Azubi mit Verdienst + Schwanger

  • Hallo liebe Forenuser,


    vielleicht hat jemand die Möglichkeit mir ein bisschen Informationen zu geben bezüglich meiner Situation. Derzeit lebe ich mit meinem Partner im sogenannten Probejahr und somit erhalte ich selber keine Leistungen von der Arge nur er. Er erhält seinen Lebensunterhalt + halbige Warmmiete. Insgesamt 550€.


    Ich selber bin Azubi im 3 LJ. Verdiene 845€ Brutto = 660€ netto + 192€ Halbweisenrente. Ab Januar 2013 ist das Probejahr rum und ich werde mit angerechnet was für mich kein Problem darstellt.


    Ebenso bin ich nun um 2 Monat Schwanger, ungeplant weil das Hormonstäbchen versagt hat, aber wir haben uns entschlossen das Kind zu kriegen, Wohnen derzeit in einer 64qm Wohnung im 4 OG ohne Aufzug und mit minimal kleinem Badezimmer.
    Ich selber würde gerne hier mit meinem Partner zusammen ausziehen um in ein anderen Stadtteil zu ziehen wo unsere Mütter wohnen. Das hat den Hintergrund weil ich selber meine Ausbildung weiter machen will nach der Geburt und mein Partner auch Arbeiten will und wir so die Betreuung des Kindes sichern könnten. Hinzu kommt noch dass die Großeltern nicht zu uns hier her kommen könnten um das Kind dann im Notfall zu betreuen da sie Rollstuhlfahrer sind oder Gehbehindert und die 4 Etagen gar nicht überwinden könnten.
    Auch stelle ich es mir unmöglich vor mit einem Kleindkind und Einkauf alles in die 4 Etage zu bekommen, da ich selber zwei Bandscheibenvorfälle habe und ein kaputtes Knie und es damit sicher nicht einfacher wird mit der Knochenbelastung.


    Derzeit zahlen wir mega günstige 404€ warmmiete, die aber im Januar auch höher geht da das eine Mietaktion war als wir hier eingezogen sind und die auf 12 Monate begrenzt war. Die Wohnungen wo wir hin ziehen wollen sind leider alle wirlich etwas teuerer, weil der Stadtteil näher an der City liegt und der Grundspiegel dort auch pro am höher ausfällt. So zahlen wir für eine 75qm Wohnung (die uns zu 3 ja zustehen würde dann) knappe 500 - 580€ warm, günstiger gehts da einfach wieder nicht.


    Jetzt die fragliche frage der fragen. Hat man unter den Gesichtpunkten überhaupt eine Chance den Umzug von der Arge genehmigt zu bekommen so dass die mehrkosten an Mietanteil gedeckelt wären? Es geht uns nur darum, den Umzug würden wir mit Freunden schon irgendwie stämmen und die Kaution zahlen wir auch selber, da ich einen Kautionsbrief auf meinem Namen laufen habe ist das also auch gedeckelt.


    Hinzu kommt ja noch die Problematik das ich NOCH nicht als Bedarfsgemeinschaft gelte sondern erst ab Januar und dann mein EK ja auch angerechnet wird und ich dann keinerlei Ahnung habe wie sich das alles jetzt verhält! Wir können die mehrkosten von 100 bis 140€ für eine andere Wohnung nicht alleine stämmen wenn die den Umzug nicht genehmigen würden, aber um meine Ausbildung zu sichern und damit mein Partner dennoch die chance hat selber arbeiten zu gehen um uns vom amt weg zu bringen wäre es wichtig.


    Danke schonmal für die Antworten von euch.

  • Hallo liebe Forenuser,


    .... Wohnen derzeit in einer 64qm Wohnung im 4 OG ohne Aufzug und mit minimal kleinem Badezimmer.
    ....
    Derzeit zahlen wir mega günstige 404€ warmmiete, die aber im Januar auch höher geht da das eine Mietaktion war als wir hier eingezogen sind und die auf 12 Monate begrenzt war. Die Wohnungen wo wir hin ziehen wollen sind leider alle wirlich etwas teuerer, weil der Stadtteil näher an der City liegt und der Grundspiegel dort auch pro am höher ausfällt. So zahlen wir für eine 75qm Wohnung (die uns zu 3 ja zustehen würde dann) knappe 500 - 580€ warm, günstiger gehts da einfach wieder nicht.
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    Danke schonmal für die Antworten von euch.


