Unterhalt 1. Ausbildung 19 Jahre alt

  • Guten Tag,


    ich wollte mal fragen ob mir ein Unterhalt zusteht, sollte ich von zuhause wegziehen. Ich würde mit meiner Freundin welche sich in einer Ausbildung befindet 300 € netto, gerne in eine Wohnung ziehen 2 Zimmer 300€ kalt. Ich befinde mich jetzt dann im 2. Lehrjahr und würde ca. 450€ netto rausbekommen. Das Problem ist nur das ich hohe Fahrtkosten habe, da die Arbeit recht weit entfernt ist. täglich ca 100km. Kindergeld würde ich bekommen, da ich ja noch in der Ausbildung bin. Habe ich Anspruch auf Unterhaltsgeld? BAB ist ausgeschlossen, da mein Vater zu viel Geld verdient.


    Mit freundlichen Grüßen

  • .... Habe ich Anspruch auf Unterhaltsgeld? BAB ist ausgeschlossen, da mein Vater zu viel Geld verdient.


    Mit freundlichen Grüßen


    Unterhaltsgeld ?
    Ich nehme an, dass Du Unterhalt meinst.
    Aufgrund der dürftigen Informationen würde ich einfach mal ja sagen.
    Aber Unterhalt kann und muss nicht unbedingt in Form von Geld erfolgen.
    Stichwort Naturalunterhalt


    Den Unterhalt müsstest Du aber selbst einfordern.


    Warum kannst Du nicht an den Ort deiner Ausbildung ziehen (Wegfall der Fahrkosten).
    BAB wurde bereits abgelehnt?
    Ziehst Du an den Ort der Ausbildung und stellst erneut den Antrag, so kann sich durch
    evtl. zusätzliche Freibeträge auch ein bisher zu hohes Einkommen relativieren.
    Hierfür müsste man aber die konkrten örtlichen Bedingungen kennen, um die Gewährung von
    Freibeträgen abzuprüfen.


    Andererseits hast Du jetzt 450 und 184 -also 634 Euro zur Verfügung.
    Soviel mehr an Unterhalt wird es aber nicht geben, weil du den unterhaltsrechtlichen Bedarf fast vollständig abdecken kannst.


    dms

  • Wow,


    vielen Dank für die ganzen Antworten. Antrag zum BAB habe ich noch nicht gestellt und würde sich meiner Meinung nach nicht lohnen. Umziehen zum Arbeitsort geht leider auch nicht, da ich in unterschiedliche Filialen eingesetzt werde. Und ja meine Freundin beginnt auch eine Ausbildung. Von Fahrtkosten benötige ich bisher ungefähr 150€ monatlich da ich mit den öffentlichen Verkehrsmitteln fahre. Leider kann ich das jetzt nicht mehr, wegen einer anderen Filiale und müsste mit dem Auto fahren. Ach ja meine Eltern leben getrennt. Wisst Ihr ungefähr wie viel Euro ich fordern kann? Da gabs doch so eine Düsseldorfer Tabelle, wenn ich mich nicht recht irre. Sonstige Informationen: Meine Freundin ist US-Amerikanerin und besitzt eine 3 Jahres Aufenthaltserlaubnis für die Dauer der Ausbildung. Eventuell kann sie ja einen Antrag stellen, aber ich kenn mich leider nicht damit aus und zum Sozialamt möchte ich eigentlich auch nicht gehen weil ich nicht wie ein Sozialschmarotzer rüberkommen möchte.


    Vielen Dank für die schnellen Antworten


    Grüße


    R2D2

  • Zusätzliche Informationen: Die Wohnung, in die ich ziehen möchte, ist 60qm groß. Kostet 300 kalt 60 NK + Holzofen. Wie ist das mit dem Mietvertrag? Darf ich mir die Wohnung schon holen oder muss ich eventuell warten und auf ein OK warten sozusagen? Die Wohnung könnte ich mir schon leisten mit Kindergeld + Unterhalt, nur das mit dem Essen ist immer so eine Sache. Wisst Ihr ungefähr wie viel Euro auf mich zukommen für 2 Personen im Monat für Lebensmittel.

  • Hallo,


    ist doch ganz einfach. r2d2 möchte eine eigene Wohnung beziehen. Damit pauschalisiert sich sein Unterhaltsanspruch auß 670€.


    Da er in einer eigenen Wohnung wohnt, wird sein Ausbildungegehalt nicht mehr bereinigt. Auf den Anspruch wird daher das volle Kindergeld, welches an ihn weiterzuleiten wäre, angerechnet, sowie die volle Ausbildungsvergütung.


    Ergibt sich 670 - 184 - 450 = 36€ Restanspruch ggü. den Eltern.


    Zitat

    Wisst Ihr ungefähr wie viel Euro ich fordern kann?


    Ja, 36€!


    Zitat

    Da gabs doch so eine Düsseldorfer Tabelle, wenn ich mich nicht recht irre.


