Umzug

  • Wir wohnen zu dritt in einer etwa 60qm große Wohnung.
    Seit Monaten schimmelt es in jedem Zimmer. Schlafzimmer und Kinderzimmer sind schon unbenutzbar. Wir halten uns nur noch in der Stube auf, auch zum schlafen.
    Nun hätten wir die Möglichkeit ab 01.05.2012 in eine knapp 80qm große Wohnung zu ziehen. Wir haben lange nach einer Wohnung gesucht, da es hier kaum Wohnungen ohne Schimmel gibt.
    Diesbezüglich wurde uns bei der 1. Vorsprache bei der ARGE gesagt, dass wir unsere jetzige Wohnung kündigen sollen, welches ich auch zum 30.04.2012 getan habe, und das die Bearbeiterin kein Problem darin sieht uns die Übernahme der Wohnkosten für die neue Wohnung zu genehmigen.
    Heute haben wir deswegen wieder bei der ARGE vorgesprochen.
    Resultat: - Ablehnung der Mietkostenübernahme
    Obwohl wir den Schimmel in den Räumen durch Bilder dokumentiert haben wurde uns unterstellt, dass wir nur auf eine größere Wohnung aus wären.
    Nun sollen wir durch Attest von Hausarzt und Kinderarzt nachweisen, dass eine Gesundheitsgefährdung vorliegt. Leider ist das Kostenpflichtig, welche die ARGE nicht erstattet. Einen Gutachter können wir uns auch nicht leisten.
    Nun meine Frage:
    Darf die ARGE den Umzug in eine schimmelfreie Wohnung verweigern?
    Grundmiete, Betriebskosten und Größe sind noch angemessen.

  • Schimmel ist ein Mangel an der Wohnung und dafür ist der Vermieter zuständig. Nur in tatsächlich akuten Fällen würde das Jobcenter also nicht auf die Möglichkeit der Inanspruchnahme des Vermieters verweisen können, sondern selbst handeln müssen. Und solche Fälle müsst eben ihr nachweisen, ihr tragt die Beweislast. Das sollte euch also auch die Kosten eines Attestes wert sein, wenn ihr das unbedingt wollt.


    Wenn es um die Zweifel geht, dass ihr nur auf eine größere und teurere Wohnung aus seid, dann könnt ihr die ja beheben, indem ihr eine schimmelfreie 60qm Wohnung sucht.


    Turtle