Abgebrochener Unterhalt-Was ist zutun?

  • Hallo Miharu


    Dein Deutsch ist nicht grade sehr gut, aber ich denke ich aber verstanden um was es Dir geht!


    Ich denke wenn dein Sohn entschieden hat ab jetzt dauerhaft beim Vater leben zu wollen, ist das sein gutes Recht ! In wieweit dies möglich ist ohne das Jugendamt informiert zu haben steht ja hier nicht zur Diskussion, allerdings ergibt sich für den Leistungsbezug Deiner Bedarfsgemeinschaft eine Veränderung und die hast Du sicherlich noch nicht dem Job-Center gemeldet, dies solltest Du schnellstens tun, denn sonst drohen Sanktionen!


    In wieweit Du dann noch für die Umgangszeiten, die Ihr wahrscheinlich auch noch nicht geregelt habt, vom Amt einen Leistungsmehrbedarf zugesprochen bekommst wird Dir der SB sicherlich aufschlüsseln können, alles in allem wirst Du aber durch den Auszug des Sohnes vorraussichtlich weniger Geld zur Verfügung haben. Teilst Du die veränderte Situation aber nicht dem Job-Center mit wird es irgendwann erheblich weniger sein, also solltest Du schnellstens handeln und dies dem Amt mitteilen!

  • Hallo,


    wenn hier keine Titulierung der Unterhaltsansprüche vorliegt, kann der Unterhalt eingestellt werden. Wie HG schon schrieb, muss die Veränderung umgehend dem JC mitgeteilt werden.


    Lebt das Kind dauerhaft beim KV, wird die KM barunterhaltspflichtig und unterliegt ggü. dem minderjährigen Kind einer gesteigerten Erwerbsobliegenheit. Heißt, sie muss alle ihr verfügbaren Mittel aufwenden, um den Mindestunterhalt zu leisten.


    LG chico

  • Zitat

    Gibt es irdgenwelche Möglichkeit dem fehlenden Lebensunterhalt so schnell wie möglich von den JC ausbezahlt zu bekommen


    von welchem fehlenden Lebensunterhalt sprichst Du da ? Du erhältst im Moment, weil Dein Sohn zum Kindesvater gezogen ist, eher viel zuviel !!! Du kannst doch nicht davon ausgehen das der Lebensunterhalt der zuvor für Dein Kind bestimmt war Dir zugestanden hat, er diente lediglich dazu jeden von euch beiden versorgt zu sehen. Was anderes ist es jetzt mit den Kosten für Unterkunft und Heizung, welche ja auch mit in den Leistungen zum Lebensunterhalt enthalten sind. Hier wird das Job -Center lediglich feststellen müssen ob die Kosten für Unterkunft und Heizung jetzt noch angemessen sind, da aber Dein Sohn in die Berechnungen der maximalen Wohnfläche mit eingeflossen ist kann eher davon ausgegangen werden das Deine jetzige Wohnsituation dann nicht mehr als angemessen bewertet wird in wieweit dann ein verbleiben und ein beibehalten der zu übernehmenden Kosten dann für Dich zu keiner Minderung führt oder zu einer Aufforderung Dir neuen angemesseneren Wohnraum zu suchen, bleibt abzuwarten. Erst einmal sollte schnellstens die Änderungsmeldung erfolgen dies sollte niemals telefonisch praktiziert werden. Schriftlich ist sicherlich eine bessere Lösung aber ich frage mich warum Gott und die Welt immer soviel Schiss davor hat, dem Sachbearbeiter Auge in Auge gegenüber zu treten und sein Rechte einzufordern. Wenn man seitens der ALG II Bezieher nicht den Nimbus ablegt hier etwas Unrechtes zu tun wer soll es dann bitte erreichen!!! Seit doch nicht immer so feige, da sitzt doch niemand Besonderes, jeder von den Sachbearbeitern hat das Gesicht vorne und den Arsch hinten, ist somit auch nicht anders wie Ihr!