    Du irrst nicht. Die gibt es noch immer. Allerdings möchtest Du ja in einer eigenen Wohnung leben. Daher ergibt sich Dein Unterhaltsanspuch aus dem Punkt 13.1.2 der unterhaltsrechtlichen Leitlinien der OLG. Damit ist Dein Bedarf bei 670€ gedeckelt.


    LG chico


  • Das Sozialamt wird dich an BAB verweisen, soweit deine Ausbildung BAB-förderfähig ist.
    Ob ein Zuschuss zu den ungedeckten Kosten (beim JobCenter zu beantragen) ohne BAB-Bescheid möglich ist,
    kann ich nicht definitiv sagen.


    dms

  • Achso,


    vielen Dank. Dann stellt sich nur noch die Frage wie die ca. 150-200€ Fahrtkosten gedeckt werden :)


    Mfg


    Was sagt denn dein Tarifvertrag bzw. Ausbildungsvertrag?
    Eine Reihe von Unternehmen mit relativ viel Zweigstellen etc. erstatten auch (anteilmäßig)
    die notwendigen Fahrkosten Ihrer Azubis.


    Ansonsten, wie bereits gesagt, BAB-Antrag. Im Rahmen von BAB werden auch Fahrkosten (Praxis) berücksichtigt in der Berechnung.


    dms

  • Guten morgen,


    Laut BAB: "


    Sie haben angegeben, dass Sie bei Ihren Eltern wohnen.


    Anspruch auf BAB besteht nur, wenn der Azubi außerhalb des Haushaltes
    der Eltern oder eines Elternteils untergebracht ist"


    Heißt das, das ich erst den Antrag stellen darf wenn ich schon umgezogen bin oder kann ich den Antrag jetzt schon stellen und nach dem Antrag umziehen?


    Grüße

  • ....
    Andererseits hast Du jetzt 450 und 184 -also 634 Euro zur Verfügung.
    Soviel mehr an Unterhalt wird es aber nicht geben, weil du den unterhaltsrechtlichen Bedarf fast vollständig abdecken kannst.


    dms


    ....
    Ergibt sich 670 - 184 - 450 = 36€ Restanspruch ggü. den Eltern.
    LG chico


    Na da lag ich ja nicht so verkehrt mit meiner Aussage;)

    ....
    Soviel mehr an Unterhalt wird es aber nicht geben, weil du den unterhaltsrechtlichen Bedarf fast vollständig abdecken kannst....


    PS: allerdings kann dies evtl. noch ein bißchen mehr werden, aber nur geringfügig
    hängt vom Bundesland ab

  • ...
    Heißt das, das ich erst den Antrag stellen darf wenn ich schon umgezogen bin oder kann ich den Antrag jetzt schon stellen und nach dem Antrag umziehen?


    Grüße


    Im Antrag müsstest Du schon das Umzugsdatum benennen und die Mietkosten nachweisen können (extra Vordruck).
    BAB gibt es frühestens ab dem Monat der Antragstellung.
    du kannst also durchaus jetzt schon den Antrag stellen und mitteilen, dass Du zum 01.10. umgezogen bist.
    Dann wird die Berechnung ab dem 01.10. erfolgen.
    diese Angaben musst Du schon bei der Service-Hotline machen, wenn Du telefonisch den Antrag abforderst
    (Tag der Antragstellung).
    dms

  • Na ja. Auf alle Fälle solltest du zunächst - so dumm sich das anhört -, deine Eltern beanspruchen. Die nämlich sind in erster Linie zuständig für ihr Kind, das du - egal wie alt - lebenslang bleiben wirst. Der Vater meiner Kinder war auch der Meinung, nicht mehr zuständig zu sein, weil es ja dieses BAB bzw. dieses Bafög gibt: Falsch gedacht! Bevor du irgendwelche Mitteln aus öffentlichen Kassen beantragst, sind zunächst immer die Eltern zuständig, und mitunter kommt dabei etwas ganz anderes heraus, als man das vorher gedacht hat. Parallel dazu natürlich sollte man immer schon alles andere beantragen, damit wg. Antrags-Frist-Versäumens nichts verschenkt wird. Zurücknehmen kann man Anträge immer und alle Male.


    chico : deine letzte Antwort:


    Du irrst nicht. Die gibt es noch immer. Allerdings möchtest Du ja in einer eigenen Wohnung leben. Daher ergibt sich Dein Unterhaltsanspuch aus dem Punkt 13.1.2 der unterhaltsrechtlichen Leitlinien der OLG. Damit ist Dein Bedarf bei 670€ gedeckelt.


    LG chico


    Wenn dem so wäre, hätte mein Sohn Null Unterhaltsanspruch gegenüber seinem Vater, denn er hatte 587 € Bafög, 184 € Kindergeld (staatlich) 72 € Vaterunterhalt trotzdem. Bei meinem Neffen sieht es nicht viel anders aus, nur dass der nicht studiert, sondern in Ausbildung ist und das Entgelt das Bafög ersetzt.

  • Hallo lirafe,


    dein Post ist in mehreren Punkten nicht richtig.


    Zitat

    Auf alle Fälle solltest du zunächst - so dumm sich das anhört -, deine Eltern beanspruchen.


    Richtig, und zwar in der von mir errechneten Höhe von 36€.


