Betriebskostenabrechnung Überzahlung von 2000 euro!!

  • Hallo ....



    Vor ein paar Wochen erhielt ich die Aufforderung , die Jahresabrechnungen der Betriebskosten rückwirkend von 2007 einzureichen.


    Gestern bekomm ich ein Brief über eine Überzahlung von über 2000 euro!!


    Die nicht umlagefähigen Posten würden nicht zu den Nebenkosten zählen, somit müsste ich die vom Vermieter zurückfordern!




    1.Meine Mutter ist die Vermieterin und ich wohne hier schon seit 1995 und zahle meiner Mutter das gesamte Haushaltsgeld sprich umlagefähige und nicht umlagefähige Kosten mit einer Pauschale von 91 euro im Monat.


    2. dies haben wir damals so vereinbart im Jahr 1995.


    3. Für meine Mutter sind das die Nebenkosten und wir wussten beide nicht das das offiziell nicht so gehandhabt wird.


    4. 91 Euro für die Nebenkosten wurden auch jedesmal bewilligt.


    5. Meine Mutter zahlt es mir nicht zurück, da wir es so abgemacht haben und das auch legitim ist Ihrerseits.



    Meine Frage: Muss ich das Geld zurückzahlen , obwohl ich das immer an meine Mutter abgeführt habe?



    Danke bin echt etwas verzweifelt im Moment....

  • Zitat

    Für meine Mutter sind das die Nebenkosten und wir wussten beide nicht das das offiziell nicht so gehandhabt wird.


    naja, so was innerhalb der Familie machen ist immer schlecht. aber Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. wenn es denn so ist, dass da was auf die Miete umgelegt wurde, was nicht legitim ist, dann könnt ihr zufrieden sein, dass es nicht noch eine Betrugsanzeige vom Jobcenter hagelt.
    und noch was: mindestens seit 2007 bekommst du also Hartz4! seit 1995 wohnst du bei deiner Mutter zur Miete. Wird das denn irgendwann noch mal was mit dir? :-(

  • Danke für die Anwort Lacki...hmmm ja sieht vielleicht komisch aus für einen Aussenstehenden. Hatte einen sehr schweren Unfall 1999 und habe mir 2 Wirbel gebrochen, die immer noch mit 4 Schrauben fixiert werden. Das heisst ich kann nicht mehr Vollzeitarbeiten, nur noch Teilzeit. Deshalb leider seit 2005 auf Hartz 4 angewiesen.


    Ich wohne in einer Eigentumswohnung von meiner Mutter ganz alleine und zahle ihr Miete, wie alle anderen auch.


    Es gibt ein Mietvertrag und warum soll ich denn Angst haben, das wir wegen Betrug angezeigt werden??


    Die Auffstellung der Nebenkosten heisst von der Hausverwaltung Haushaltsgeld und splittet sich in umlagefähige Kosten und nicht umlagefähige Kosten. Meine Mutter ist von Beruf nicht Vermieterin und dachte das das Haushaltsgeld halt die Nebenkosten sind.


    Wie gesagt, damals zeigte sie mir die Aufstellung und bat mich auch dafür aufzukommen, was ich auch eingewilligt habe. Die Schuldzinsen sind immer noch nicht getilgt für die Wohnung und deshalb muss ich auch die Volle Miete bei ihr zahlen.


    In der Begründung vom Arbeitsamt heisst es, das die Nebenkosten falsch berrechnet worden sind. Noch nie wurde ich um die Aufstellung gebeten, und ist somit ja nicht meine Schuld, da es für mich ja die Nebenkosten waren. Und meine Mutter die Pauschale auch so in der Mietbescheinigung und im Mietvertrag eingetragen hat.



    Hätten die vom JC 2005 mal nach einer detaillierten Aufstellung gebeten, hätte sich das viel früher aufgeklärt. 2000 euro sind es bis 2010, fehlen ja noch 2011 und 2012....es werden also insgesamt 4000 Euro sein.



    Meine Mutter hat sich schon informiert, und es steht, das innerhalb 12 Monate Einspruch erhoben werden kann,wegen nicht korrekt abgerechneter Nebenkosten.


    Am Mittwoch geh ich zu einer Beratungstelle und informier mich....wie genau jetzt meine Rechte sind.


    Eigentlich können die vom JC sich ja an meine Mutter wenden und das Geld zurückforden oder??

  • Eigentlich können die vom JC sich ja an meine Mutter wenden und das Geld zurückforden oder??