  • @ Miharu - auch wenn Du Dich drüber aufregen magst, für mich gibt es keinen Gott, nur weil man sich den Ursprung allen Seins als Mensch nicht anders erklären kann, muss man sich nicht etwas suchen um seine Unwissenheit zu beruhigen!


    Was machst Du denn wenn ich behaupte ich bin der Mittelpunkt des Universums, ich sei Gott ?! Das alleine rechtfertigt dann schon, das ich jemanden wie Dich von oben herab behandel und ist eine wesentlich nachvollziehbarere Theorie oder wirst Du jetzt dadurch das ich das behaupte zum Ungläubigen und willst mir erklären an mich als Gott glaubst Du dann plötzlich nicht mehr? Wie gesagt, wer sagt Dir das ich nicht Gott bin ? Gott muss Dir gegenüber doch keinen Beweis seiner Existenz offenbaren, oder etwa doch !? :D


    Hier mein Leitfaden für das Leben: "Wir sind Nichts, wir werden Nichts sein, aber wir sind immer präsent; denn ohne uns wären die anderen auch Nichts!"


    Für mich gibt es auch nicht nur dieses eine Universum sondern unvorstellbar Viele!
    Nur weil man sich als Mensch diese unermessliche Größe nicht vorstellen kann, so wird es einer Ameise oder einem Pantoffeltierchen wohl auch ergehen, muss man ja nicht versuchen dem Unergründlichen ein Bild zu geben!



    Und auf dem Sockel liest man:


    Mein Name:
    "LORD"
    König der Könige!
    Schaut auf mein Werk, ihr Mächtigen, und verzweifelt.



    So und jetzt kommst Du ! Jene(r) die/der mich jeden Tag anbetet und all seine Hoffnungen an mich sendet; und meine Antworten nicht will ! Wer ist hier nun der Ungläubige !???


    Träum weiter !!!


    Und ein Ungläubiger bin ich dann wohl auch nicht - denn ich glaube ja, nämlich an mich !

  • @ - Miharu -

    Zitat

    wann warst du schon dem Wahren gewachsen?
    Gott ist die Wahrheit


    ...und wenn man Dir die Wahrheit verkündet, stellst Du Dich hin wie ein kleines Kind und heulst mir was vor von "Ungläubigkeit und Überheblichkeit und Beleidigt sein!"


    Zitat

    Gott ist Allmächtig und Angst sollst du vor allem vor Ihm haben


    das wird die Jungs vom Job-Center sicherlich freuen, sowas zu hören und da Du ja so toll mit Gott argumentierst, schlage ich vor das Dein Sachbearbeiter Dir beim nächsten Besuch auch erklärt das er Gott sei! Denn:

    Zitat

    Von dir brauche ich gar nichts,nicht mal ein Wort.


    der wird sich über so eine dämliche Argumentation sicherlich sehr freuen!


    Mihura, glaub an was Du willst, aber wenn Du mit Gott argumentieren willst ist das Sozialhilfe-Forum sicherlich der falsche Platz! Ich stelle nur eines fest, auf der Welt werden die meisten Kriege wegen des Glaubens geführt und obwohl Du keinen Beweis anführen kannst das Du jemals das Paradies erblicken wirst, laufen Fanatiker wie Du Amog für eine Sache die äußerst fragwürdig ist. "Aus Sternenstaub wurdest Du gemacht, zu Sternenstaub wirst Du zerfallen und Deine Seele wird sein ohne Hülle, kahl und nackt!"


    Ich suche Dir gerne ein Forum für überdrehte Gläubige raus, vielleicht beantwortet Dir da jemand Deine Frage auf Sozialhilfe-Leistungen so ehrlich das Du Dir die Wahrheit nicht zurecht argumentieren musst mit Hilfe des Glaubens!


