wäre dankbar wenn jmd hilft....

  • forum...


    ich habe mal eine frage die mich schon seit längerem quält. wäre echt nett wenn mir jmf weiter helfen würde.


    ich bin 24 und wohne mit meinem mann zusammen. er hat seit einem jahr einen festen job und vor kurzen haben wir erfahren dass er ab nächsten monat nur noch 820 euro netto anstatt 1050 bekommt. ich arbeite seit 2 jahren nicht mehr... habe auch seit dem kein einkommen mehr...habe eine angststörung... und verlasse kaumnoch das haus seit 5 6 monaten. jetzt wirds natürlich knapp was das überleben angeht. meine frage was steht mir zu ...denn ich denke es wird zeit vom staat hilfe zu nehmen. aber kenn mich null aus. was steht mir in meinem falle zu. wohngel oder sollte ich hartz 4 beantragen... kann ja wirklich nicht arbeiten .war letztes jahr 2 monate in der klinik und auch meine hausarzt weiss über meine lage. brauch ich denn für sozialleistungen eine "offiziele" bestätigung von irgendwo , dass ich nicht arbeiten kann oder reicht auch ein normales schreiben vom hausarzt.


    bedanke mich jetzt schon im vorraus falls jmd so hilfsbereit ist und sich kruz zeit nimmt.... alles gute für euch


    Kathiiii

  • vor kurzen haben wir erfahren dass er ab nächsten monat nur noch 820 euro netto anstatt 1050 bekommt.


    Warum bekommt er weniger? So einfach kann der Arbeitgeber nicht das Gehalt kürzen.


    ich bin 24 und wohne mit meinem mann zusammen.
    ich arbeite seit 2 jahren nicht mehr... habe auch seit dem kein einkommen mehr...habe eine angststörung... und verlasse kaumnoch das haus seit 5 6 monaten.


    Deine Eltern könnten Anspruch auf Kindergeld haben (§ 32 Abs. 4 Nr. 3 EStG). Ein Versuch ist es auf jeden Fall wert.
    Mehr Informationen findest du hier: Kindergeld für Kinder mit Behinderung


    Was hast du direkt vor der Erkrankung gemacht? Was für Einkommen hattest du?
    Hattest du keinen Anspruch auf Krankengeld bzw. ALG I?


    Warst du vor deiner Erkrankung bereits mindestens 5 Jahre sozialversicherungspflichtig beschäftigt?
    Dann wäre dies vielleicht ein Möglichkeit:
    Renten wegen Erwerbsminderung


    jetzt wirds natürlich knapp was das überleben angeht. meine frage was steht mir zu ...denn ich denke es wird zeit vom staat hilfe zu nehmen. aber kenn mich null aus. was steht mir in meinem falle zu. wohngel oder sollte ich hartz 4 beantragen... kann ja wirklich nicht arbeiten .i


    Du könntest mit deinem Mann ALG II beantragen. Anspruch könnte bereits jetzt bestehen.
    Wie hoch das Brutto deines Mannes? Wieviel Miete zahlt ihr?


    Für Wohngeld wird euer Einkommen ab nächsten Monat zu gering sein.

  • Rosi , ALG II (Hartz IV) bekommst Du nicht da Du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst.
    Nach zu lesen hier. http://www.sozialleistungen.in…2/alg-ii-berechtigte.html


    ____


    http://www.sozialhilfe24.de/hartz-iv-4-alg-ii-2/alg2-ergebnis.html


    Das mag ja richtig sein!
    Aber wenn dann auch vollständig informieren und nicht nur halb.
    Wie meine Frau wird sie dann eben Sozialhilfe bekommen in gleicher Höhe wie ALG II


    Elch


  • ---------------


    Hallo Kathiiiiiiiiiiiiiiiiiiii!


    Du gehst zum ARGE JobCenter!
    Füllst diesen Antrag aus und legst die Bescheinigung deines Amtsarztes mit dabei.
    Dann gibt Du das Einkommen deines Ehemannes an.
    Und die Bankauszüge der letzten 6 Monate!


    Wenn es der Sachbearbeiterin nicht reicht also das von Deiner Hausärztin dann wird Sie amtsärztliche Untersuchung anordnen, Untersuchung hört sich schlimm an ist oft nur eine Anhörung.
    Dauerte bei meiner Frau grade mal 20 Minuten und die Hausärztin wurde im Urteil genau so übernommen.
    Heisst im Umkehrschluss
    Du bekommst Miete und Heizung wie es für Deine Gegend wo Du wohnst üblich ist


    Dein Geld ist absolut gleich, ob nun Hartz IV Allg II oder Sozialgeld, weil du nicht arbeiten kannst, es sind immer 346 EURO für Dich.
    Auch Dein Mann wird erstmal mit 346 EURO berechnet und hat eine Schoneinkunft von 260 EURO
    dazu. Dazu kommt angemessene Miete und Heizungsgeld.


