Mehrkosten wegen Behinderung auffangen

  • Hallo,


    ich habe seit letztem Jahr meine eigene Wohnung und muss dementsprechend alle Kosten selbst tragen. Wegen meiner Behinderung (50 Prozent) habe ich einen hohen Verbrauch (Wasser, Strom, ...). Da ich erst im November letzten Jahres eingezogen bin, hatte ich bei der Abrechnung der NK dieses Jahr sogar etwas zurückbekommen. Nächstes Jahr erwarte ich aber eine saftige Rechnung, daher suchte ich eine Möglichkeit, meine Behinderung geltend zu machen, und habe zu meinem Ausweis ein G beantragt, da ich nur so meinen Ausweis im Antrag geltend machen kann.


    Ich bekomme derzeit ALG-II-Regelsatz + KDU, aber keine zusätzlichen Leistungen (Eingliederungshilfe etc.), daher ist das die einzige Möglichkeit, nächstes Jahr zu überleben. Mittlerweile läuft eine Klage vor dem Sozialgericht, aber mein Anwalt machte mir keine großen Hoffnungen. Sieht jemand vielleicht eine andere Möglichkeit? Ach ja, die Behinderung besteht seit einem Unfall in der Schulzeit und ich hatte das G schon früher gehabt, es wurde aber aberkannt (auf meinen Wunsch - dumm von mir, ich weiss :o)


    Danke für die Antworten.

  • Für Kosten, die es noch gar nicht gibt, kann es auch (noch) keine Hilfe geben... An was hattest du denn da gedacht? Wenn du nächstes Jahr deine Betriebskostenabrechnung bekommst, reichst du sie ein und das JC wird sie - wenn du noch ALG 2 Empfänger bist - wohl übernehmen. Stromkosten sind und bleiben jedoch deine ureigenste Angelegenheit. Wieso verbrauchst du denn mehr Strom? Was ist es denn für eine Behinderung?

  • Meine Behinderung ist allgemeine Verlangsamung, und deshalb brauche ich u.a. mehr Strom, da ich für alles mehr Zeit brauche. Dass das JC die Mehrkosten übernehmen wird, glaube ich nicht so recht, deshalb wollte ich für alle Fälle vorbereitet sein. Geräte benötige ich keine, sodass mir die Krankenkasse wohl nicht helfen wird. Was kann man denn mit einem Schwerbehidertenausweis bei ALG II beanspruchen? Oder ist er wertlos, solange man kein besonderes Essen, irgendwelche Geräte o.ä. benötigt?


    Was mache ich denn, wenn das JC sagt: Nein, keine Übernahme? Leider habe ich da keine Erfahrung. Kann ich das JC dann verklagen?


    Danke für eure Antworten.

  • Meine Behinderung ist allgemeine Verlangsamung, und deshalb brauche ich u.a. mehr Strom, da ich für alles mehr Zeit brauche. Dass das JC die Mehrkosten übernehmen wird, glaube ich nicht so recht, deshalb wollte ich für alle Fälle vorbereitet sein....


    Evtl. mal eine Beratung beim Energieversorger zum Zwecke Stromsparen in Anspruch nehmen.


    ...Was kann man denn mit einem Schwerbehidertenausweis bei ALG II beanspruchen? Oder ist er wertlos, solange man kein besonderes Essen, irgendwelche Geräte o.ä. benötigt?....


    Nur durch den Besitz eines SB-Ausweises gibt es keine höheren Leistungen beim JobCenter.
    Hinsichtlich Mehrbedarfe kannst Du hier auch mal nachlesen.



    Was mache ich denn, wenn das JC sagt: Nein, keine Übernahme? Leider habe ich da keine Erfahrung. Kann ich das JC dann verklagen?


    Danke für eure Antworten.


    Sozialgerichtsverfahren sind kostenlos.
    Vorher empfiehlt es sich, jedoch gegen den Ablehnungsbescheid in Widerspruch zu gehen.
    Erst gegen den Widerspruchsbescheid ist eine Klage im Regelfall möglich.
    Nur man sollte schon vorher wissen, was man genau will.
    Also weswegen man das JobCenter verklagen will.


    dms