Wohnen auf Probe

  • Wohnen auf Probe


    Mein Freund und ich wollen mit Ablauf der Kündigungsfrist (beträgt 3 Monate) zusammenziehen.
    Wir haben vom "Wohnen auf Probe" gehört und ich habe bereits den Antrag vorliegen.


    Wir erwarten im Oktober unser Kind, was ja aber bisher noch keine Rolle bei der Antragstellung spielt.


    Allerdings ist mir aufgefallen, dass es wie immer Regelungen der Quadratmeter und der Miete gibt.


    Da mein Freund jedoch arbeiten geht, könnte er ja den restlichen Betrag, den die ARGE nicht mehr zahlt, selber dazuzahlen.
    Ist es uns somit möglich eine größere und teurere Wohnung zu wählen???
    (Statt 60 qm und Leistungen für die Unterkunft von 324,00 €
    also
    83 qm und 595,00 € Warmmiete)


    Schließlich wird bei "wohnen auf Probe" sein Gehalt nicht mit angerechnet, somit wäre es doch sinnlos, wenn wir eine kleinere Wohnung wählen müssten, obwohl er mehr bezahlen könnte.
    Oder liege ich da falsch?


    Ich wäre über ein paar Antworten, weiteren Tips und Informationen sehr dankbar. :)


    Mit freundlichen Grüßen Jayn-mo

  • Hallo Jayn-mo,


    ein "Wohnen auf Probe" wird es für euch leider nicht geben. Da ein Kind unterwegs ist, wird man euch sofort als Bedarfsgemeinschaft einstufen, d.h., das Einkommen Deines Freundes wird von Anbeginn an angerechnet werden.
    Insofern dadurch überhaupt noch ein Anspruch auf Sozialleistungen besteht (kommt drauf an, was Dein Freund verdient), stünde euch beiden eine Wohnung bis zu 60m² zu. Wie teuer diese in Deiner Region sein darf, kannst Du mittels des Links "Kosten der Unterkunft" (unten in meiner Signatur) mal checken.


    Gruße Gawain

  • richtige antwort. aber wenn ihr dann kein anspruch auf hartz4 habt, musst du dich selbst krankenversichern. kein hartz4, keine krankenversicherung. das kind kann dann beim vater familienversichert werden. am besten heiraten, dann gibt es mehr netto auf grund der steuerklasse 3 und versichert bist du auch noch.

  • Das heißt also man würde uns eine Wohnung in der oben genannten Größe gar nicht genehmigen, auch wenn mein Freund den Rest alleine zahlen würde? (Im Falle mir stehen die Sozialleistungen noch zu)
    Und wenn ich die Schwangerschaft als Grund des Umzuges mit angebe, stünde uns ja dann eine 75 qm große Wohnung zu!


    Alles ganz schön kompliziert mit deren Regelungen!!

  • Ja wenn das so wäre, würden wir uns wahrscheinlich gar keinen Kopf machen.
    Aber 3 Personen könnte er nun auch nicht unterhalten!


    Die von der ARGE sagen ja, die Wohnung wird aufgrund der Kaution sowieso abgelehnt,
    aber man könne uns einen Umzug wohl nicht verwähren.
    Aber man würde wohl nur den gleichen Satz wie bisher zahlen..


    Aber ob das unterm Strich dann auch so ist, ist ja wohl die nächste Frage...!! :confused:

  • Natürlich kann man euch nicht vorschreiben, wo ihr denn wohnen sollt, aber ein aus der Sicht des SGB II nicht erforderlicher Umzug ginge dann auf eure Kosten. Daher ist die Aussage durchaus korrekt, dass das JC in diesem Falle lediglich die bisherigen Kosten der Unterkunft tragen würde und ebenso dann auch nur den angemessenen Teil einer eventuellen NK-Nachzahlung.
    Eine Alternative wäre zu warten, bis das Kind da ist und dann die Übernahme der KdU für eine 75m² Wohnung zu beantragen.


    Natürlich immer unter der Voraussetzung, dass es trotz des Einkommens Deines Freundes noch einen ALG II-Anspruch gibt.


    Gruß Gawain