    Ihr müsstet also vom Amt ca. 400 bis 500 EURO dazu bekommen zum Verdienst Deines Mannes


    346 Er
    346 Du
    260 Minus vom Einkommen
    440 Miete angenommene Miete, da wir die richtige Miete ja nicht kennen!
    _______________________________
    1392 EURO ist Euer Bedarf / Monat
    850 EURO Einkommen vom Mann
    ----------------
    542 EURO / Monat von der ARGE dem JobCenter des Grauens!


    Das ist grob gerechnet da ich Eure Miete nicht kenne und auch nicht wo Ihr wohnt!
    Ich schreibe immer dazu, in München Schwabing gibt es immer mehr zur Miete dazu, wie auf einem Kuhdorf.


    Gruss Elch


    http://www.sozialhilfe24.de/hartz-iv-4-alg-ii-2/alg2-ergebnis.html

  • Erstmal muss geklärt werden, wieso er weniger Lohn bekommt. Wie Marmota schon schreibt: so einfach kann es sich ein Arbeitgeber auch nicht machen.


    Ansonsten kann ich Edgar nicht zustimmen, denn, auch wenn sie derzeit arbeitsunfähig, ggf. sogar erwerbsunfähig sein sollte: sie fällt ins SGB II. Ins SGB XII würde sie nur fallen, wenn sie alleinstehend wäre (dann gäbe es Leistungen nach dem 3. Kapitel SGB XII für sie) oder wenn sie dauerhaft erwerbsunfähig wäre (4. Kapitel SGB XII). Letzeres steht und fällt mit der Entscheidung der DRV, die hier überhaupt noch nicht involviert ist.


    In das 3. Kapitel SGB XII kann sie nicht fallen, weil sie einen "EHB" in der Bedarfsgemeinschaft hat: ihren Mann. Als Angehörige eines erwerbsfähigen Hilfebedürftigen würde sie - so das JC eine über 6 monatige Erwerbsunfähigkeit erkennt - ins Sozialgeld fallen.


    Turtle

  • Ansonsten kann ich Edgar nicht zustimmen, denn, auch wenn sie derzeit arbeitsunfähig,.............................


    Schön zu wissen das es für solche Fälle doch Leistungen gibt. Nur weil sie schreibt,
    "kann ja wirklich nicht arbeiten" ich denke es gibt keine Leistungen wenn man nicht wenigstens 3 Stunden am Tag arbeiten kann.

  • Nun, dafür ist eben das Sozialgeld gedacht (für nicht erwerbsfähige Mitglieder der BG, d. h.: Kinder und sonstige Angehörige). Nur, wenn es keine erwerbsfähige Person in der BG gibt, wäre das Sozialamt zuständig mit Leistungen nach dem 3. Kapitel SGB XII. Würde dann die Rentenversicherung dauerhafte Erwerbsminderung feststellen (was ich nicht glaube, da solche Angszustände ja sicherlich behandelbar sind), dann würden Leistungen nach dem 4. Kapitel SGB XII einsetzen.


    Ist nicht so ganz einfach und führt selbst bei den JCs und SozÄs gern zu Zuständigkeitsgerangel.


    Turtle

  • Schön zu wissen das es für solche Fälle doch Leistungen gibt. Nur weil sie schreibt,
    "kann ja wirklich nicht arbeiten" ich denke es gibt keine Leistungen wenn man nicht wenigstens 3 Stunden am Tag arbeiten kann.


    Stimmt eben nicht!


    Wie bei meiner Frau unter 3 Stunden und sie bekommt genau wie Turtle sagt Sozialgeld und genau die Summe wie in ALG III


    Alles die gleiche Sosse!


    Elch

  • Nun, dafür ist eben das Sozialgeld gedacht (für nicht erwerbsfähige Mitglieder der BG, d. h.: Kinder und sonstige Angehörige). Nur, wenn es keine erwerbsfähige Person in der BG gibt, wäre das Sozialamt zuständig mit Leistungen nach dem 3. Kapitel SGB XII. Würde dann die Rentenversicherung dauerhafte Erwerbsminderung feststellen (was ich nicht glaube, da solche Angszustände ja sicherlich behandelbar sind), dann würden Leistungen nach dem 4. Kapitel SGB XII einsetzen.