    Zitat

    weil es ja dieses BAB bzw. dieses Bafög gibt: Falsch gedacht! Bevor du irgendwelche Mitteln aus öffentlichen Kassen beantragst, sind zunächst immer die Eltern zuständig,


    Falsch. Das ist bereits mehrfach ausgeurteilt worden. BAföG ist vorrangig zum Unterhalt zu beantragen. Dazu kannst Du Dir z.B. mal dieses Urteil des OLG Schleswig ergoogeln:


    Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht 5. Senat für Familiensachen
    Entscheidungsdatum: 24.08.2005
    Aktenzeichen: 15 UF 75/05


    Und auch bei der Unterhsaltshöhe von 670€, für unterhaltsberechtigten Kindern mit eigener Wohnung, irre ich nicht. Wie schon geschrieben ist es im Punkt 13.1.2 der unterhaltsrechtlichen Leitlinien der OLG geregelt. Dort heißt es:


    Zitat

    Der Bedarf eines Studenten beträgt bei auswärtiger Unterbringung in der Regel 670 € (darin sind Kosten für Unterkunft und Heizung bis zu 280 € enthalten). Dieser Bedarfssatz kann auch sonst für ein Kind mit eigenem Hausstand angesetzt werden. Ein eigener Kranken- bzw. Pflegeversicherungsbeitrag ist in diesem Betrag nicht enthalten. Dagegen sind in dem Bedarfssatz ausbildungs- bzw. berufsbedingte Aufwendungen bis zu einem Betrag von monatlich 90 € enthalten.


    Wenn Dei studierender Sohn mehr erhält, könnte das an den Kosten einer studentischen Krankenversicherung liegen.


    LG chico

  • Hallo,


    ich war heute beim Arbeitsamt und habe mich informiert über diesen BAB Antrag.
    Die zuständige Person hat mir erzählt, dass es nur möglich ist das Formular zusammen mit einem Mietvertrag bzw. mit einem Mietvorvertrag einzusenden, sodass dieser auch angenommen wird. Sie sagte außerdem noch, das es ein Problem des deutschen Gesetzes sei, da es vorausgesetzt ist schon einen Mietvertrag zu haben obwohl viele BAB "Kunden" darauf angewiesen sind, da sie sonst nicht die Miete bezahlen könnten. Ich frage mich ehrlich gesagt auch, was das soll, da es eine 50/50 % Chance ist und ziemlich risikoreich ist.
    Nehmen wir mal an, ich schließe den Mietvertrag ab und sende diesen zusammen mit dem BAB Formular ein. BAB wird genehmigt = Ich kann meine Miete bezahlen.
    BAB wird nicht genehmigt = Ich kann meine Miete nicht bezahlen und mache einen Verlust.


    Was hält ihr davon ? Wie würde so etwas ablaufen mit einem Vor-Miet-Vertrag?


    Grüße


  • Naja so einfach würde ich nicht sehen, wie die zuständige Person.


    Maßgebend ist doch, dass Du nicht mehr im Haushalt der Eltern wohnst.
    Das kann man nachweisen durch eine Ummeldung. Zieh doch vorübergehend bei einem Kumpel etc. ein (auch Internat, Wohnheim o.ä. möglich, mobiliertes Zimmer tut es auch).
    Wenn die Miete unter 150 Euro ist, brauchst Du die Miete nicht nachweisen.

    Zitat

    § 60 Sonstige persönliche Voraussetzungen
    (1) Die oder der Auszubildende wird bei einer Berufsausbildung nur
    gefördert, wenn sie oder er
    1. außerhalb des Haushalts der Eltern oder eines Elternteils wohnt
    und....


    ich gehe mal davon aus, dass Du über 18 bist, daher lasse ich den Rest des Gesetzestextes weg.


    Im Antrag wird gefragt, ob die Miete höher als 149 Euro ist,
    wenn ja dann wird auf einen Nachweis verwiesen.
    Letztendlich wird aber max. eine Miete (warm) in Höhe von 224 Euro (149 + 75)
    in die Bedarfsberechnung einfließen.


    Insoweit sollte also das Risiko gering sein. Schließe für das möbilierte Zimmer erstmal nur
    für einen begrenzten Zeitraum ab (so 3 Monate, Kündigungsfristen beachten).
    Das Zimmer wählst Du so, dass deine Fahrkosten optimal sind.
    Beachte folgendes:

    Zitat

    § 65 Besonderheiten beim Besuch des
    Berufsschulunterrichts in Blockform
    (1) Für die Zeit des Berufsschulunterrichts in Blockform wird ein
    Bedarf zugrunde gelegt, der für Zeiten ohne
    Berufsschulunterricht zugrunde zu legen wäre....


    D.h., erhöhte Fahrkosten während der Berufschulzeit interessieren
    nicht (Blockunterricht).


    Den BAB-Rechner kennst Du ja schon.


    dms
    PS: sollte die Alternative über ein Zimmer nicht in frage kommen, so bleibt dir tatsächlich nur die 50%-ige Chance
    ohne was über die Höhe zu sagen.