    Hallo,
    informier dich bitte erstmal, was bei Euch als angemessene Größe für 2 Erwachsene und einen Säugling gilt.
    Dazu kannst Du beim JobCenter nachfragen oder auch hier mal dein zuständiges Jobcenter raussuchen und nachlesen.


    http://www.harald-thome.de/oertliche-richtlinien.html


    dms

  • Danke dms,


    also als angemessen für 3 Personen gilt bis zu 80qm bei 490€ Warmmiete zzgl. Mehrbedarf für Warmwasseraufbereitung von ca 8€.
    (Säugling gilt als ganze Person) und man muss bei Antragsstellung die Schwangerschaft anscheinend auch berücksichtigen auf den angemessenen späteren Wohnraum.


    Einen Mehrkostenanteil von bis zu 50€ könnten wir noch stämmen wenn das Kind da ist, da das Elterngeld in Höhe von 300€ nicht angerechnet wird beim Hartz 4 Satz laut dem Gesetzestexten die ich gefunden habe.


    Das Problem nur dass alle Wohnungen in der näheren Umgebung unserer Eltern zwischen 70 und 90qm alle um die 500 bis 550€ kosten Warmmiete. Der nächst günstigere Sprung ist bei 65qm und das ist zu klein, würde dann aber nur 430 - 450€ kosten. Aber wie besagt zu klein.


    Also genau zu sein:


    3 Personen - 80qm Kaltmiete max. 333,60 + max Betriebskosten 155,20€ fraglich ist das mit Heizkosten die Betriebskosten oder kommen die Extra? Weil da steht: Achtung: Eine Addition einer GesamtKALTmiete (Grundmiete+BK) kann nicht vorgegeben werden,

  • Wer wird denn die Elternzeit machen bzw. das Elterngeld nehmen, wenn du weiter deine Ausbildung machen willst? Den Mehrbedarf für Warmwasser gibts nur, wenn man dezentral Warmwasser aufbereitet, d. h. z. B. mit einem Durchlauferhitzer. Wenn man Warmwasser ganz normal über die Heizung (Fernwärme etc.) bekommt, dann gibts den nicht. Außerdem wird einem Umzug nur zugestimmt, wenn der alte Wohnraum unangemessen ist. Und das dürfte er wohl nicht sein, ein Paar mit einem Säugling kann gut auf 75 qm wohnen. Einzig und allein deine gesundheitlichen Beschwerden wären zu berücksichtigen. Hast du dafür Atteste? Selbst 65 qm wären ausreichend, wenn die Wohnung einigermaßen gut geschnitten ist. Mich verwundern diese Ansprüche, obwohl man sich aufgrund der finanziellen Situation keine Ansprüche leisten kann.


    Die Schwangerschaft ist übrigens ein Indiz für eine Bedarfsgemeinschaft, d. h., dass u. U. ihr nicht erst ab Januar 2013 zusammen berechnet werdet, sondern jetzt gleich. Denn die Punkte, die der Gesetzgeber vorgegeben hat wie z. B. das eine Jahr sind weder abschließend noch unumstößlich.


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    Jetzt die fragliche frage der fragen. Hat man unter den Gesichtpunkten überhaupt eine Chance den Umzug von der Arge genehmigt zu bekommen so dass die mehrkosten an Mietanteil gedeckelt wären? Es geht uns nur darum, den Umzug würden wir mit Freunden schon irgendwie stämmen und die Kaution zahlen wir auch selber, da ich einen Kautionsbrief auf meinem Namen laufen habe ist das also auch gedeckelt....


    Bei der Überschreitung, denke ich, dass keine Zustimmung erfolgen wird. Gleichwohl könnt Ihr auch ohne Zustimmung umziehen,
    habt dann jedoch auch die finanziellen Folgen in voller Höhe (Mehraufwand im Vergleich zur bisherigen Miete, bzw. der zulässigen Miete) zu tragen. Evtl. können dann auch noch später Folgeprobleme auftreten.


    Da Du ja mit deinem Umzug (beabsichtigten) auch persönliche Wünsche bzw. Interessen erfüllen willst, sind die dann zu tragenden
    Mehraufwendungen einfach nur der Preis für die Sonderwünsche (Opportunitätskosten).


    Allerdings solltest Du diesbezüglich sowieso beim JobCenter vorab nachfragen.