    Ist nicht so ganz einfach und führt selbst bei den JCs und SozÄs gern zu Zuständigkeitsgerangel.


    Turtle


    --------------------------------------------------
    Kommt wohl auch auf den Fall an!


    Bei uns war die ARGE Tante ja der Meinung das wäre alles getürkt!
    Als wir dann aber lückenlos 30 Jahre vorher die Krankengeschichte vorlegen konnten und ich zu der Tante sagte sie glauben doch wohl nicht das wir vor 30 jahren das so inszeniet haben, extra jetzt für Sie!???
    Kam der Satz von ihr, sie glauben garnicht was für HeioPeis hier antanzen!
    Die müssen irgendwie Hass Unterricht in der ARGE bekommen, so Kunde als Feindbild oder so?????
    Es kam dann nur ein gequältes wahrscheinlich dann wohl nicht!


    Wie blöd sind die da eigentlich???


    War mir egal Fachärzte bestätigten das und nicht nur einer, weil wir zwischendurch in Leonberg bei Stuttgart waren.
    Also Fachärzte aus der ganzen BRD bestätigten es.
    Es hat sich aber nichts geändert das Leistungszentrum ist das gleiche im gleichen Haus wie bisher auch,
    gleiche ARGE, nur das man sie halt nicht mehr mit sonem Arbeits Scheiss belästigt!


    Elch

  • Ich kenne das eigentlich so, wie Turtle es geschildert hat: Wenn der medizinische Dienst feststellt, dass die betreffende Person nicht mal 3 Stunden am Tag arbeiten kann, dann gibt es Erwerbsminderungsrente auf Zeit, meist für 1 Jahr, um dann erneut zum med. Dienst geschickt zu werden.

  • Ich kenne das eigentlich so, wie Turtle es geschildert hat: Wenn der medizinische Dienst feststellt, dass die betreffende Person nicht mal 3 Stunden am Tag arbeiten kann, dann gibt es Erwerbsminderungsrente auf Zeit, meist für 1 Jahr, um dann erneut zum med. Dienst geschickt zu werden.


    Stimmt bedingt, also vielleicht oder zum Teil, aber manchmal auch nicht wirklich!!!!


    Gröööööööööööööööööööööööööööööööööööööööööööööööööööööööööööööööööööööööööööl


    Bei meiner Frau war es derart eindeutig das drinnen steht, dies gilt bis zum Renten Eintritt!



    Elch


    Der medizinische Dienst ist "gut" , der verfrachtet die Leute zu einer Amts Ärztin und die stellt es fest, Sie kann dabei auf die Gutachten der Vor Ärzte eingehen, was meisstens auch gemacht wird!


    Elch


    Ferner was Ihr schreibt Lohnkürzung!


    Ich war lange Jahre im Betriebsrat!


    Entweder ist das ne Wald und Wiesen Firma wo Arbeitsrecht nach Gutsherren Art zelebriert wird und abend das Licht noch mit ner Steinschleuder ausgeschossen wird.!
    Oder es gibt einen anständigen Arbeitsvertrag, dort muss dann eine Änderungskündigung her, wenn der/das Lohn/Gehalt
    wie in diesem Fall um 20 % gekürzt wird!
    Heisst übersetzt der alte Arbeitsvertrag wird gekündigt und ein neuer oder eine Zusatzvereinbarung muss her!
    Ich weiss aber wie die Leute unter Druck gesetzt werden, da heisst es dann akzeptiere es oder Du bist draussen, vor der Tür stehen Sie bereits
    in den Startlöchern um für noch weniger Geld hier zu malochen, so isses und wird immer schlimmer werden.


    Kann natürlich sein wie es heute üblich ist, das man Ihm sagte, Frosch schlucke die Pille oder gehe!
    Und wie wir wohl alle Wissen enden heutige Arbeitsprozesse immer so selbst wenn der Arbeiter gewinnt heisst es lapidar,
    das Arbeitsverhältnis ist nachhaltig gestört, keine Vertrauensvolle Zusammenarbeit mehr möglich!
    Was wiederum lediglich heisst, der Arbeitgeber gewinnt heute oder auch früher, schon immer!
    Das einzige ist das Ihm dem Arbeiter, dann eine Abfindung zusteht, heisst ein paar Kröten wo sich der Arbeitgeber eh schlapp lacht, weil er das von der Steuer absetzt und bei der Neueinstellung die er ja dann gleich Lohn oder Gehaltgedumpt einstellt, wieder hereinholt!


