


    dürfen die das überhaupt ??????


    und das schlimsmte ist das ich mir gedacht hab das ich vlt endlich nach 3 jahren mal ne ausbildung finde mit dem führerschein aber neeeeeeeeee wahr natürlich wieder so klar , die sollen echt von glück reden das ich keine waffe haben darf

  • Um Geld von deinem Konto zu pfänden müßtest du erstmal Schulden haben und dann auch einen Pfändungsbeschluß bekommen haben.Einfach so kann auch das JC nicht an dein Konto.Warum hast du denn das mit dem Führerschein überhaupt im JC erwähnt.Das geht doch deine SB gar nichts an.Du solltest vielleicht erstmal mit deiner Bank sprechen was da los ist und dann eventuell einen Anwalt einschalten.


    Gawain Sie ist 19 und damit volljährig.Normalerweise können die Eltern da von dem Konto gar nichts abheben.

  • Wie Kitty schon schrieb, müsstest Du vorab einen Pfändungsbeschluss erhalten haben. Überhaupt ginge einer Pfändung ein Schriftverkehr voraus, aus dem der Grund der Forderung ersichtlich ist.


    Kitty

    Zitat

    Gawain Sie ist 19 und damit volljährig.Normalerweise können die Eltern da von dem Konto gar nichts abheben.


    Hätte ja sein können, dass eine Vollmacht besteht.

  • Kontoauszüge kontrollieren, schriftverkehr kontrollieren und das würde ich am meisten machen, den eltern auf den zahn fühlen. Wenn die Pfändung vom amt kam bilden die eltern die Bedarfsgemeinschaft, ergo wenn da was gepfändet wird dann weil die eltern es verbockt haben, wenn die pfändung von jemand anderen komm,t kann ja nur schulden von jemand sein. Auch geh ich davon aus das das Konto nicht auf dein namen läuft. Ich vermute eher da verheimlicht dir jemand etwas.

  • Wenn die Eltern eine Vollmacht besitzen, können sie jederzeit an das Geld. Ich vermute auch, dass da was nicht stimmt. Ich habe noch nie gehört, dass das Jobcenter eigenmächtig an das Konto anderer geht. Außerdem kann man auch eine Ausbidung ohne Führerschein machen. Allerdings halte ich es aufgrund der schlechten Rechtschreibung auch für möglich, dass das Mädchen gar nicht richtig lesen und schreiben kann und vielleicht auch irgendwas unterschrieben hat, wofür das Geld vom Konto abgebucht wurde. Jedenfall klingt die Geschichte sehr mysteriös.

  • Klar kann jeder den Pkw-Führereschein machen. Ich habe das auch bezahlt bekommen mit Gutschein vom Jobcenter aber für ein Auto geben sie kein Geld mehr zu wie früher wenn mann nicht zur Arbeit kommt.


    Also auf deine Kommentare können die hier Betroffene verzichten.
    Ich werde vorschlagen das man dich(wenn Du Arbeit hast) mit der Stretchlimonsine abholt.
    Gruß

  • also bei uns gibbet gar nix mehr,weder führerschein noch sonst.....aber das was oben geschrieben ist schwer nachzuvioll ziehen....kontrolliere die kontoauszüge und dann gegebenfalls sofort zum anwalt....

  • Klar gibt es noch immer den Führereschein bezahlt. Mein Bruder macht den auch gerade auf einem Bildungsgutschein. Den mußt du bei deinem Berater beantragen. Die machen doch überall Werbung damit weil die Fahrschulen Geld verdienen wollen und das Amt so viel davon hat. Warum lehnen die das bei dir ab? Das geht doch nicht ohne Begründung. Der Führerschein gehört zum Leben, der muß vom Jobcenter bezahlt werden, sonst gehe zum Anwald!

  • Klar gibt es noch immer den Führereschein bezahlt. Mein Bruder macht den auch gerade auf einem Bildungsgutschein. Den mußt du bei deinem Berater beantragen. Die machen doch überall Werbung damit weil die Fahrschulen Geld verdienen wollen und das Amt so viel davon hat. Warum lehnen die das bei dir ab? Das geht doch nicht ohne Begründung. Der Führerschein gehört zum Leben, der muß vom Jobcenter bezahlt werden, sonst gehe zum Anwald!


    Mir wurde gesagt ich müße erst eine Arbeit vorweisen die wenigstens 1 Jahr geht und dann wäre das auch nicht für den Führerschein,sondern ein Auto und nicht Führerschein,meinte der SB wäre halt so.
    Klasse hab ich nur gesagt,ohne Führerschein kein Auto und ohne Auto keine Arbeit. Bekam dann zur Antwort,dann könne er nix für mich tun.

  • Das man den Führerschein bezahlt bekommst das gibt es schon aber meist wird das im Rahmen eines Ein Euro Jobs abgerechnet und dann sollte man schon eine Arbeit in Aussicht haben.Ansonsten würde sich ja jeder den Führerschin vom Amt bezahlen lassen.Allerdings hättest du dann nur den Führerschein und noch kein Auto.

  • dann sollte man schon eine Arbeit in Aussicht haben.
    Allerdings hättest du dann nur den Führerschein und noch kein Auto.

    Ich könnte dann das Auto von meinem Mann nehmen....Ja das mit der Arbeit hatte ich ja oben schon geschrieben. Nur wüßte ich leider keinen Arbeitgeber der damit einverstanden ist zu warten bis man den Führerschein hat.
    Wird schon werden,ich gebe die Hoffnung net auf....