Unterhalt? BAB

  • Hallo, meine Situation ist die folgende:
    Ich bin 25 und Student. Absolviere zZt ein Praktikum und habe die Chance dort eine Ausbildung zu beginnen.
    Vorher habe ich keine Ausbildung begonnen. Somit ist das Studium meine Erstausbildung und mein Vater ist verpflichtet Unterhalt zu zahlen, was er auch gerne macht. Meine Eltern sind getrennt, meine Mutter erhält ALG II.
    Wenn ich jetzt die Ausbildung beginne und BAB beantrage:
    Richtet es sich auch noch nach dem Einkommen meines Vaters, sodass dieser ggf. etwas für mich zahlen muss oder würde ich, da ich kein Kindergeld mehr bekomme und im 1. Lehrjahr meine Vergütung mit Sicherheit nicht sehr hoch sein wird, noch etwas an BAB dazubekommen?
    Grüße

  • Hallo hj,


    habe ich das richtig verstanden, du absolviert jetzt ein Studium, und erhälst Unterhalt von Deinem Vater?!


    Dann möchtest Du eine Ausbildung absolvieren und wiederum Unterhalt begehren?


    Wenn Du das Studium abgeschlossen hast, wäre schluss mit Unterhalt. Eine weitere Ausbildung wäre dann Dein privates Vergnügen.


    Wenn Du das Studium zu Gunsten der Ausbildung abbrichst, um dann eine berufliche Ausbildung zu machen, wäre ausschlaggebend, in welchem Semester Du Dich gerade befindest. Ein Umorientierung wird nur zu Beginn des Studium gestattet. Wenn Du schon länger studierst (und das vermute ich bei Deinem Alter), hättest Du bei einer Umorientierung keinen Anspruch mehr auf Unterhalt von Vater.


    Stell doch mal Deine Vita, beginnend mit der Volljährigkeit, ein.


    LG chico

  • Hallo Horstjürgen,


    also wenn Ich das jetzt richtig lese: Du bist 25j. und im ersten Semster, aber machst z.zt ein Praktikum? Jetzt überlegst Du ob du das Studium abrechen solltest und eine Ausbildung beginnen sollst/willst?


    Nun Ich würde jetzt mal grob einschätzen das wenn Du das Studium nicht schnellstmöglich absolvierst war es das mit Unterhalt generell, denn Deine Zielstrebigkeit würde schon jetzt einigen Gerichten reichen um den Unterhalt zu verneinen.
    Zwar sind eltern Pflichtig bis zum Abschluß einer Berufausbildung, aber auch nur wenn diese Zielstrebig und den Fähigkeiten entspricht.


    In deinem Fall sprechen wir seit 7 Jahren über Abendschule, Praktika und sonstiges, jetzt beginn Studium ( wo andere fertig sind) und willst du wieder was anders? Klingelt es bei dir!!!!!!!!!!


    Du kannst nicht tun und machen was du willst, dein Vater ist nicht deine private Geldeinnahmequelle er hat auch Rechte und Du pflichten Ihm gegenüber.


    Kurzum Solltest du das Studium abrechen oder gar rumbummeln hat dein Vater das recht deinen unterhaltsanspruch anzufechten!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
    Umorientieren geht auch nicht so einfachmal in einem Fall wie Deinem.

  • Guten Abend,


    ich würde bei der genannten Vita keinen Unterhaltsanspruch mehr erkennen.


    Hier ist die geforderte Zielstrebigkeit nicht gegeben, sodass der KV nach 7 Jahren der "Untätigkeit" nicht mehr davon ausgehen muss, dass er nochmals unterhaltspflichtig wird.


    Auch Eltern muss eine finanzielle Lebensplanung zugestanden werden. So hat es der BGH mal begründet.


    LG chico