    Das zum Kündigungsschutz hier in Deutschland alles nur schlechte Märchen und einseitiges Getue aller Seiten, auch des DGB!
    Selbst der DGB steckt mit den Arbeitgebern unter einer Decke, da wurde zu mir vor der Schlichtung im Gericht gesagt Herr Elch nehmen Sie die Patte,
    Sie haben ja Recht bekommen, werden jetzt auch Recht vor Gericht bekommen, aber bisher ist es friedlich gelaufen.
    Solten sie dort in der Firma bleiben wollen und nicht einsichtig sein und sich nicht trollen, wird sich das wandeln und es wird hässlich werden,, dann wird es eine Persönliche Kündigung werden und keine Betriebsbedingte wie jetzt und Sie haben den Schaden, denn dann dürfen sie sich nicht den kleinsten Fehler leisten und man wird Ihnen Fallen bauen und dann kein Geld mehr.


    Diese Aussage kam von meinem DGB Anwalt, ich erzähle Ihnen nur die heutige gängige Praxis Herr Elch!


    Tolles Ei.
    Das zum Kündigungsschutz in der BRD !
    Gut die wussten das ich voll im Recht war und Geld spielte auch keine Rolle, 8 faches Monatsgehalt als Abfindung für 4 Jahre, da lachen die doch drüber!


    Elch der alte Gewerkschafter!

    Dieser Beitrag wurde bereits 12 Mal editiert, zuletzt von Elch () aus folgendem Grund: Medizinischer Dienst, Telekommer und Postler????

  • hallo leute erstmal danke für die zeit , die ihr euch für mich genommen habt. zu meiner wohnung , die ist 58 qm und ich zahle warm also mit heizung 435. mein mann bekommt nun 200 euro weniger netto weil die kaum noch aufträge haben. ein attest vom arzt habe ich nicht. aber mein hausarzt weiss von meiner situation seit 1 2 jahren und wie es mir geht. und sonst hätte ich nur berichte von etlichen aufenhalten usw... aber da jeder jetzt was anderes sagt bin ich bisschen durch einander. also antrag auf hartz 4 oder doch sozialgeld..... . also wo sollte ich morgen früh nun als erstes hin.......


    MFG

  • hallo leute erstmal danke für die zeit , die ihr euch für mich genommen habt. zu meiner wohnung , die ist 58 qm und ich zahle warm also mit heizung 435. mein mann bekommt nun 200 euro weniger netto weil die kaum noch aufträge haben. ein attest vom arzt habe ich nicht. aber mein hausarzt weiss von meiner situation seit 1 2 jahren und wie es mir geht. und sonst hätte ich nur berichte von etlichen aufenhalten usw... aber da jeder jetzt was anderes sagt bin ich bisschen durch einander. also antrag auf hartz 4 oder doch sozialgeld..... . also wo sollte ich morgen früh nun als erstes hin.......


    MFG


    Kann ich Dir nicht sagen!


    Weil bei uns ist es das JobCenter da ist HARTZ IV im ersten Stock und Sozial im Erdgeschoss, LeistungsZentrum im Keller,das wäre also nur ein anderes Stockwerk!



    Wie es bei EUCH ist, weiss ich nicht!!
    Kannst ja erstmal oder musst sogar den HARTZ IV Antrag stellen!
    Oder bei uns ist unten dort im JobCenter eine Reception (nummer ziehen) der erklärst Du deinen Fall das Dein Mann und Du aufstockendes Hartz IV brauchen und du wohl nicht arbeiten kannst, also Sozialgeld bekommst, das kannste aber auch noch später artikulieren den antrag musste eh machen..
    Das geht dann eh seinen sozialistischen Gang, Medizinischer Dienst wird eingeschaltet, Akteneinsicht beim Haus Arzt und dann eeventuell Amtsärztin!
    Ein Fall excakt wie bei mir und meiner Frau!


    Jedes JobCenter ist auch anders wir sind hier im Pupsdorf da sind zwei Pupsdörfer in einem Gebäude zusammengelegt worden Hartz IV und Sozial.
    Das ist auch das gleiche Rechnungs Zentrum (Leistungs Zentrum genannt) , das im Keller dort haust.
    Der Unterschied besteht dann nur ob man dich in Weiterbildungs Mafia Institute steckt oder du musst Bewerbungen vorlegen, oder man lässt Dich in Ruhe!
    Eben arbeitsfähig oder arbeits "un" fähig der kleine aber Feine Unterschied!!
    Geld bleibt gleich!


    Das ist in Hamburg , Berlin, München sicherlich alles grösser!


