Abgebrochener Unterhalt-Was ist zutun?

  • Miharu


    Es kann jeder glauben, was er will, er sollte nur andere damit zufrieden lassen, schließlich glaubt die überwiegende Mehrheit der Menschen an etwas gänzlich anderes als Du.
    Um zu Deiner ursprünglichen Frage zurückzukehren: Wenn Dein Sohn dauerhaft beim Vater lebt, so hast Du natürlich keinen Anspruch mehr auf Kindergeld, Unterhalt für das Kind oder Alleinerziehendenzuschlag. Dies solltest Du dringend dem Jobcenter melden.
    Du würdest dann künftig für Dich zum Leben € 364 Regelleistung erhalten und die Kosten der Unterkunft. Sollte Deine jetzige Wohnung durch den Auszug des Sohnes unangemessen sein, wird man Dich auffordern, die Kosten der Unterkunft binnen 6 Monaten zu senken oder danach den die Angemessenheit überschreitenden Betrag selbst draufzuzahlen. Ich hoffe Dir damit weitergeholfen zu haben!


    Gruß Gawain

  • @ Gawain - Du hast ein gutes Herz, aber :


    Zitat

    Gawain




    du hast es genauso falsch verstanden,ich habe keine Religion sondern einen starken und konstanten Glauben an Gott den Allmächtigen und dem Sohn Jesus Christus,


    Die Hoffnung stirbt zuletzt! - Da hab ich lieber die Zeugen "Jehovas" vor der Haustür stehen, wenn die meinen jemanden von Ihrem Denken überzeugen zu müssen, machst Du nämlich einfach die Haustüre zu und lässt sie mit sich selber reden - die sind ja immer zu Mehreren. Zumindest kann ich jetzt verstehen warum Mann und Kind das Weite gesucht haben !


    Nur will sie davon ja auch nichts hören- denn zu ich spricht inzwischen nur noch einer der durch dringt! Da ist Hopfen und Malz verloren! Jedem Tierchen sein Plessierchen, denn die Luft auf Erden kann nur besser werden!

  • Okay, Du lebst also mit Deiner volljährigen Tochter zusammen. Anscheinend ist sie noch unter 25 Jahre alt, da ihre Rente der BG angerechnet wird. Wenn dem so ist, dann gehört Deine Tochter noch zur BG, wobei ihre Ansprüche € 287 Regelleistung und nunmehr die Hälfte der Unterkunftskosten wären (vorher 1 Drittel). Hiervon ist natürlich die Rente wieder abzuziehen. Dies wäre die Zukunft!


    Du schreibst von einer Arbeitsunfähigkeitsrente. Meinst Du damit eine Erwerbsunfähigkeitsrente?

  • Ostern ist erst Sonntag - aber das Überraschungsei "Tochter" tut ja bei Anfragen nichts zur Sache, es geht ja überhaupt nicht um ALG II, welch überraschende Wendung ! Wegen Leuten wie Dir brauchen wir die vielen Gesetze, denn da muss man selbste den kleinsten Furz im Regelwerk berücksichtigen, weil die Informationen nur Häppchenweise ans Tageslicht kommen! Als nächstes kommt vermutlich das der Unterhaltsanspruch gegen den Ex-Mann nicht wegen dem ausgezogenen Sohn sondern wegen der bei Dir lebenden Tochter besteht und das der gemeint war, was den fehlenden Zahlungseingang betrifft!

  • Da ich ja ganz offensichtlich auch ein Thema hier bin, will ich wenigstens was zu Topic sagen. Den ganze Religions-quatsch lasse ich mal außen vor...


    Wenn dein Sohn teil der BG war und dann zum Vater gezogen ist (das kann er mit 15 durchaus selber entscheiden), da muss der KIndesvater, bei dem er jetzt wohnt, selbstverständlich keinen Unterhalt mehr zahlen.


    @ Threadersteller:


    Ich kann dich auch nur davor warnen, dem JC nicht direkt mitzuteilen, dass dein Sohn nicht mehr bei dir wohnt. Wenn dies verspätet, oder gar nicht, geschiet, ergibt sich eine Überzahlung der Leistungen, welche zu erstatten sind. Und (wenn du mein Fall wärst) auch ein Owi-Verfahren...


    @Alle:


    Nein, ich bin nicht Horst G.


    Gruß


    DIablo

    Alles was ich sage, sind persönliche Ansichten und haben keinen rechtsverbindlichen Charakter


  • zum Glück !!! aber einfach in die Biographie geschaut dann sieht man das bei "Diablo" Dortmund als Ortsangabe steht und wenn man den Berichten von "lacki" seine Aufmerksamkeit geschenkt hat, weis man das ich in der Nähe von Aachen ansässig bin!

  • Miharu


    Also ich steige bei Deinen Schilderungen nicht ganz durch. Wenn Deine Tochter erwerbsunfähig ist und lediglich € 129 Rente bekommt, dann gehört sie meiner Meinung nach in die Grundsicherung beim Sozialamt. Das dass Jobcenter ihr von € 129 auch noch € 34 abzieht, verstehe ich nun ganz und garnicht.


    Bekommt Deine Tochter etwa noch Kindergeld oder irgendwelchen Unterhalt?

  • @ Gawain - pass auf jetzt kommt das was ich zuvor schon geschrieben habe :D Wie ich schon sagte, alles kommt Bröchenweise auf den Tisch so ist das in manchen Kulturen, Offenheit und Ehrlichkeit ist da verpöhnt. Einem Araber darf man zum Beispiel bei einem Geschäft auch nie in die Augen schauen, weil feilschen und Unehrlich sein dort zum normalen Umgang miteinander gehört und ansonsten sein Gesicht verlieren würde. Ich weis ja nicht aus welchem Kulturkreis unsere liebe Miharu stammt, aber da gehört es wohl zum alltäglichen Leben zu nehmen und von sich nichts preis zu geben! mich wundert es nur das lacki zu diesem Thema so wenig zu sagen hat.Bin jetzt echt mal gespannt was als nächstes auf den Tisch kommt, wohlmöglich noch weitere Kinder !!! :D :D :D

  • Also sowas.... tz tz tz. Da bemüht man sich und dann wird einfach sang- und klanglos der gesamte Thread gelöscht. Da ist ja jede Antwort wie Perlen vor die Säue werfen.
    Früher hatten die Leute noch eine Erziehung, aber heute fragt man sich, ob wohl versehentlich das Kind weggeworfen und stattdessen die Nachgeburt aufgezogen wurde. :(

  • @ Gawain - wir sind halt Männer :D alles das gleiche üble Pack uns gibt's Millionenfach - ganz schön wenig bei über 7 Milliarden Menschen !!! :D


    Zitat

    aber bei manchen stöst man auf nichts.

    oooh Cherie mach mich ein Kind - Schatz Kinder werden nicht gemacht, Kinder werden geboren ! Okay Cherie dann bohr mich eins !!! :D