    Ich weis das, Du im Moment schon zuviel ALG II bekommst weil Dein Sohn nicht mehr bei Dir lebt, dies wird auch der SB ermitteln und Dir allenfalls den Mietanteil für die gegenwärtige Wohnung noch eine Zeit lang bewilligen.


    Zitat

    "Daran kann man die Kinder Gottes und die Kinder des Teufels erkennen : Jeder,der Gerechtigkeit nicht tut
    und seinen Bruder nicht liebt,ist nicht aus Gott."


    ich wünschte "Diablo" wäre Dein SB :D - schon diese Argument stinkt zum Himmel, weil Menschen wie Du nur Brüder und keine Schwestern kennen! Amen!



    Ungeniert integriert - : Aus jedem Menschen hier auf Erden kann noch etwas werden http://www.youtube.com/watch?v=fHST8MZRLJQ
    Dummheit schützt vor Strahlung nicht....http://www.youtube.com/watch?v=OBJpwMORrYc

  • Sind jetzt irgendwelche Religionskriege ausgebrochen oder wurde hier eine Missionsstation eingerichtet? Miharu, Du darfst glauben woran Du willst, 69% der Menschheit sind anderer Meinung, aber Du darfst stolz darauf sein, dass Deiner Religion dennoch 2,1 Milliarden Menschen angehören. Ist das nicht endlich genug?


    Gawain

  • Zitat

    Und das ist zu viel Geld bekomme, kannst du sicher nicht sagen da du doch gar keine Ahnung hast wie viel ich erhalte, oder hast du Einblick in mein Bankkonto?


    @ Miharu - verstehen und verstehen ist zweierlei, -sicher bekommst Du gegenwärtig zuviel Geld (!!!) da gibt es für mich gar keinen Zweifel und das hat überhaupt nichts damit zu tun was Du auf dem Sparbuch, Konto oder unter dem Kopfkissen hast, es geht einzig um den gegenwärtigen Leistungsbezug den Du vom Job-Center gezahlt bekommst, dies scheinst Du aber nicht zu begreifen! Dir steht, seit Dein Sohn ausgezogen ist nicht mehr das gegenwärtig gezahlte Geld (die ALG II Leistung die Dir das Amt in dieser Höhe überweist, egal wieviel es ist, zu. Das kann ich Dir jetzt schon sagen! Du begehst, wenn Du dem Amt den Auszug Deines Sohnes nicht mitteilst, Sozialleistungsbetrug weil Du einen Leistungsanteil der eigentlich für Deinen Sohn bestimmt ist vereinnahmst. Diesem Umstand kannst Du nur entgehen indem Du unmissverständlich "sofort" dem Job-Center über die neue Situation um Deine "Bedarfsgemeinschaft"- nämlich den Auszug Deines Sohnes hin zu Seinem Vater, (in Amtsdeutsch anzeigst) meldest. Es hat also überhaupt nichts mit Hellseherischen Fähigkeiten meinerseits zu tun was und wieviel Du auf irgendwelchen Konten hortest oder liegen hast. Dieses würde eher Deinen Sachbearbeiter, also jemanden wie z.B. Diablo (der ist nämlich im JC Dortmund für soetwas zuständig) interessieren. Hier scheinst Du nach meinem Eindruck und Deiner hier geposteten Darstellung

    Zitat

    da du doch gar keine Ahnung hast wie viel ich erhalte, oder hast du Einblick in mein Bankkonto

