Auszug U25

  • Hallo,


    ich habe mich nun stark belesen zu diesem Thema, werd aber nicht gnz schlau draus und weiss auch nicht ob meine Gründe vertretbar sind. Deswegen frage ich nun mal hier nach:


    Ich selbst bin 22 Jahre, befinde mich in einer Ausbildung. Seit 2-3 Monaten wird Situation zwischen mir und meiner Mutter immer schlechter. Ich selbst darf nach Möglichkeit meine Freundin selten bis gar nicht mehr mitbringen. Allein deswegen kommt es häufiger zu verbalen Auseinandersetzungen und Streitigkeiten. Die ich dann meistens beende in dem ich rausgeh an die frische Luft. So kann es aber auf Dauer nicht weitergehen.


    Des Weiteren ist das allgemeine Miteinander stark beeinträchtigt, da sie in Ihrer Freizeit meist vor dem Rechner sitzt. Wenn ihr Lebensgefährte da ist, ist es noch schlimmer. Wenn man aber in der Hinsicht irgendwas sagt (bzgl. Onlinesucht und so) geht der nächste Streit los.


    Zu guter Letzt würde ein Umzug in die nächstgrößere Stadt für eine besser Anbindung an den Arbeitsplatz sorgen, da ich dann auch individueller eingesetzt werden kann von den Arbeitszeiten her.


    Sind das vertretbare Gründe um einen Antrag zu stellen ?


    Mit freundlichen Grüßen


    Shadowlike


    PS: Bin vor Sonntag bei Freunden, eher kann ich auch nicht auf eure Fragen eingehen.

  • Es geht mir ja erstmal darum ob ich überhaupt darf. Meine Mutter hat bis vor kurzem noch ALG2 bezogen und hat erst seit dem 01.08. wieder eine Festanstellung.


    Und noch habe ich ja keine eigene Wohnung, deswegen kann ich kein BAB beantragen. BaFög bekomm ich nicht mehr, da ich es schonmal bezogen habe.


    Greetz

  • Bafög hatte ich damals in meiner ersten Ausbildung bekommen. Diese habe ich aber nach 2 Jahren gekündigt.


    Soweit ich weiß, bekommt man Bafög nur, wenn man noch zu Hause wohnt und BAB, wenn man eine eigene Wohnung hat.
    Mein Bruder (19) musste vor einiger Zeit einen Antrag stellen. Hängt das damit zusammen das meine Mutter noch ALG2 bezogen hat? Wie bereits geschrieben hat sie ja nun seit dem 01.08. eine Festanstellung. Und somit bekommt sie ja kein ALG2 mehr.


    Greetz

  • Wenn du es dir mit Azubigehalt, Kindergeld und BAB leisten kannst, eine eigene Wohnung zu finanzieren, kannst du das gerne tun. Beim Hartz IV wäre der Zoff mit deiner Mutter kein Grund, dir eine Wohnung zu finanzieren. Ansonsten kannst du mit deinem Geld tun und lassen was du willst.

  • Wie müsste ich denn nun vorgehen?


    Da ich ja noch keine eigene Wohnung habe, müsste ich mir dann eine suchen und dann BAB beantragen oder umgedreht? Weil man muss ja dann noch den Mietvertrag mit einreichen oder nicht ?


    Ich weiss nicht ob es hier hilft wenn ich mein Azubigehalt + KG nenne? BAB weiss ich ja noch nicht was da rumkommt.


    Grob durchgerechnet müsste ich mit Gehalt + KG + BAB eine eigene kleine Wohnung finanzieren können.


    Greetz

  • Wie müsste ich denn nun vorgehen?


    Greetz


    Ich selbst bin 22 Jahre, befinde mich in einer Ausbildung.


    Als Azubi kannst du mit eigener Wohnung BAB oder Bafög (je nachdem, was es für eine Ausbildung ist) beantragen.


    Turtle


    BAföG gibt es für eine schulische Ausbildung
    BAB gibt es für eine betriebliche/ berufliche Ausbildung


    Was für eine Ausbildung machst Du denn?


    BAB und BAfög, da gibt es jeweils Internetrechner, wo man die Leistung berechnen kann.

  • ..Weil man muss ja dann noch den Mietvertrag mit einreichen oder nicht ?
    ...


    Nicht unbedingt, aber irgendwie glaubhaft machen, dass du nicht mehr bei den Eltern wohnst.
    Am besten geht das natürlich mit einem Mietvertrag.
    Es geht aber auch ohne.
    Mit unterschiedlichen Auswirkungen auf BAB und BAföG.


    Daher wäre zunächst zu klären, worüber wir hier sprechen BAB oder BAföG ?

  • Über BAB. Ich befinde mich in einer überbetrieblichen Ausbildung zum Fachinformatiker.


    Den Internetrechner hab ich mir angeschaut. Probleme gabs dann bzgl. den Punkten Einkommen Vater. Ich weiss nur das er arbeitet, aber wieviel er verdient usw. weiss ich nicht. Bekomm ja noch nicht einmal Unterhalt von ihm.

  • Über BAB. Ich befinde mich in einer überbetrieblichen Ausbildung zum Fachinformatiker.


    Könnte BAB in Frage kommen.



    Den Internetrechner hab ich mir angeschaut. Probleme gabs dann bzgl. den Punkten Einkommen Vater. Ich weiss nur das er arbeitet, aber wieviel er verdient usw. weiss ich nicht. Bekomm ja noch nicht einmal Unterhalt von ihm.


    Unterhalt geht der Sozialleistung voraus. Du musst dich halt um deine Finanzierung selbst kümmern; dazu gehört auch, dass Du deinen eigenen Unterhaltsanspruch feststellst und notfalls realisierst.


