erstausstattung und kaution, wer hilft mir???:-(:-(:-(

  • hallo


    ich bin 35 und lebe seit einem halben jahr bei meinen eltern. ich wurde letztes jahr geschieden und seitdem ging es den bach runter, frau ist ausgezogen und nahm die kinder mit und ich blieb in der ehewohnung, hinzu kam das mein betrieb dicht machte und ich arbeitslos wurde, aufgrund von unterhalt und arbeitslosigkeit verlor ich dann noch die wohnung und zog mit 35 zu meinen eltern...:-( mein alg1 lief aus und ich mußte alg2 beantragen, da machte mir das arbeitsamt streß weil sie nix zum wohnen zahlten da ich bei den eltern wohnte, ich muß also von den 364euro hartz4 noch 150 im monat an meine eltern zahlen! nu kann ich endlich wieder eine neue wohnung bekommen ab nächsten monat, allerdings hab ich kein geld für kaution und die meisten möbel die ich hatte mußte ich bei der wohnungsräumung aufgeben! nu hab ich gehofft erstaustattung für möbel von der caritas zu bekommen, aber nachdem ich eben bei der arge angerufen hab meinten die das ich nichts bekomme weil ich schon einen eigenen hausstand hatte:-( stimmt das denn so???

  • Die Kaution für die Wohnung wird üblicherweise auf Antrag als Darlehen gewährt, welches Du dann in kleinen monatlichen Raten zurückzahlst.
    Das Du schon mal einen eigenen Hausstand (Möbel) hattest, ist soweit schon richtig, allerdings bekommt davon bei einer Scheidung üblicherweise die Ehefrau auch etwas ab. Somit könntest Du durchaus Leistungen zur Anschaffung der fehlenden Möbel stellen.


    Wenn Du allerdings garnichts mehr hast, wirst Du glaubhaft erklären müssen, was mit den verbliebenen Möbeln geschehen ist.

  • Die Kaution für die Wohnung wird üblicherweise auf Antrag als Darlehen gewährt, welches Du dann in kleinen monatlichen Raten zurückzahlst.
    Das Du schon mal einen eigenen Hausstand (Möbel) hattest, ist soweit schon richtig, allerdings bekommt davon bei einer Scheidung üblicherweise die Ehefrau auch etwas ab. Somit könntest Du durchaus Leistungen zur Anschaffung der fehlenden Möbel stellen.


    Wenn Du allerdings garnichts mehr hast, wirst Du glaubhaft erklären müssen, was mit den verbliebenen Möbeln geschehen ist.



    naja die wohnung die ich in aussicht habe ist eine 1zimmer wohnung, ich brauch nur ein bett, ne couch vielleicht und nen kleiderschrank an möbeln
    für die küche bräuchte ich halt herd, kühlschrank und ne spüle!
    besteck und geshirr kann ich mir wohl von meinen eltern zusammenschnorren

  • Dann solltest Du die fehlenden Möbel formlos aber SCHRIFTLICH beantragen. Nur dann bekommst Du einen Bescheid, gegen welchen man ggf. vorgehen kann.
    Beruf Dich dabei auf § 23 Abs. 3 Nr. 1 SGB II


    Gruß Gawain

  • Dann solltest Du die fehlenden Möbel formlos aber SCHRIFTLICH beantragen. Nur dann bekommst Du einen Bescheid, gegen welchen man ggf. vorgehen kann.
    Beruf Dich dabei auf § 23 Abs. 3 Nr. 1 SGB II


    Gruß Gawain



    sorry wenn ich hier dumm frage, aber wie läuft das ganze nu ab?
    ich treff mich später mit dem vermieter und wir bereden alles, das ich hartz4 empfänger bin und die miete dann vom amt bezahlt wird weiß er, also ich denke das ist kein problem für ihn
    aber wie gehts dann weiter?
    muß ich dann mit der wohnungszusage zur arge der neuen stadt oder erst zur arge der stadt von der ich bisher das hartz4 bekomme???

  • Nö. Nur für Umzug. Ansonsten ist das neue JC zuständig:


    Zitat

    (6) Wohnungsbeschaffungskosten und Umzugskosten können bei vorheriger Zusicherung durch den bis zum Umzug örtlich zuständigen kommunalen Träger als Bedarf anerkannt werden; eine Mietkaution kann bei vorheriger Zusicherung durch den am Ort der neuen Unterkunft zuständigen kommunalen Träger als Bedarf anerkannt werde


    Und auch für die Erstausstattung ist das neue JC zuständig. Da dort der Bedarf anfällt (örtliche Zuständigkeit).


    Turtle


  • Und? Wie soll das funktionieren?
    Kautionen und Ausstattungen müssen ja wohl vor einem Umzug bewilligt sein, oder ziehst du erst um und unterschreibst dann einen Mietvertrag? :rolleyes: :p :)


    Im Übrigen ist es gar nicht entscheidend, welches JC zuständig ist, dass müssen die untereinander klären, liegt also nicht im Ermessen des Antragstellers!!! Ist irgend ein Antrag bei einer nicht zuständigen Behörde gestellt, hat diese Behörde das umgehend weiterzuleiten, oder kennst dat auch nich?! :rolleyes: