Übernahme der Kosten für Niederschlagswasser

  • Hallo Guten Tag,
    ich habe nun schon 2 mal eine Kopie von unserem Gebührenbescheid für Oberflächenwasser zum Jobcenter geschickt,die zweite ist ganz sicher dort angekommen,die Post war zuverlässig.werden die Kosten nun übernommen oder nicht,ich bin der Meinung ja,aber von denen erfolgt leider keine Reaktion -immerhin seit 16.1.2012.
    Wir sind Hausbesitzer ist ja ein wenig anders als bei Mietern.
    Vielleicht kann mir jemand eine Verläßliche Antwort geben,
    Vielen Dank im Voraus
    hekra50:confused:

  • Danke für die Antworten lacki,
    nach noch maliger Durchsicht unseres Gebührenbescheides habe ich festgestellt dass dieser sich auf das Jahr 2011 bezieht,da soll heißen die Abrechnung erfolgt immer Rückwirkend!
    Wir waren bis zum Oktober 2011 in einer 3 Jährigen Maßnahme und somit keine Bezieher von Hartz IV,aber den Gebührenbescheid haben wir am 25.01.2012 erhalten und die Fälligkeit der Zahlung war der 07.02.2012,da wir nun wieder Harzt IV Empfänger sind müßte doch das Jobcenter diese Zahlung im Rahmen der KdU übernehmen-oder sehe ich das nicht Richtig?
    DSie machen uns im Moment nur noch Probleme,Wir hatten noch eine Geldleistung aus dem Jahr 2011 erhalten,die wurde sofort mit angerechnet-ist ja Zufluß darüber rege ich mich ja gar nicht auf ,aber hier wird sicher mit Zweierlei Maß gemessen.


    Danke für die Antworten im Voraus
    hekra50:confused:

  • Danke lacki,
    das ist ja eigentlich die einzige Möglichkeit die ich auch sehe,das es übernommen werden muß--war ja bei den Mitarbeitern unserer ARGE nie ein Problem,aber seit es ein Jobcenter geworden ist hat man dort wahrscheinlich einige Leute in die Büros gesetzt die nirgendwo anders einen Job erhalten hätten-denn Kundenfreundlichkeit und Flexibilität kennen die nicht mehr,mir wurde am Telefon geagt die schaffen die anfallende Arbeit nicht mehr-ist ja auch kein Wunder wenn die bei dieser einfachen Tätigkeit schon so viele Fehler machen-in der freien Wirtschaft hätte man solche Leute nach 2 Wochen rausgeschmissen denn solche Faulen Nichtskönner haben nur in einem "Amt" noch eine Überlebenschance,denn dort scheint ein Arrogantes Auftreten gefragt zu sein!!!!
    hekra50

  • Ja, man kann es kaum Glauben -nach 3 Monaten hat der Jobcentermitarbeiter endlich kapiert dass das Niederschlagswasser eine Leistung im Rahmen der KdU ist-welch ein Wunder-einfach nicht zu fassen was dort für unfähige Menschen ihren Dienst am Volke tun sollen-sie können es einfach nicht!!

  • Zitat

    Die Zeit zwischen 16.1. und 16.3. beträgt genau 2 Monate, nicht drei. Ansonsten hätte man sich auch 6 Monate Zeit lassen können, ab da geht eine Untätigkeitsklage.


    Die TE wollte mit ihrer Kritik lediglich zum Ausdruck bringen, dass es dem besagten SB nach nunmehr 3 Monaten (korrigiert auf 2 Monate) gelungen ist, eine Entscheidung zu treffen, welche jedem normalen Menschen auf Anhieb eingefallen wäre. :D

  • Die TE wollte mit ihrer Kritik lediglich zum Ausdruck bringen, dass es dem besagten SB nach nunmehr 3 Monaten (korrigiert auf 2 Monate) gelungen ist, eine Entscheidung zu treffen, welche jedem normalen Menschen auf Anhieb eingefallen wäre. :D


    ja,genau so meinte ich das,ich bin der Meinung das solch ein unmögliches Verhalten von solchen Typen schon Fahrlässig ist!
    Übrigens die Summe von 210 EURO wird ja immer Pünktlich abgebucht,auch wenn das Konto ins Minus geht,aber das ist diesen Leuten ja egal!
    Ich halte das Alles nur für ein falsches Spiel und Schikane an den Bedürftigen,wie schön wäre es doch wenn endlich genug Jobs geschaffen würden,dann würde diese faule Bande auf der Straße sitzen,denn solche würde kein vernünftiger Unternehmer einstellen!!:eek: