Stimmt das??? Im 1. Trennungsjahr nicht arbeiten müssen.

  • Hallo,
    ich habe eben auf der Post eine Bekannte getroffen und wir kamen ins Gespräch. Da ich weiß das sie schon ein paar Jahre ALG2 bekommt dachte ich komm frag mal wie das so ist und was man muss und was nicht. Ich sagte dann das ich bald zur der 8 Wochen Maßnahme muss, und sie meinte dann nein A weil man im ersten Jahr der Trennung nicht arbeiten gehen müsste. Und B weil es mir doch humbuck währe da ich doch sowie nicht hier bleiben will, und schon auf Wohnungsuche in einem andern Kreis bin.
    Hat sie recht damit??
    Ich will und möchte und will zwar wider Arbeiten gehen( und scheibe auch Bewerbungen) aber mich würde schon interessieren ob Sie recht hat oder es ein lüge war.

  • Hallo,


    Im Bezug auf Trennungsunterhalt vom Ex-Partner hat die Bekannte recht. Hier besteht keine Obliegenheit einer Arbeitsaufnahme oder Ausweitung einer bestehenden Tätigkeit.


    Das findet aber keine Anwendung auf Maßnahmen die nach den SGB von Trägern einer Transferleistung angeordnet werden. Hier kann es schnell zu Kürzungen oder dem Streichen von Leistungen kommen, wenn man die Teinahme verweigert.


    LG chico

  • Danke Chico für die Antwort,
    aber wenn Sie bei A recht hat widerspricht sich das nicht auch ein wenig mit Maßnahme.
    Die Maßnahmen sind ja dafür da das man wider fit für das BL gemacht wird, aber wenn es jetzt bei einer Trennung ein Partner gebe der sagt nööö das 1 Jahr gehe ich nicht arbeiten (solche Menschen gibt es auch nur um den andern noch bissel zu schröpfen) kosten die dann nicht das Amt mehr Geld weil die da hocken aber nicht gewillt sind eine Arbeit aufzunehmen?

  • Hallo,


    das ist doch eigentlich egal, wenn Unterhalt im Trennungsjahr gezahlt wird, wird dieser auf Transferleistungen angerechnet, wenn denn überhaupt ein Anspruch besteht.


    Die Maßnahme dient ja, wie Du schun schreibst, den Kunden wieder fit zu machen für den 1. Arbeitsmarkt. Die maßnahme selber stellt ja eine Erwerbstätigkeit dar.


    LG chico