1000 € für Erstausstattung! Wie einsetzen?

  • Hallo!


    Ich ziehe, sobald ich Möbel habe, in meine erste Wohnung. Vor Kurzem war ein Herr vom Sozialamt da, um auszumessen, und meinen Antrag auf Richtigkeit zu überprüfen. Jetzt habe ich Bescheid bekommen. Erstausstattung Gesamt: 1107,37 €
    - Hauptpauschale 100,00 €
    - Kühlschrank 200,00 €
    - Staubsauger 60,00 €
    - Waschmaschine 300,00 €
    - Lampe 13,00 €
    - Kleiderschrank 115,00 €
    - Bodenbeläge 213,37 €
    - Farbe, Tapete und Kleister 76,00 €
    - Bett 130,00 €


    Jetzt zu meiner Frage: Als der Herr vom Sozialamt in meiner Wohnung war, fragte er nochmal alle aufgelisteten Punkte nach. Da ich schon eine Waschmaschine sowie Staubsauger und Kühlschrank habe, sagte ich ihm dies.
    Darf ich jetzt die Summe, egal wie, für Sachen ausgeben, die ich brauche? Oder darf ich die Gutscheine nur für die dort stehen Sachen ausgeben. Beispiel: Anstatt von Bodenbelägen z.B. Gardinen?
    Was mich auch noch wundert ist, dass viele meiner Freunde eine Summe von mind. 1500 € bekommen haben.
    Und: Wenn man die aufgelisteten Sachen nachrechnet, komme ich auf eine Summe von 1207,37 €. Also 100 € mehr. Haben die im Amt mal wieder geschlafen?


    Wäre über jede Antwort dankbar!


  • ...Und: Wenn man die aufgelisteten Sachen nachrechnet, komme ich auf eine Summe von 1207,37 €. Also 100 € mehr. ...


    Wenn man die aufgelisteten Sachen nachrechnet
    - Kühlschrank 200,00 €
    - Staubsauger 60,00 €
    - Waschmaschine 300,00 €
    - Lampe 13,00 €
    - Kleiderschrank 115,00 €
    - Bodenbeläge 213,37 €
    - Farbe, Tapete und Kleister 76,00 €
    - Bett 130,00 €
    komme ich auf eine Summe von 1107,37 €.


    Ich weiß nun nicht genau, was die - Hauptpauschale 100,00 € für eine Sache sein soll.
    Kann man das Essen, drin schlafen....


    ....Haben die im Amt mal wieder geschlafen?


    Wäre über jede Antwort dankbar!

  • Guten Morgen!


    Was die mit Hauptpauschale meinen, kann ich auch nicht sagen. Ich denke mir mal, dass damit Geschirr, Besteck usw. gemeint ist.
    Nur wie kann ich das Geld verwenden? Muss ich z.B. genau 13 € für eine Lampe ausgeben, oder kann ich mir dafür auch was Anderes kaufen, bzw. das Geld mit dazu nehmen, wenn z.B. beim Kleiderschrank 13 € fehlen?

  • Jetzt zu meiner Frage: Als der Herr vom Sozialamt in meiner Wohnung war, fragte er nochmal alle aufgelisteten Punkte nach. Da ich schon eine Waschmaschine sowie Staubsauger und Kühlschrank habe, sagte ich ihm dies.


    !


    Sag mal, wie alt bist du eigentlich?


    Du bekommst Geld für Sachen, die du schon hast und erzählst denen das auch noch?


    Meinst du das ernst oder willst du nur verarschen?


    Wenn das stimmt wirst du das Geld zurück zahlen müssen....

  • Das ist keine Antwort auf meine Frage!!! Verarschen will ich niemanden!


    Der Herr vom Amt, hat gesehen, was ich habe. Ich habe rein gar nichts gesagt. Der gute Mann hat sich nur notiert, was ich noch benötige, um zu leben. Sprich: Bett, Schrank etc. Dennoch verstehe ich diesen Blödsinn mit den Gutscheinen nicht! Warum bekomme ich einen Gutschein für eine Waschmaschine, wenn die schon vorhanden ist, und er sie sogar gesehen hat?

  • Zitat

    Da ich schon eine Waschmaschine sowie Staubsauger und Kühlschrank habe, sagte ich ihm dies.

    Darf ich dich nochmal auf deine Schreibe aufmerksam machen...?! :rolleyes:
    Drück dich klarer aus, wenn du nicht falsch verstanden werden willst!!!


    Zitat

    Dennoch verstehe ich diesen Blödsinn mit den Gutscheinen nicht! Warum bekomme ich einen Gutschein für eine Waschmaschine, wenn die schon vorhanden ist, und er sie sogar gesehen hat?