    Spätestens wenn Du den BAB-Antrag (Formulare) vor Dir liegen hast, wirst Du sehen, dass auch Dein Vater was ausfüllen muss. Es sei denn, Du hast etwas in der Hand, wo drin steht, dass Dein Vater nicht zum Unterhalt verpflichtet ist.


    Soweit dein Vater absichtlich keine Angaben zu seinem Einkommen machen will (du hast Ihn also vorher aufgefordert), dann hilft Dir Vater staat unter bestimmten Umständen. Das ganze wird mit dem Begriff Vorausleistung umschrieben.


    Letztendlich denke immer dran, dass BAB eigentlich Berufsausbildungs B E I H I L F E heisst.
    BAB wird monatlich nachträglich gezahlt.


    Wenn noch mehr Fragen sind, einfach hier stellen.

  • Sicher weiß ich das mein "Vater" zum Unterhalt verpflichtet ist. Er hatte vor 5-6 Jahren noch gezahlt. Seitdem blockt er jeden Kontakt. Wenn wir anrufen, reagiert er nicht (egal ob mit Rufnummer oder ohne), auf Briefe scheint er auch nicht zu reagieren. Da ich ihm ja dann anscheinend den Teil zuschicken muss, den er ausfüllen muss, wäre eine Zusendung via Rückschein ratsam oder?


    Und bzgl. Wohnung, sollte ich zumindest einen Mietvertrag haben? Weil ich denke es gibt kaum bis gar kein Vermieter der sich darauf einlassen würde, die ersten Monatsmieten auszusetzen bis BAB bewilligt worden ist? Oder hat da jemand andere Erfahrungen gemacht?


    Greetz


    Edit: Da mir grad die Frage durch den Kopf geht: Ist es ggf. möglich zusätzlich Wohngeld zu beantragen?

  • Sicher weiß ich das mein "Vater" zum Unterhalt verpflichtet ist. Er hatte vor 5-6 Jahren noch gezahlt. Seitdem blockt er jeden Kontakt. Wenn wir anrufen, reagiert er nicht (egal ob mit Rufnummer oder ohne), auf Briefe scheint er auch nicht zu reagieren. Da ich ihm ja dann anscheinend den Teil zuschicken muss, den er ausfüllen muss, wäre eine Zusendung via Rückschein ratsam oder?
    ...


    Wäre dann wohl der richtige Weg, weil Du nachweisen musst, dass Du deinen Vater diesbezüglich aufgefordert hast.




    Und bzgl. Wohnung, sollte ich zumindest einen Mietvertrag haben? Weil ich denke es gibt kaum bis gar kein Vermieter der sich darauf einlassen würde, die ersten Monatsmieten auszusetzen bis BAB bewilligt worden ist? Oder hat da jemand andere Erfahrungen gemacht?
    ...


    BAB ist kein Finanzierungsinstrument und auch nicht für Finanzierungslücken gedacht.
    Eine eigene Wohnung ist ja für die Ausbildung nicht unbedingt notwendig. Wie ich schon sagte, Du musst lediglich glaubhaft belegen können, das Du nicht mehr bei den Eltern wohnst. Ob Du nun die Ausbildung in Bayern machst, und täglich von Kiel aus pendelst, weil dort Deine Freundin wohnt,... ist für BAB egal, solange dies glaubhaft und glaubwürdig ist.


    Sollte es jedoch die eigene Wohnung sein, musst Du die erste Zeit -bis zur ersten Zahlung- selbst überbrücken. Darlehen oder Umzugskosten etc. gibt es bei BAB nicht.


    Wie Du den Mietvertrag mit deinem Vermieter gestaltest, hat mit BAB wenig zu tun. Für BAB ist der Mietvertrag lediglich ein Nachweis über die tatsächlich zu zahlende monatlich Höhe, soweit dort nicht was anderes geregelt wurde.


    Was machst Du mit dem Mietvertrag, wenn BAB abgelehnt wird?


    Wenn du es dir mit Azubigehalt, Kindergeld und BAB leisten kannst, eine eigene Wohnung zu finanzieren, kannst du das gerne tun. ......


    .....
    Edit: Da mir grad die Frage durch den Kopf geht: Ist es ggf. möglich zusätzlich Wohngeld zu beantragen?


    Wohngeld und BAB schließen sich aus. Es gibt Ausnahmen, aber die treffen hier nicht zu.
    Meine Signatur hast Du gelesen?


    Zitat

    Achtung, ab 2011 neu § 27 SGB II
    mitunter können BAföG/BAB/Abg-Empfänger
    Zuschuss zu den ungedeckten Kosten der Unterkunft
    beim JobCenter beantragen (jeder Tag zählt!)

  • Ok. Mir sei dennoch eine Frage gestattet:


    Ich hatte früher bei meiner ersten Ausbildung (nicht abgeschlossen) schonmal eine eigene Wohung gehabt. Es handelte sich damals um eine schulische Ausbildung in der ich BaFög bekommen habe. Spielt dieser Fakt, dass ich schonmal eine eigene Wohnung hatte in irgendeiner Hinsicht eine Rolle?

  • Ok. Mir sei dennoch eine Frage gestattet:


    Ich hatte früher bei meiner ersten Ausbildung (nicht abgeschlossen) schonmal eine eigene Wohung gehabt. Es handelte sich damals um eine schulische Ausbildung in der ich BaFög bekommen habe. Spielt dieser Fakt, dass ich schonmal eine eigene Wohnung hatte in irgendeiner Hinsicht eine Rolle?


    Für BAB kann ich da kein Problem erkennen. In BAB wird der derzeitige Zustand betrachtet.