Hilfe! Was kann ich beantragen, was steht mir zu?

  • Guten abend,


    ich bin 23 Jahre alt und lebe in meiner eignen Whg. Ich habe eine schulische Ausbildung abgeschlossen habe darin kurz gearbeitet und beziehe seit fast einem Jahr Hartz4. Kann in meinem gelernten Beruf nicht mehr arbeiten, was dem Jobcenter auch von meiner Ärztin bestätigt wurde. Deshalb habe ich mich um eine neue Ausbildung bemüht (wo mich das Aa nicht unterstützt hat) und es hat geklappt *freu Allerdings war ich heute beim Jobcenter und habe die freudige Nachricht mitgeteilt und hatte da nun einige Fragen bezügl Sozialleistungen... (Auskunft sehr gering)
    Ich müsste für die Lehrstelle von Sachsen nach Niedersachsen umziehen und würde im 1. Lj 470Euro netto verdienen, was natürlich nicht reicht um mich selbstständig da oben zu finanzieren. Zumal das ja auch ein teures Pflaster ist. Ich weiß das mir wieder Kindergeld zusteht.Aber das wars auch schon fast...


    Was mich jetzt interessiert sind als 1. mal die Umzugskosten. Wer übernimmt die? Der gute Mann aus dem Jobcenter sagte (anscheind sein Lieblingssatz) "fördern wir nicht, da es sich um eine Ausbildung handelt" ich solle es trotzdem probieren, aber was wenn es nicht klappt!? Und da oben läuft leider alles über Markler, was ist mit den Kosten? und Kaution?


    Was kann ich sonst für Leistungen beantragen? BaB hab ich gelesen? Da bin ich aber nicht sicher, da werden doch die Eltern mit angerechnet (Die haben allerdings vor 2J auch mehr verdient)? Das wär ja auch meine 2. Ausbildung, zwar kann ich den 1.Beruf nicht mehr ausüben....
    Kann ich Wohngeld neben dem BaB beantragen?


    Alles so kompliziert... hoffe ich konnte euch alle Fakten nennen.
    Danke schon mal für die Antworten.

  • . Kann in meinem gelernten Beruf nicht mehr arbeiten, was dem Jobcenter auch von meiner Ärztin bestätigt wurde. .


    Warum wurde denn kein Antrag auf Reha gestellt? Dann wäre alles kein Problem.

  • Reha stand garnich zur Debatte. Da gibts auch nicht zu rehabilitieren, der Schaden ist da und wird immer da bleiben.


    Dann brauchen wir hier auch keinen Hinweise auf die derzeit einzige Fördermöglichkeit (aufgrund deines Textes) geben.


    Übrigens gibt es medizinische Reha und berufliche Reha.

    Warum wurde denn kein Antrag auf Reha gestellt? Dann wäre alles kein Problem.


    Und das war eindeutig der hinweis in Bezug auf berufliche Reha; während deine Antwort evtl auf die medizinische Reha abzielt.


    wie nun weiter???

  • @ lemonie - nun, hier ist eben auch nicht jeder Allwissend ! Ich kann Dir nur sagen das unter normalen Umständen eine abgeshlossene Ausbildung von irgendeiner Seite her immer zu Unterstützen ist zumindest bis zu einem gewissen Alter wenn die entsprechenden Kriterien greifen. Bei einer 2.Ausbildung ist dies dann aber nicht mehr der Fall und da GG52 und dms das auch wissen haben sie nach einem Weg gesucht der möglicher Weise einen Anspruch von andere Stelle ableitet. Zum einen könnte es sein das aufgrund eines gesundheitlichen Schadens von der BA entsprechende Projekte gefördert werden, z.B. wenn ein Bäcker eine Mehlstauballergie hat - es reicht aber sicherlich nicht die Meinung des Hausarztes aus - da erfolgt meist die Feststellung durch einen Termin beim Amtsarzt! Du solltest schon auf die Rückfragen von von GG52 und dms reagieren sonst kann Dir sicherlich keiner helfen, die wollen Dir ja nicht an die Wäsche sondern nur Deine Frage beantworten!

  • Hallo,
    ich kann Dir nur empfehlen, am Montag sofort zum Jobcenter zu gehen und mit deinem zuständigen Vermittler/ Berater zu sprechen. Den fragst Du mal nach einem Antrag auf berufliche Reha.
    Mit diesem Antrag wird erstmal das Reha-Verfahren eingeleitet.

    .... Kann in meinem gelernten Beruf nicht mehr arbeiten, was dem Jobcenter auch von meiner Ärztin bestätigt wurde. ...


    Genau solche Fallkonstellationen sind für berufliche Reha typisch.


    Soweit dem Antrag zugestimmt wird (kann etwas länger dauern; jedoch innerhalb von 14 Tagen muss die Zuständigkeit -wer entscheidet über den Antrag- feststehen), dann wäre es evtl. möglcih auf weitere Details einzugehen.


    mögliche Leistungen: Fahrkosten, Kosten für eine vorübergehende Unterbringung am Ort der Ausbildung, ergänzende Leistung für den Lebensunterhalt.......



    Problematisch könnte jedoch sein, dass Du duch schon festgelegt hast.


    .... Deshalb habe ich mich um eine neue Ausbildung bemüht (wo mich das Aa nicht unterstützt hat) und es hat geklappt *freu Allerdings war ich heute beim Jobcenter und habe die freudige Nachricht mitgeteilt und hatte da nun einige Fragen bezügl Sozialleistungen... (Auskunft sehr gering) ...


    Dadurch kann es sein, dass alle Bemühungen via Reha zunichte gemacht werden.
    Aber dann würdest Du ja wieder genau dort stehen, wo Du dich derzeit befindest.
    dms