Anrechnung meines Home-Offices als Aufstockerin

  • als Informatikerin arbeite ich im Home-Office, das ich kostenmäßig geltend machen möchte. Es erstreckt sich auf ein Drittel der Wohnfläche, folglich würde ich ein Drittel der Bruttowarmmiete veranschlagen wollen. Kennt jemand die rechtlichen Grundlagen ?


    Danke für Antworten
    BMN

  • ....im Home-Office, das ich kostenmäßig geltend machen möchte. Es erstreckt sich auf ein Drittel der Wohnfläche, folglich würde ich ein Drittel der Bruttowarmmiete veranschlagen wollen. ....
    BMN


    Ich sehe folgendes Problem:
    Du bist Aufstockerin.
    Somit wurde in deinem ermittelten Bedarf die volle Wohnfläche (volle Miete) berücksichtigt.
    De Facto wird dir also das Drittel bereits gezahlt und Du willst nun nochmal das Drittel ansetzen lassen?


    Um deinem Wunsch nach Ansetzen als Geschäftsraum nachzukommen, müsste man also die in der
    Bedarfsberechnung anzusetzende Miete (Kosten der Unterkunft) um ein Drittel vermindern.
    Damit sinkt Dein Gesamtbedarf und du wärest evtl. keine Aufstockerin mehr.:rolleyes:


    Den folgenden Satz fand ich bei der Beschreibung von Tagesmüttern:
    Aufwendungen für die Unterkunft und Heizung im Rahmen der Kindertagespflegestelle


    Diese Ausgaben können als Betriebsausgaben abgezogen werden, soweit sie nicht
    bereits als Bedarf für Unterkunft und Heizung berücksichtigt worden sind
    .


    Ab und zu wird auf die Alg II-V hingewiesen, aber dort ist m.E. auch nichts anderes herauszulesen.
    Es wird also für die Absetzbarkeit bei ALG II nicht klappen, ein Drittel der Miete als Betriebsausgaben anzusetzen.
    Beachte bitte noch, dass wir hier über ALG II reden und nicht über evtl. Ansetzbarkeiten im Sinne des Steuerrechtes.


    Vielleicht meldet sich noch jemand, der sich im ALG II besser auskennt.

  • dms - Danke, für Deine Ausführungen.


    Hätte ich ein kleines Büro gemietet, wären die Kosten sicherlich absetzbar. Wo ist der Unterschied zum Home-Office ? Bleibt nicht der Gleichheitsgrundsatz auf der Strecke ? Steuerrechtlich ist die Absetzung des Home-Offices m.E. unstrittig.


    Besten Dank für Antworten

  • dms - Danke, für Deine Ausführungen.


    Hätte ich ein kleines Büro gemietet, wären die Kosten sicherlich absetzbar. Wo ist der Unterschied zum Home-Office ? Bleibt nicht der Gleichheitsgrundsatz auf der Strecke ? Steuerrechtlich ist die Absetzung des Home-Offices m.E. unstrittig.


    Besten Dank für Antworten


    Hatte ich doch eigentlich versucht, Dir darzustellen:


    Dein Homeoffice und ein externes Büro unterscheiden sich für Dich als Aufstockerin


    Zitat

    Diese Ausgaben können als Betriebsausgaben abgezogen werden, soweit sie nicht
    bereits als Bedarf für Unterkunft und Heizung berücksichtigt
    worden sind.


    M.E. logisch.


    Aber evtl. ist hier noch jemand im Forum, der sich da genau auskennt mit ALG II.

  • Hab ich ja noch nie gehört, dass das JC auch Gewerberäume finanziert :confused:.
    Wenn 1 Drittel der Wohnung Büroräume sind, dann bräuchte doch das Jobcenter lediglich 2 Drittel der KdU berücksichtigen.
    Du könntest dieses Drittel steuerrechtlich geltend machen, wenn Du es denn auch selbst bezahlst.

  • "als Informatikerin arbeite ich im Home-Office, das ich kostenmäßig geltend machen möchte. Es erstreckt sich auf ein Drittel der Wohnfläche, folglich würde ich ein Drittel der Bruttowarmmiete veranschlagen wollen. Kennt jemand die rechtlichen Grundlagen ?"


    Hallo BMN, ich gebe dir mal hier den Rat, bei solchen spezielen Fragen entweder auf 123recht.net anzufragen oder dir direkt eine Rechtsberatung zu suchen.


    Meine Erfahrung:
    Nur Vorschläge mit §§ Angaben und Urteilen mit Angabe des Aktenzeichens helfen dir da weiter.


    Viel Glück