    lediglich soviel zu besitzen das man dies für den weiteren Leistungsbezug berücksichtigen muss. Und ich persönlich denke das Du hier dem Job Center gegenüber nicht alles angegeben hast, das sagt mir mein Nässchen! Nichts desto trotz, steht Dir besagter gegenwärtiger Leistungsbezug nicht in der Höhe zu wie Du ihn gegenwärtig erhältst weil sich 2 Veränderungen ergeben, der Anteil zur Sicherung des Lebensunterhalts Deines Sohnes und der Anteil an den Kosten zur Unterkunft müssen neu berechnet werden, zumindest für den ersten Teil wird sich eine Kürzung nicht vermeiden lassen, (!!! also bekommst Du zuviel) und für den zweiten Teil wirst Du für Deine Person jetzt mehr vom Amt benötigen, weil der Anteil Deines Sohnes weg fällt, in wieweit dies zunächst einmal unproblematisch für eine gewisse Zeit dann vom Job-Center in gleicher Höhe nur für Deine Person auch weiterhin übernommen wird hängt davon ab wieviel qm² Deine jetzige Wohnung beinhaltet und ob die dann immer noch als angemessen gewertet und somit bezahlt werden kann wie zum Zeitpunkt vor dem Auszug Deines Sohnes. Genau genommen bist Du zudem mit dem Auszug hin zum Vater jetzt auch dem gegenüber Unterhaltspflichtig, das warst Du auch schon zuvor, aber da hast Du im Rahmen der BG vermutlich eigenständig darüber entschieden wieviel Dein Sohn von den Leistungen zum Leben erhält oder drüber verfügen kann! Hier will ich erst gar nicht wieder auf das Thema Glauben zurückkommen, der Anteil für Deinen Sohn ist im Leistungsbescheid aufgeführt und ich bezweifel einfach mal das er den auch in entsprechender Höhe erhalten hat, dafür spricht nicht nur der Auszug sondern auch Dein Verständnis über den Wegfall der Unterhaltsleistungen des Kindesvaters, der dies sicher ganz zu Recht so betreibt, weil er den Sohn ja wohl gegenwärtig versorgt, wenn auch wohl ohne Kenntnisse der zuständigen Behörden um diesen Wechsel! Ich habe den Eindruck, das Du einem ganz anderen Kulturdenken unterliegst und daher einfach nicht begreifst wie die Uhren hier in Deutschland ticken, ich will Dir also überhaupt nichts wenn ich sage: das Dir die gegenwärtigen Leistungen nicht zustehen! Das hat nichts mit dem zu tun wieviel Geld Du wo hast sondern einzig mit der Situation das Du dies (den Auszug des Sohnes zum Kindesvater) dem Sachbearbeiter zu melden hast und dies nicht getan hast! Ich hoffe das Du den Sinn meiner Worte jetzt begreifst! Du bekommst zuviel weil sich die BG_Situation verändert hat!

  • @ Mirharu - Du tust grade so als ginge es allen anderen gut nur Dir nicht! Auch ich beziehe ALG II und auch ich habe eine Erkrankung die von der Krankenkasse als Chronisch eingestuft wird, deshalb bin ich auch nach Zahlung von 1 % Eigentanteil auf das Jahreseinkommen von weiteren Zuzahlungen befreit und ich muss darüber hinaus 1 x in der Woche ins Krankenhaus zur Reha - aber nicht um Verbesserungen zu erzielen sondern um das Niveau bei zu behalten ´das ich nach einer fast 2 -jährigen Behandlung mit Antibiothica und Kortison soweit erreicht habe das ich wenigstens dem Arbeitsmarkt für die geforderten Stunden zur Verfügung stehe. Kinder habe ich auch 2 aber der Mehrbedarf den man auch als Vater im Umgang mit den Kindern hat, wurde mir vom Sozialgericht nicht zugesprochen weil das Job-Center, trotz einer bestehenden Umgangsregelung nur von dem tatsächlichen Umgang mit den Kindern ausgehen durfte und den hat meine Ex-Frau und Ihr neuer Mann dauerhaft bewusst verweigert. Auf die Kirche und Gott gebe ich einen Scheiss, weil meine Kinder ursprünglich mal evangelisch getauft, zum katholischen Glauben gedrängt wurden und der feige Pfaffe einem von mir angestrebten Gespräch aus gewichen ist, ebenso der Vertreter der evangelischen Kirche ! Also erzähl mir nichts von Gott und seinen Kumpanen - ich glaube an mich und den anderen Dreck überlasse ich Leuten wie Dir ! Mein Konformationsspruch: Der Herr ist mein Hirte, - muss ich dazu noch irgendwas ausühren ? Die grüne Aue heisst HARTZ IV nur bin ich kein dummer Ochse auf der Wiese!


