Auszug eines Kindes zum Vater

  • Hallo,
    ich hoffe hier Antworten auf meine Frage zu finden.
    Ich bin geschieden und habe 3 Kinder( für die ich das alleinige Sorgerecht habe) und die bei mir wohnen. Von meinem Exmann erhalte ich Kindesunterhalt von insgesamt 182,-Euro. Die Große macht momentan ein freiwilliges soziales Jahr und erhält eine Aufwandsentschädigung.
    Jahrelang hat mein Exmann keinerlei Unterhalt für die Kinder gezahlt und auch jetzt erhalte ich den Betrag nur über eine Pfändung, Ich habe immer gearbeitet um uns zu versorgen.
    Nun meine Frage,
    Eins meiner Kinder möchte zum Vater ziehen, das er damit das Kindergeld für sie bekommt ist mir klar, aber in wieweit bin ich unterhaltspfichtig? Wird die Aufwandsentschädigung des Kindes in die Berechnungen mit einbezogen?
    Vielen Dank für die AntwortenI
    Djerba

  • Hallo nochmals,
    ich weiss es ist Wochenende und vielleicht bin ich zu ungeduldig. Aber es ist wirklich dringend und ich möchte gern vorab informiert sein. Mein Kind hat den Wechsel für Anfang der nächsten Woche geplant. Muss ich das Sorgerecht teilen oder sogar ganz abgeben.? Wie sieht es mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht aus? Sollten wir eine Probezeit vereinbaren? Ich bin von dieseer Situation überfahren. Sie besucht ihren Vater erst seit etwa einem Jahr und hat nie den Wunsch geäußert zu ihm zu ziehen Die beiden anderen Kids und ich können es nicht begreifen und es schmerzt schon sehr.
    :confused:
    LG
    Djerba

  • Hallo Djerba,


    Mit solchen Daten kann dir keiner ne Richtige Auskunft geben, aber Ich versuch es mal.


    1. Nein das Sorgerecht brauchst Du nicht gesammt abzugeben, es bleibt beim Geteilten.


    2.Es kommt darauf an wie alt die "Große" ist, bei Volljährigkeit gibt es evtl gar keinen KU mehr.


    3.Ja die Aufwandsentschädigung wird mit angerechnet falls ein Ku-Anspruch besteht.


    4. Ja Du mußt Unterhalt zahlen auch wenn der KU vom Vater nicht laut DDT reicht, allerdings hast Du auch einen höhern Freibetrag, da Du ja arbeitest wirst du wohl kein Alg 2 haben.
    Dir wird ein höhere Betrag zugesprochen da ja noch 2 Kinder bei dir leben, für die nicht mal KU in höhe des Alg2 betrages gezahlt wird.

  • Hallo Sundown,
    danke das Du versucht mir Klarheit zu verschaffen. Also mein ältestes Kind, 17 J. macht ein freiwilliges soziales Jahr und will dann das Fachabi machen.Sie erhält eine Aufwandentschädigung von 500,- brutto. Ich selber arbeite Vollzeit mit einem Einkommen von 2300,-brutto. Für alle Kinder bekomme ich Unterhalt in Höhe von 182,- und das Kindergeld in voller Höhe.
    Ich habe das alleinige Sorgerecht und möchte es auch behalten. Mein Ex arbeitet 4 Std. täglich und lebt mit einer neuen Partnerin zusammen. Mein Kind findet dort alles " voll locker" und genießt die Freiheiten, (Aussage vom Kind). Ich möchte das Alles noch nicht als den entgültigen Weg sehen, sondern gerne eine Probezeit vereinbaren.Welche Möglichkeiten gibt es dafür. Mein Ex und mein Kind kennen sich ja eigentlich nicht, es bestand 11 Jahre kein oder nur sporadischer Kontakt.
    LG Djerba

  • Hallo Djerba,


    da Du das alleinige Sorgerecht für das 17jährige Kind hast, könntest Du den Umzug zum KV verwehren. Dann wird das Kind natürlich bockig.


    Sicher bist Du dann barunterhaltspflichtig ggü. dem 17jährigen Kind auch wenn Du für die anderen Kinder nicht den vollen Unterhalt bekommst. Da das Kind noch minderjährig ist, wird die Aufwandsentschädigung (netto) hälftig auf den Unterhalt anbgerechnet. Wenn das FSJ noch wärend der Volljährigkeit andauert, hat das Kind keinen Anspruch mehr auf Unterhalt. Das FSJ stellt keine Ausbildung dar. Das volljährige Kind hat aber nur dann einen Unterhaltsanspruch ggü. beiden Elternteilen, wenn es sich in schulischer oder beruflichger Ausbildung befindet.