    Es meldet sich bestimmt noch jemand, der sich im SGB II auskennt.
    evtl. wird er auch ergänzend nochwas zum Thema Elterngeld und Anrechnung sagen.


    dms

  • Wer wird denn die Elternzeit machen bzw. das Elterngeld nehmen, wenn du weiter deine Ausbildung machen willst? Den Mehrbedarf für Warmwasser gibts nur, wenn man dezentral Warmwasser aufbereitet, d. h. z. B. mit einem Durchlauferhitzer. Wenn man Warmwasser ganz normal über die Heizung (Fernwärme etc.) bekommt, dann gibts den nicht. Außerdem wird einem Umzug nur zugestimmt, wenn der alte Wohnraum unangemessen ist. Und das dürfte er wohl nicht sein, ein Paar mit einem Säugling kann gut auf 75 qm wohnen. Einzig und allein deine gesundheitlichen Beschwerden wären zu berücksichtigen. Hast du dafür Atteste? Selbst 65 qm wären ausreichend, wenn die Wohnung einigermaßen gut geschnitten ist. Mich verwundern diese Ansprüche, obwohl man sich aufgrund der finanziellen Situation keine Ansprüche leisten kann.


    Die Schwangerschaft ist übrigens ein Indiz für eine Bedarfsgemeinschaft, d. h., dass u. U. ihr nicht erst ab Januar 2013 zusammen berechnet werdet, sondern jetzt gleich. Denn die Punkte, die der Gesetzgeber vorgegeben hat wie z. B. das eine Jahr sind weder abschließend noch unumstößlich.



    Wir wohnen nur auf 64qm nicht auf 75qm ;-) Leider ist die Wohnung wirklich schlecht geschnitten so dass es eher schlecht als recht klappen würde mit Kleinkind. Ich würde wieder arbeiten gehen und mein Partner dann das Elterngeld n Höhe von 300€ erhalten da er ja Arbeitslos ist steht ihm da ja eh nicht mehr zu.
    Das ich ggf. ab sofort mitberechnet werde ist mir bewusst wir haben auch schon einen Termin beim Amt am Freitag bezüglich unserer ganzen Anliegen gemacht, nur will ich mich vorab auch hier informieren.


    Ich habe Atteste die meinen Gesundheitszustand belegen von der Berufsgenossenschaft selber, da es ein Arbeitsunfall war. Das die Ansprüche dich verwundern kann ich wiederum nicht verstehen wir sind beide 26 Jahre alt, es ist unser erstes Kind ich bin noch in Ausbildung und will in die nähe der Familie ziehen damit es mit der neuen Situation für uns einfacher wird. Schließlich will mein Partner nicht nur wegen Kind gänzlich auf eine eventuelle Teilzeistelle mal verzichten wenn er eine findet und dazu brauchen wir die Familie in der Nähe.


    Viele Menschen kommen in finanzielle Engpässe durch ungewollte Situationen und ich bin immer arbeiten gegangen und gehe derzeit auch Arbeiten und ziehe meine Ausbildung durch und werde auch nach der Geburt weiter arbeiten gehen. Anders würde ich das jetzte sehen wenn ich gesagt hätte ich geh nicht mehr arbeiten will aber dennoch ne größere Wohnung. Das sind keine großen Ansprüche die wir da stellen meiner Meinung nach, ich gehe für unseren Lebensunterhalt arbeiten und verdiene etwas dazu und wenn er das könnte würde er das auch sofort tun, nur das zeigt sich erheblich schwerer wenn man ein Baby daheim hat und niemanden der sich drum kümmern kann in einem solchen Fall und erst dann einen Umzug zu tätigen, naja welcher Arbeitgeber wartet dann 3 Monate bis alte Wohnung gekündigt, neue gefunden und die Betreuung dann gesichter ist.


    Ich könnte ja auch einfach sagen ich ziehe hier aus gehe zum amt und will ne wohnung für mich alleine haben und das Baby, aber da ich kein Schmarotzer bin und dazu stehe das ich finazielle Hilfe dann nunmal brauche mache ich es nicht. ;-) Sondern informiere mich hier!


  • Das mit dem ohne Zustimmung umziehen ist mir auch bewusst hatten wir auch drüber nachgedacht.
    Das problem ist was sind dann die kosten die übernommen werden, weil ich ja dann zur BG zähle egal ob wir umziehen oder nicht jetzt gesehen! Derzeit zahlen sie ja nur halbe mietkosten also 200€ wenn ich in der BG bin zahlen die dann kompette miete von 400€ und müssten die dann auch für die neue Wohnung übernehmen oder weiterhin nur die 200€ vom Partner? Das ist für mich kompliziert zu verstehen! -.-

  • Mit Ansprüche meine ich, dass es unbedingt eine 80 qm Wohnung sein muss. Bei aller Liebe, aber hätten unsere Eltern und Großeltern und die davor so gedacht, dann wäre wahrscheinlich die Menschheit schon ausgestorben. Da war es nämlich durchaus noch üblich, dass eine Familie von x Personen in einem Raum schlief.


