Umzug in kleinere Wohnung

  • Hallo,


    Ich habe zwar schon die Suchfunktion genutzt, aber entweder gibt es mein Thema noch nicht oder ich habe die falschen Angaben gemacht. Also ich bin von meinem Mann geschieden, alleinerziehend, habe einen Halbtags-Job und lebe mit meinen beiden Söhnen noch in der 4- Zimmer Wohnung. Im August ziehe ich jetzt im gleichen Haus in eine kleinere 3 Zimmer Wohnung um. Jetzt zu meiner Frage: Ich ziehe ins EG, das Haus ist ein Altbau und ein ungedämmter Keller ist drunter. Nun hatte ich einen Antrag auf Teppiche in den 3 Zimmern gestellt. Heute kam die Ablehnung mit der Begründung, das meine Kinder nicht mehr im Krabbelalter sind und darum nicht nötig. Jetzt habe ich aber gelesen, das sehr wohl ein Teppich bewilligt werden kann, wenn die Wohnung "fußkalt" ist. Wie gehe ich da vor? Gibt es dazu einen anerkannten Gesetztestext oder ähnliches, welches ich für meine Widerspruch nehmen kann bzw. hilft es wenn ich mir das Baujahr des Hauses und den ungedämmten Keller bescheinigen lasse? Ich saß in den letzten Jahren schon oft mit der Decke auf dem Sofa, weil die Wohnung im 3. Stock selbst im Frühjahr/Sommer manchmal total kalt war. Und die neue Wohnung ist mit der Deckenhöhe nochmal gute 20 cm höher und da stelle ich mir das mit dem ungedämmten Keller noch ungemütlicher vor...


    Grüße


    Powerflower

  • Zitat

    Jetzt habe ich aber gelesen, das sehr wohl ein Teppich bewilligt werden kann

    - Kann, kann somit vieles, nämlich aus Sicht auf stetig leere Kassen den Bürgen die Ansprüche stellen, alles ebenso abgelehnt werden! So ist das wenn irgendwo im Gesetz steht "kann" - dann kann ein SB, ein Amt prüfen und in der gegenwärtigen Zeit mit besagter Begründung auch einfach alles abgeschmettert werden. Man sollte daher nicht so naiv sein und glauben das eine Verwaltung im Interesse eines einzelnen Individuums da auch wirklich mal etwas in dessem Interesse prüfen kann! Das würde ja zur Individualität eines jeden Antragstellers führen, schon damit dieser Eindruck erst gar nicht aufkommt zieht man in größeren Institutionen des täglichen Lebens ja auch eine Nummer. Begründen lässt sich zudem im Nachhinein immer alles, zur Not tun es dann auch solche Phrasen wie: "sie hätten wissen müssen"!
    Ich frage mich ob der Umzug in eine kleinere Wohnung zwingend notwendig war und wenn ja aus welchen Gründen und von wem diese vorgebracht wurden! Rein aus Nebenkostengründen weis schließlich jedes Kind das Etagenwohnungen in der Regel weniger Kostenaufwendig sind wie Paterre, Dach oder alleinstehende Wohnobjekte. Aber sicherlich war die qm² Zahl als Wohnfläche wieder einmal unangemessen hoch. Nur gut das im Falle eines Hausinternen Umzugs keine großen Kosten anfallen. Denn dann ist der Nutzen der Mieteinsparung relativ leicht errechenbar, oft genug wird auf eine angemessenere Wohnung verwiesen und wenn man dann die Umszugskosten dazu addiert und auf die nächsten 3-5 Jahre verteilt, wären die Betroffenen besser dort wohnen geblieben wo sie vorher waren!

  • NAch dem BGB ist der Vermieter für den bewohnbaren zustand der Wohnung verantwortlich.


    Sollte jedoch die Renovierungspflicht wirksam auf den Mieter übergegangen sein, dann ist logischerwesie der MIeter dafür verantwortlich.
    Sollte dies hier der Fall sein, so kann das Jobcenter "in angemessenen Zeitraum" eine Beihilfe für Renovierung bewilligen. Hierfür zählen auch Bodenbeläge...


    Bodenbeläge sind allerdings nur zu gewähren, wenn KEIN Bodenbelag in der WOhnung ist (also der nackte Estrich in der WOhnung ist.
    Sollte schon ein Bodenbelag vorhanden sein, gewährt das JC keine Beihilfe.


    Gruß


    Diablo

    Alles was ich sage, sind persönliche Ansichten und haben keinen rechtsverbindlichen Charakter

  • Zitat

    wenn KEIN Bodenbelag in der WOhnung ist (also der nackte Estrich in der WOhnung ist.

    .. na da hoffen wir mal das es kein altes Fachwerkhaus ist in dem es lediglich in der Paterre oder dem Keller sowas wie Estrich gibt, es soll ja noch Zwischendecken geben die sind aus reinem Holzfussboden, Balken neben Balken mit einer anständigen Querverlattung - aber Ihr seit ja ins Paterre gezogen.


    Was mich wundert ist allerdings, was der angemessene Zeitraum damit zu tun hat das man so etwas bewilligt oder nicht, das macht für mich überhaupt keinen Sinn. Wohl eher das Vermieter die Renovierung bei Einzug dem neuen Mieter überlassen, der kann dann nämlich beim Einzug die Räumlichkeiten zumindest farblich so gestalten wie er möchte und muss dann bei Auszug nicht auch noch den Urzustand wieder herstellen, der bei renovierten Wohnungen ja meist aus simplem Weiß an den Wänden besteht!


    Zitat

    Sollte schon ein Bodenbelag vorhanden sein, gewährt das JC keine Beihilfe.

    ...ist auch so eine geile amtliche Überlegung, was wenn der Dielenboden in schönem rot oder grün gestrichen ist?? Ist doch auch ein Belag ein Farbbelag! - Aber ich will da mal keine schlafenden Hunde wecken!

  • Ok, ich sehe, das wird schwierig. Ich habe einen Linoleumboden in der Wohnung, ist ja okay, aber bei einem ungedämmten Keller unter der Wohnung und der hohen Zimmer finde ich schon, das ein Teppich einfach wärmer ist. Na, das läuft dann halt auf ein Darlehen raus - auch in Ordnung.