    Wenn das KInd mit dem Erwerb der Fachhochschulreife beginnt, lebt der Unterhaltsanspruch ggü. beiden Elternteilen wieder auf.


    An Deiner Stelle wüde ich zunächst mal warten, ob der KV Unterhalt für das Kind fordert. Diesen müsste er dann dem Grund und der Höhe nach begründen.


    LG chico

  • Hallo Chico,
    das 17jährige Kind wird bei mir bleiben. Eins von den Teens wird gehen. So wie ich meinem Ex kenne, ist er schon am überlegen wieviel Geld ich zu zahlen habe.
    Ich hoffe,dass das Geld der "Großen" nicht mit eingerechnet wird. sie finanziert davon den Führerschein und spart für ein Auto. Sundown har geschrieben, dass mein Selbstbehalt höher ist . Es ist doch so wir hatten hier unser ganz normales Leben, kamen immer irgendwie finanziell klar, Jahrelang gab es keinerlei Unterhalt für die Kinder, jetzt gibt es 60 Euro pro Kind per Pfändung. Er arbeitet schwarz und ich kann es nicht beweisen. ISo haben wir uns unser Leben eingerichtet. Ich würde es nur fair finden, wenn er unser Kind ( das was zu ihm ziehen will) auch alleine unterhält, halt so wie ich es all die Jahre für alle 3 machen musste.
    LG Djerba

  • Hallo Djerba,


    dann habe ich da was falsch gelesen. Ich hatte es so verstanden, dass die 17jährige zum KV gehen möchte.


    Trotzdem musst Du dem Umzug nicht zustimmen. Du hast das Aufenthaltsbestimmungsrecht.


    Dein SB ggü. dem minderjährigen KInd beträgt zumächst mal 950€.


    Wenn der KV nun keinen Unterhalt für die anderen Kinder leistet, oder nur zum Teil, würde die Differenz zwischen geleistetem Unterhalt und dem Mindestunterhalt, zu Deinem SB hinzu gerechnet. Denn diesen Barunterhalt leistetst Du ja zusätzlich zum Betreuungsunterhalt.


    Netto hast Du etwa 1.500€ raus? Wie alt ist denn das KInd, welches bei Dir verbleibt? Ein ist 17 und das andere?


    LG chico

  • Hallo,


    und eins von den beiden will zum KV?


    Ok, Dein SB beträgt 950€. Die Kinder haben einen Anspruch von 334€.


    Für ein Kind wären diese 334€ abzüglich 60€, welche der KV leistet, auf "Deiner Seite" gutzuschreiben. Der 17jährigen könnten ca 200€ der Aufwandsentschädigung angerechnet werden. Verbleichen noch 134€ abzuüglich der 60€ vom KV.


    Dein SB und die Unterhaltsbeträge der Kinder würden dann so grob 1.300€ ergeben.


    Dein Netto-EK wäre dann noch unterhaltsrechtlich zu bereinigen. Berufsbedingte Aufwendungen, also die Fahrten zwischen zu Hasue und Arbeitstätte, und sekundärer Altersvorsorge, wenn vorhanden.


    Die Differen zwischen ca. 1.300€ und Deinem bereinigtem Netto-EK könntest Du als Kindesunterhalt für das Kind beim KV einsetzen.


    LG chico

  • Hallo Chico,
    ich weiss das ich dem Umzug nicht zustimmen muss, aber ganz ehrlich was habe ich davon.? Ich möchte nicht das mein Kind geht, aber gegen seinen Willen festhalten, geht das? Wenn ich ehrlich bin, hoffe ich das das " lockere" im Alltag verschwindet und mein Kind dann den Weg zurück zu uns findet. Ich möchte nur nicht das das Sorgerecht oder Aufenthaltsbestimmungsrecht jetzt schon auf meinen Ex übergeht. Am liebsten wäre es mir wenn wir alle es als Experiment so schnell wie möglich wieder abhaken könnten. Wir waren nämlich ein echt gutes Team, das jetzt auseinander bricht
    LG
    Djerba

  • Hallo Chico,
    dann könnten wir unser Zuhause verlieren weil es alles genauestens berechnet ist. Weisst Du vielleicht auch ob sich der Selbstbehalt meines Ex verringert weil er in einer neuen Beziehung steht und seine Partnerin arbeitet? LG Djerba