    Wenn dein Freund das Elterngeld bekommt, ist es übrigens nicht anrechnungsfrei.


    Ansonsten kann dir eben nur das zuständige Amt sagen, ob es einem Umzug zustimmt. Es gibt nämlich sowohl Argumente für (deine Gesundheit) als auch dagegen (die derzeitige Wohnung ist noch völlig angemessen für 2 Personen + Säugling).

  • Mit Ansprüche meine ich, dass es unbedingt eine 80 qm Wohnung sein muss. Bei aller Liebe, aber hätten unsere Eltern und Großeltern und die davor so gedacht, dann wäre wahrscheinlich die Menschheit schon ausgestorben. Da war es nämlich durchaus noch üblich, dass eine Familie von x Personen in einem Raum schlief.


    Wenn dein Freund das Elterngeld bekommt, ist es übrigens nicht anrechnungsfrei.


    Ansonsten kann dir eben nur das zuständige Amt sagen, ob es einem Umzug zustimmt. Es gibt nämlich sowohl Argumente für (deine Gesundheit) als auch dagegen (die derzeitige Wohnung ist noch völlig angemessen für 2 Personen + Säugling).


    Achso okay. Bis 300€ ist Elterngeld anrechnungsfrei alles was darüber geht wird zu 100% angerechnet auf die Regelleistung so steht es im Elterngeld drin zumindest! Aber das ist ja ein anderes Thema und ich sagte ja nicht ich will 80qm haben. Das ist nur das was die ARGE für unsere Stadt für ein 3 Personenhaushalt angibt an qm. Ich selber bin auhc mit 65 weiterhin zufrieden wenn sie denn so geschnitten sind das man auch ein kinderzimmer einrichten kann und nicht nur abstellkammer mit Wiege und voll. ;-)

  • Hallo,
    also Elterngeld wird zu 100% bedarfsmindernd angerechnet! Das haben sie ja Ende 2011 erst neu Beschlossen. Aber eine Pauschale von 30 Euro bleibt euch. Nicht vergessen, auch das Kindergeld später wird dann zu 100% bedarfsmindernd auf den Regelsatz des Kindes angerechnet.
    Also ich sehe ein Umzug als gerechtfertigt. Selbst ein die fehlende Badewanne würde das schon rechtfertigen, wenn dies denn so ist was ich ja glaube in einem minimalen Bad. zu 3 stehen euch mehr qm zu und dies sollte neben den gesundheitlichen Aspekten auch ausreichen. Es ist wohl so dass euch u.U. zuzumuten ist, dass ihr mit dem Säugling noch ne Zeit in der Wohnung leben müsstet aber da ein Umzug früher oder später sowieso kommt sind die Argen da relativ kulant. Auch ein Säugling ist ein Mensch!!!
    Des Weiteren möchte ich dich darauf hinweisen falls noch nicht gemacht, dass du für das Kind eine Säugling Erstausstattung erhältst und die gibt es für Kinderbekleidung, Kinderwagen sowie Kinderbett und Erstausstattung wie Fläschchen usw.
    Was eigentlich wichtig ist zu wissen, wenn eine Zustimmung erfolgt, dann sind da auf jedem Fall die Umzugskosten mit drin also ruhig in Anspruch nehmen denn auch dies kostet Geld und wenn ihr das privat stämmt dann würde es nur recht sein eure Kollegen auch jedem mit einem Pauschalbetrag in Höhe von meinetwegen 50 oder 60 Euro abzufertigen und dies lässt ihr euch unterschreiben von den Kollegen.
    Ich wüsste nicht aus welchem Grund ein Umzug abgelehnt werden soll.
    Schließlich seid ihr dann zu 3.
    Dein Lohn sowie die 300 Euro Elterngeld werden sowieso mindernd angerechnet also sollen die mal nicht so machen.
    Ich drück euch die Daumen und hoffe ihr habt Erfolg
    Und blos alle schriftlich verlangen auch eine Ablehnung, denn nur darauf kannst ein Widerspruch einlegen. meinstens fertigen die einem mündlich ab lasst euch einfach nicht mündlich abfertigen und alles schriftlich darauf habt ihr ein Recht.