    Also erkundige Dich einfach!


    Du muss eh einen Antrag stellen Erstantrag genannt und was weiss ich 25 Seiten ausfüllen oder was der nun noch an Seiten hat!
    Da wird auch immer geändert und verschlimmbessert.
    6 Monate die Bankauszüge und Einkommensnachweis deines Mannes, Mietbescheinigung, Heizung und und und!



    Mein gott da habe ich ja mit meiner 440 EURO Miete Schätzung fast nen BINGO geschafft!


    Elch

    Dieser Beitrag wurde bereits 9 Mal editiert, zuletzt von Elch () aus folgendem Grund: So einfach ist das nicht, ich brauch Geld und gut isses!

  • Hallo,
    solange deine Erwerbs-UN-fähigkeit nicht festgestellt ist, musst du zum Jobcenter, Hartz IV, ALG II beantragen.


    Auch wenn sich später herausstellt, dass du erwerbsunfähig bist, muss der Leistungsträger, bei dem zuerst Antrag gestellt wurde, erst mal vorläufig zahlen, § 43 SGB I.


    Und wenn möglich, geh da nicht allein hin, du hast das Recht Beistände mitzunehmen, dann werden die Jobcenter des öfteren auch mal rechtstreu....

  • danke an alle..


    denn werde ich hartz 4 beantragen und dann mal schauen. da mein mann arbeitet vormittags muss ich wohl allein gefahren werden. aslo von den lass ich micht runter machen. bin deutscher staatsbürger , habe null zu verbergen. und werde mir mein recht auf sozialhilfe nehmen... sonst werde ich da ordentlich ramba zamba machen. wie soll ich denn überleben die nächsten monate... die sollen ordentlich in die puschen kommen. die können von mir auf verhungern ich aber nicht... so jetzt ist die wut aus :) LG

  • Rosi
    Nicht wieder wütend werden aber meine Meinung ist, erst schreibst Du Du gehst kaum noch aus dem Haus, jetzt aber wo es was zu beantragen gibt kann es garnicht schnell genug gehen dort hin zukommen. Also gehst Du doch aus dem Haus und könntest arbeiten gehen und nicht wie Du schreibst du kannst doch wirklich nicht arbeiten.

  • mein mann bekommt nun 200 euro weniger netto weil die kaum noch aufträge haben.


    Wurde dein Mann auf Kurzarbeit gesetzt und bekommt Kurzarbeitergeld? So richtig ist immer noch nicht klar, WARUM er weniger bekommt.
    Der Arbeitgeber kann nicht einfach sagen "Ich hab weniger Aufträge und ihr bekommt weniger Geld". Das muss schon über offizielle Kurzarbeit oder eine Änderungskündigung laufen.


    und verlasse kaumnoch das haus seit 5 6 monaten. war letztes jahr 2 monate in der klinik


    aslo von den lass ich micht runter machen. bin deutscher staatsbürger , habe null zu verbergen. und werde mir mein recht auf sozialhilfe nehmen... sonst werde ich da ordentlich ramba zamba machen. wie soll ich denn überleben die nächsten monate... die sollen ordentlich in die puschen kommen. die können von mir auf verhungern ich aber nicht... so jetzt ist die wut aus :) LG


    DU gehst seit 2 Jahren nicht arbeiten und bist wütend auf das Jobcenter, obwohl du mit denen noch keinen Kontakt hattest (zumindest schreibst du nichts davon). Warum? Wenn du dort tatsächlich so auftreten kannst, könntest du auch in die Puschen kommen und arbeiten gehen. Das passt nämlich irgendwie nicht zusammen.


    Wer freundlich ist, der bekommt Freundlichkeit zurück.

  • Und wieso bist du auf jemanden oder etwas wütend, den/das du noch nicht kennst?!


    BTW: Der AG müsste eine Änderungskündigung machen, wenn er weniger Lohn zahlen will. So einfach mal den Studenlohn runtersetzen oder die Arbeitsstunden, das geht nicht...


    Turtle


    Ist doch nur ne Formsache ich kenne das der arbeitgeber sagt zu Ihm entweder stimmst Du zu oder das Tor ist hier für Dich zu!


    Man darf nicht die Die Illusion eiuer Wahl hier erzeugen!


    Zumindest kenne ich das so ich war lange inm BR und Du kannst mir glauben wenn da einer sagt ich unterschreibe die Änderungskündigung nicht dann kriegt er ne Betriebsbedingte Kündigung!


    Muss man auch mal ehrlich sein!!


    Elch