    Wenn es Dir nur darum geht das Dein Ex-;Mann den Unterhalt einbehalten hat, dies tut er ja wohl zu Recht, denn wer versorgt denn jetzt Deinen 15-jährigen Sohn ??? Sei froh das er Dich nicht auffordert Deiner Unterhaltspflicht dem Sohn gegenüber auch nachzukommen und diesen Betrag an ihn zu überweiesen.


    Und noch etwas, Ausländerfeindliche Unterstellungen Deinerseits sind das was eine Feindseeligkeit Deiner Mitmenschen hervorruft. Meine Ex-Frau stammt gebürtig aus Polen und besass neben einer Deutschen Staatsbürgerschaft auch eine Polnische weil Ihre Großmutter und der Schäferhund Deutschstämmig waren! Ihr Vater hat zu Zeiten als in Polen noch der Kommunismus herrschte und die Kirche dort nichts zu melden hatte hier in Bochum bei Opel als Gastarbeiter gewerkt, Ihr damaliger Freund hat wenn er gesoffen hat auf Deutsche Auto's gespuckt aber sein Studium in Aachen gemacht um bessere Chancen im Beruf in seiner Heimat zu haben. Erzähl mir also nicht so einen Mist wie schlecht wir in Deutschland mit den Ausländern umgehen. Ich werde nie vergessen wie uns direkt beim ersten Besuch in Polen das sehr gut gesicherte Auto vor dem Haus geklaut wurde obwohl wir noch nicht einmal ganz ausgelanden hatten und ebenso wenig wie man Nachts um 0 Uhr an einer Tankstelle einen Molotov-Cocktail in Richtung unseres Auto's geworfen hat nur weil wir ein Deutsches Autokennzeichen fuhren!


    Du magst ja einiges mit Deinem Mann erlebt und mitgemacht haben, so ergeht es aber egal wo auf der Welt auch vielen vielen anderen Frauen und sicher auch Männern!


    Zitat

    mir ging es in eurem Land nicht um Geld,ich wollte einen andres Leben führen und von meinem Mutterland einfach nur Abstand gewinnen,
    statt dessen ist das Leben kein leben mehr hier


    - dann kann ich Dir mit Deiner Einstellung nur eines sagen: "Tschüss" und geh hin wo der Pfeffer wächst !
    Ich bin vielleicht "ungläubig" Du bist aber "undankbar" denn Du bekommst hier "Geld zum Leben und eine Wohnung" und hast lediglich als Recht hierfür die "Heirat und die Erziehung der Kinder" eingebracht, wobei ich Letzteres nicht schmälern will, aber im Grunde lebst Du hier, weil die 82 Millionen Menschen in Deutschland allesamt ein System tragen in dem sowas überhaupt erst möglich ist! Ich kann Dir Hunderte andere Fälle nennen wo es den Menschen auch schlecht erging und die auch viel mitgemacht haben auch die kämpfen für mehr Geld bei HARTZ IV was ich verstehen kann und auch für gerechtfertigt halte. Auch Dein Anspruch ist ja gerechtfertigt, aber Deine Unterstellungen sind unverschämt, genau wie die Forderung Deinem Ex-Mann gegenüber, warum sollte er Dir Unterhalt für den Sohn überweisen wenn der sich bei ihm befindet ? ALG II wird immer im Voraus gezahlt, der Unterhalt der Dir maximal noch zusteht ist der für den Monat in dem Dein Sohn noch bei Dir gelebt hat, den kannst Du mittels eines Rechtsanwaltes bei Deinem Ex-Mann noch einfordern, damit hat es sich aber dann auch!