    Wie soll dir irgendjemand hier antworten können, ohne diese "Gutscheine" gesehen zu haben, bzw. ohne das du beschreibst, was da drauf steht?


    Warum fragst du das nicht die Behörde, die diese Gutscheine ausgibt?

  • Ok!
    Auf den Gutscheinen steht:


    Name
    Adresse etc.


    Gutschein im Wert von... für Waschmaschine


    Erhalten am...


    Gekauft von...


    Unterschrift


    Bitte legen Sie die Kaufbelege vor...



    Und um es nochmal deutlich auszudrücken: Eine Waschmaschine ist vorhanden. Das wurde sogar notiert. Also? Wie kann ich diese Gutscheine einlösen, wenn ich anstelle einer Waschmaschine z.B. ein neues Sofa benötige? Was übrigens nicht genehmigt wurde.

  • Beantragt habe ich das, was ich benötige. Doch bekommen tue ich vieles, was schon vorhanden ist. Deswegen wollte ich ja wissen, ob ich diese Gutscheine nur für die darauf stehenden Sachen ausgeben darf, oder auch für Dinge, die ich wirklich benötige.

  • Ich denke, das musst du mit dem JC klären.
    Es geht ja auch nirgends draus hervor, warum du Gutscheine kriegst (normal gibts das Geld), und wo und wie die einzulösen sind....?!


    Eigentlich ist es nicht in Ordnung, dass du mit irgendwelchen Gutscheinen gezwungen wirst, nur in bestimmten Läden einzukaufen, das verstößt gleich gegen mehrere Gesetze! Am Besten sagst du denen, dass du zum Sozialgericht gehst, wenn die kein Geld rausrücken wollen!!!


    Wie es aussieht, musst du aber nachweisen, was gekauft wurde, daher solltest du das mit dem JC klären, weil es sonst Ärger gibt, oder du bekommst gar nichts anderes, wie das, was auf den Scheinen steht, oder wie....?!


    .

  • Das es eigentlich Geld geben müsste, wurde mir auch gesagt. Doch nun bekam ich diese Gutscheine, von denen ich praktisch nur "Sperrmüll" kaufen kann. Klar kann ich nicht in einem großen Möbelgeschäft gucken. Aber die Lampe für 13 € ist doch wohl ein Witz!


    Ich werde spätestens am Dienstag dort sein, wenn ich kein Geld bekomme! Auf meinem Konto ist, außer meinem Hartz IV noch nichts eingegangen.

  • Die wollen dich verarschen, dass sieht man ja schon daran, dass du Gutschein für ne Wama bekommst, aber eigentlich was ganz anderes brauchst.
    Jetzt sollst du zu so nem a-"sozialen" Möbellager gehen, die mit dem JC unter einer Decke stecken, und da wirst du dann wieder abgespeist.


    Drohe denen mit Sozialgericht, gehe zum Vorgesetzten, und wenn die immer noch nichts rausrücken, gehst du da hin und reichst Klage mit Eilantrag ein, das hat schon oft geholfen, der Richter kriegt das zu oberst auf den Schreibtisch und sollte dir dann helfen und dem JC in den Allerwertesten treten!


    .

  • Genau das, war auch meine Vermutung. Ich habe immer solche Probleme mit dem Amt hier. Kleines Beispiel, was jetzt nichts mit der Wohnung zu tun hat: Ich hatte einen Termin bei einer Sachbearbeiterin. Mal wieder eine Neue. Ich wusste schon, dass die mir versuchen werden eine Maßnahme auf´s Auge zu drücken. Jedenfalls sage ich nie nein, wenn es darum geht. Gut! Sie kam mir damit, dass wohl noch was im Bereich Hauswirtschaft frei sei. 4 Monate Maßnahme, davon 4 Wochen Praktikum. Da sie den Flyer nur gerade nicht ausdrucken konnte, sagte sie mir, dass man es mir zuschickt. Ein paar Tage später bekam ich dann einen Brief. Es stellte sich auf einmal heraus, dass es sich gar nicht um Hauswirtschaft handelt, sondern um Verkauf. Natürlich bin ich gleich hingegangen, um das zu klären. Jetzt versuchen die mich noch in irgendeine Büromaßnahme unter zubekommen. Das wäre auch mein Wusch. Denn im Büro habe ich gelernt.


    Soviel dazu! Man muss 100 mal dort hinrennen, weil die einen entweder versuchen über den Tisch zu ziehen, oder weil die mal wieder irgendwelche Unterlagen brauchen, die man schon vor längerer Zeit eingereicht hat.

  • Soviel dazu! Man muss 100 mal dort hinrennen, weil die einen entweder versuchen über den Tisch zu ziehen, oder weil die mal wieder irgendwelche Unterlagen brauchen, die man schon vor längerer Zeit eingereicht hat.


