Kündigung wegen eigenbedarf

  • Hallo,wir haben heute die kündigung wegen eigenbedarf bekommen.
    sind beide hartz4 empfänger u. verheiratet.
    soweit ich jetzt im netz gelesen habe , ist diese kündigung nicht rechtskräftig,da als begründung
    nur drin steht das seine tocher mit ihrem freund hier einziehen will.es wurde niemand namentlich benannt.
    und auch sonstige begründungen fehlen.
    nun zu meiner frage
    in wie weit kennt sich das jobcenter mit solchen sachen aus und gehen sie der sache nach falls fake ?
    kann es passieren das mein sachbearbeiter die kündigung nicht anerkennt ?
    welche finanziellen hilfen kann ich bei jobcenter beantragen ?
    ich hab ech null plan !


    für eure beitraege schonmal vielen dank


    mfg verona2

  • Hallo Verona,


    inwieweit bei einer Eigenbedarfskündigung der Name der Tochter Bestandteil des Kündigungsschreibens sein muss, vermag ich nicht zu sagen, dies wäre in einem Forum für Mietrecht abzuklären. Sollte die aktuelle Kündigung rechtswidrig sein, so wirst Du dennoch mit einer rechtskonformen, anschließenden Kündigung rechnen müssen, da "Eigenbedarf" nunmal ein Kündigungsgrund ist.


    Für das Jobcenter ergibt sich daraus auf jeden Fall ein erforderlicher Umzug, d.h. die Kosten für ein Leih-Umzugsfahrzeug werden übernommen. Falls erforderlich könntest Du ein Darlehen für die Mietkaution beantragen. Das sich die neue Wohnung im Rahmen der Angemessenheit bewegen muss, um genehmigt zu werden und Du den Mietvertrag erst unterschreiben darfst, wenn diese Genehmigung von Seiten des Jobcenters vorliegt, wirst Du sicher wissen.
    Was in Deiner Region als angemessen gilt, kannst Du mittels des Links "Kosten der Unterkunft" (unten in meiner Signatur) selbst mal checken.


    Gawain

  • Vielleicht kann sie damit was Anfangen. Kündigt der Vermieter eine Wohnung wegen Eigenbedarfs, muss er dem Mieter eine Alternativwohnung anbieten. Sind die Gründe für den Eigenbedarf schon vor der Kündigung gegeben, kann er verpflichtet sein, dem Mieter schon vor Ausspruch der Kündigung eine Wohnung anzubieten. So entschied das Amtsgericht Landsberg am Lech (Az.: 1 C 194/10)

  • ....
    in wie weit kennt sich das jobcenter mit solchen sachen aus und gehen sie der sache nach falls fake ?
    .....mfg verona2


    Hallo,
    so wie es bereits in der ersten Antworten (z.B. von Gaiwan) angedeutet ist, ist Mietrecht etwas, was zwischen Dir und dem Vermieter sich abspielt. Da hat das JobCenter keinerlei Einfluss noch Mitspracherecht.
    Der Mieter, welcher nicht ALG II bezieht, muss sich auch selber um diese Angelegenheiten (ob rechtmäßig oder nicht etc. ) kümmern. Es ist nicht nachvollziehbar (bzw. verständlich), nur weil hier der Mieter andere Einkommensquellen hat, dass er somit im Mietverhältnis andere Rechte haben soll.
    Allerdings stehen Euch die Möglichkeiten offen, welche auch andere Mieter benutzen können, in solchen Fällen.


    Falls dies also ein Fake ist, müsstest Du das feststellen und die Änderung im Mietverhältnis dem JobCenter mitteilen.


    dms

  • Ist das selbe wenn man die Nebenkosten Abrechnung erhält und man ist nicht im Leistungsbezug, und es sollte eine Nachzahlung vorhanden sein, ist diese selber zu Tragen. Im Leistungsbezug wird die übernommen.