  • @ Miharu - willst Du mir wirklich etwas über Himmel und Hölle erzählen ! Dein Erzengel Michael heisst richtig Azrael und von diesem Namen wurde Israel abgeleitet. Und was Azrael für eine Aufgabe hat dürfte Dir vielleicht auch bekannt sein, Hell's Caretaker ! Geh mal auf Facebook und gib "Dar Klord" ein, aber erschreck nicht! Ich kann Dir aber auch was zu Lucifer erzählen, der ist auch ein Erzengel, einer den Dein so toller Gott aus dem Himmelreich verstoßen hat, soll ich Dir noch ein paar Engel benennen und es gibt nicht nur 7 Erz-Engel oder auch Thron-Engel genannt, wie in den alten Schriften egal welcher Glaubensrichtung entstammend nachzulesen ist, es gibt eine Menge mehr und wenn Du weist wie Du in den Himmel zu Gott kommst weist Du ja sicher auch was die "Iluhe" ist, aber ich denke, da dies nicht in der Bibel, der Tora oder dem Koran steht wird keine Irdische Seele jemals ins Paradies gelangen, denn dazu müsste man wissen wozu die "Ilhue" dient! Da halte ich es lieber mit den Aborigines, aus deren Glauben hat sich eine erheblich friedfertiger Gesellschaft entwickelt wie aus den ganzen Gottesgläubigen!


    Zitat

    Dankbar bin ich sicher unendlich aber Dem Richtigen und Einzig Wahren


    und warum muss ich dann bei diesen zeilen an Dich denken uind innerlich schmunzeln !?

    Zitat

    Die Frevler aber werden für ihre Pläne bestraft, / sie,die den Gerechten missachtet haben / und vom Herrn
    abgefallen sind.
    Unglücklich sind sie alle, / die Weisheit und Belehrung verachten;
    leer ist ihre Hoffnung , vergeblich sind ihre Mühen / und wertlos ihre Taten.
    Ihre Frauen sind unverständig / und ihre Kinder böse, / fluchbeladen ist ihr Geschlecht."


    Zitat

    Hätte ich die Möglichkeit auszuwandern würde ich es liebend gern tun.

    § 16 SGB II Einstiegsgeld - frag mal Deinen SB für ein Flugticket und sag ihm das ich das nur befürworten kann, denn in Relation zu den weiteren Kosten die durch Deinen Verbleib hier entstehen, ist das eine Ersparnis die das locker rechtfertigt! Und der Einstieg in ein Leben an einen anderem, Deinem Wunschort wird entsprochen! ich denke selbst der Container mit Deinen Habseeligkeiten würden die vom Job-Center unter diesen Umständen sogar übernehemen, denn die Zielsetzung von ALG II lautet: die Menschen dauerhaft und vollständig aus dem Leistungsbezug von ALG II zubekommen! Dies ist vollends erfüllt.


    Zitat

    Du hast kein Recht über den Höchsten der über jedem und allem steht zu lästern


    und ob, oder willst Du mir vorschreiben was ich zu glauben habe ! Glaub Du an Deinen Gott und das er die Erde erschaffen hat und ich glaube an die Astronomie und an mich!

    Zitat

    Die Astronomie gilt als eine der ältesten Wissenschaften. Die Anfänge der Astronomie liegen wahrscheinlich in der kultischen Verehrung der Himmelskörper. In einem jahrtausendelangen Prozess trennten sich zunächst Astronomie und Naturreligion


    und wenn Du nur Deinen Gott brauchst um ans Ziel zu gelangen, dann frage ich mich warum Du überhaupt ALG II beantragt hast, den das ist nur für Hilfebedürftige, aber wie bereits festgestellt : Einstiegsgeld ist eine Kann -Bestimmung und kann in Deinem Fall ganz sicher gewährt werden!