    Das lassen die schnell bleiben, wenn die checken, dass du sofort ne Klage einreichst, falls die wieder versuchen, dich zu verarschen!


    Also: Statt 100 mal zum JC zu rennen, geh besser gleich zum SG und zeig denen, wie die Gesetze wirklich sind!


    Die verarschen nur Leute, die sich nicht auskennen, und das sind leider die meisten Hartzies, was wiederum der Grund dafür ist, dass die ARGEN rgendwann an ihre eigenen Lügen glauben!!!


    .

  • Zitat

    Eigentlich ist es nicht in Ordnung, dass du mit irgendwelchen Gutscheinen gezwungen wirst, nur in bestimmten Läden einzukaufen, das verstößt gleich gegen mehrere Gesetze! Am Besten sagst du denen, dass du zum Sozialgericht gehst, wenn die kein Geld rausrücken wollen!!!


    Na ja, zuerst gehst ja mal nach dem SGB II. Und dagegen verstößt es wohl nicht...


    Zitat

    (3) Nicht vom Regelbedarf nach § 20 umfasst sind Bedarfe für


    1. Erstausstattungen für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten,
    2. Erstausstattungen für Bekleidung und Erstausstattungen bei Schwangerschaft und Geburt sowie
    3. Anschaffung und Reparaturen von orthopädischen Schuhen, Reparaturen von therapeutischen Geräten und Ausrüstungen sowie die Miete von therapeutischen Geräten.


    Leistungen für diese Bedarfe werden gesondert erbracht. Leistungen nach Satz 2 werden auch erbracht, wenn Leistungsberechtigte keine Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts einschließlich der angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung benötigen, den Bedarf nach Satz 1 jedoch aus eigenen Kräften und Mitteln nicht voll decken können. In diesem Fall kann das Einkommen berücksichtigt werden, das Leistungsberechtigte innerhalb eines Zeitraumes von bis zu sechs Monaten nach Ablauf des Monats erwerben, in dem über die Leistung entschieden wird. Die Leistungen für Bedarfe nach Satz 1 Nummer 1 und 2 können als Sachleistung oder Geldleistung, auch in Form von Pauschalbeträgen, erbracht werden.


    Das BSG schreibt das Auswahlermessen über das "wie" der Leistungen einzig und allein dem Leistungsträger zu. Dieser hat zu entscheiden, ob Sachleistungen oder nicht. Zwingt ein Leistungsempfänger das Amt zur Geldleistung, indem er die Entscheidung, ob es Sachleistung oder Geld gibt, dadurch aufhebt, dass er bereits vor Entscheidung des Amtes sich die Sachen kauft und daher nur noch Geld beansprucht, kann das nach hinten los gehen, denn lt. BSG darf es sowas nur in absoluten Härtefällen geben: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=136493&s0=Sachleistung&s1=%A7%2023&s2=&words=&sensitive=


    Turtle


  • Harry , lass dich nicht verunsichern, es dürfte inzwischen allgemein bekannt sein, dass gerade das SGB II absolut verfassungswidrig ist. Und das BSG mit seinen immer merkwürdigeren Entscheidungen bildet sozusagen den letzten Damm, bevor die Scheisse überschwappt, und gewisse Kröten sich dann da suhlen können, wo sie hingehören....:D


    Es verstößt ganz klar gegen das Grundgesetz Sozialleistungsempfängern den Zugang zum freien Markt zu versperren, in dem man sie zwingt, in erbärmlichen, korrupten A-"Sozial"-Kaufhäusern und ähnlichen Sklkaventreiberorganisationen einzukaufen!


    Das verlinkte BSG-Urteil geht außerdem himmelarschweit am Thema vorbei....:o

  • Vielleicht ist es himmelarschweit davon entfernt, weil dein Hirn nicht ausreicht, es zu verstehen. Denn das BSG sagt eindeutig was zum Auswahlermessen in Bezug von "ob" und "wie".. Ich hoffe, Harry hat etwas mehr Verstand als du.


    Und so verfassungswidrig scheint das SGB II wohl auch nicht zu sein, wenn das BVerfG es bisher noch nicht abgeschafft hat.


    Aber du kannst ja Harry bis vors BVerfG oder gar den EuGH jagen. Denn bis vors BSG wird er mit seinem Verlangen nach Geld anstelle von Sachleistungen scheitern. Kostet ja nicht deine Nerven. Oder gar dein Geld, falls er keine PKH bekommt (sowas gibts auch) bzw. sogar Mutwillenskosten drohen (auch sowas gibts).


    Hauptsache, wir haben wieder was ganz arg Böses gegen ALG 2, den Staat und die Kröte geäußert, gelle?! Machs dir doch einfach: Verzichte selbst auf dieses schlimme ALG 2. Dann müsste doch alles prima sein.


    Turtle