    Nein. Zwischen dem JC und deiner Mutter besteht kein Rechtsverhältnis. Du bist der Empfänger der zuviel erhaltenen Leistung und somit auch der Erstattungspflichtige.

  • Nein. Zwischen dem JC und deiner Mutter besteht kein Rechtsverhältnis. Du bist der Empfänger der zuviel erhaltenen Leistung und somit auch der Erstattungspflichtige.


    Ok... Aber es kann nur innerhalb 12 monate einspruch eingelegt werden , somit ist meine vermieterin ;) nicht mehr verpflichtet geld zurück zu zahlen .. Ubd ich kann nichts dafür, hätte das Jc früher nachfragen können...

  • Nein, das mit dem einen Jahr ist bei Vermietern der Fall. Mieter haben länger Zeit zur Einrede. Liest du z. B. hier:


    http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/b1/beko_umlage.htm


    Zitat

    Im konkreten Fall hat der Mieter über 6 Jahre lang die vom Vermieter in Rechnung gestellten Nebenkosten vorbehaltlos bezahlt. Der BGH schließt daraus, dass die Parteien sich durch jahrelange Übung stillschweigend darauf geeinigt hätte, dass die vom Vermieter jeweils abgerechneten Nebenkosten auf den Mieter abgewälzt werden können. Habe ein Mieter mehrere Jahre lang Nebenkostenabrechnung des Vermieters vorbehaltlos akzeptiert und bezahlt, so könne der Vermieter dieses Verhalten nur dahin verstehen, dass der Mieter mit der Umlage der abgerechneten Nebenkosten einverstanden war. Dieser Grundsatz gilt aber gleichfalls nur für solche Kosten, die umlagefähig sind. Beispiel: Der Vermieter hat die vergangenen 4 Jahre imm Verwaltungskosten als Betriebskosten abgerechnet, der Mieter hat dies ohne Widerspruch bezahlt. Dennoch ist der Vermieter in diesem Fall zur Rückerstattung der Kosten verpflichtet, das Verwaltungskosten nach der BetriebskostenVO nicht umgelegt werden dürfen.

  • Zitat

    aber ich hab mich ja damit einverstanden erklärt nicht umlagefähige Kosten als Nebenkosten anzuerkennen 1995.


    nun hör doch auf hier rum
    zueiern, du und deine Mutter haben auf Kosten des Steuerzahlers in den letzten Jahren einiges an Geld gemacht, seit nun erwischt worden und müsst zurück zahlen. Wo ist das Problem?

  • Zitat

    Danke Turtle...aber ich hab mich ja damit einverstanden erklärt nicht umlagefähige Kosten als Nebenkosten anzuerkennen 1995.


    Das kannst du gerne machen, wenn du die Miete aus eigenen Mitteln zahlst. Soweit du dafür aber Steuermittel brauchst, kann natürlich auch nur bezahlt werden, was ein Mieter per GESETZ bezahlen muss.

  • nun hör doch auf hier rum
    zueiern, du und deine Mutter haben auf Kosten des Steuerzahlers in den letzten Jahren einiges an Geld gemacht, seit nun erwischt worden und müsst zurück zahlen. Wo ist das Problem?


    Nee Laki dem ist nicht so ... Warum soll meine mutter mir was schenken wenn sie selber hochverschuldet ist ? Meine sachbearbeiterin vom Amt hat einfach geschlafen .Sie hätte die Betriebskostenabrechnung viel früher verlangen müssen, somit waere die fehlerhafte Aufrechnung viel früher erkannt worden und hätte korrigiert werden können. Und nicht jetzt nach 5 Jahren ...

  • Nö, du musst die Abrechnungen einreichen und nicht das Amt sie verlangen. Du hast Mitwirkungspflichten und die beziehen sich darauf, jede Veränderung mitzuteilen. Dazu gehören auch Betriebs- und Heizkostenabrechnungen.


    Viele Vermieter haben Schulden. Das heißt aber nicht, dass Mieter bei verschuldeten Vermietern mehr bezahlen müssen (bzw. Sachen, die sie gesetzmäßig gar nicht bezahlen müssen) als sie bei nicht verschuldeten Vermietern bezahlen müssen. Du verwechselst Mutter mit Vermieter. Für das Amt ist es uninteressant, dass deine Vermieterin deine Mutter ist. Privat kannst du sie gern unterstützen, wenn du ausreichend Geld hast. Sittenwidrige Verträge müssen aber vom Amt deswegen nicht bezahlt werden.

  • Nee Laki dem ist nicht so ... Warum soll meine mutter mir was schenken wenn sie selber hochverschuldet ist ? Meine sachbearbeiterin vom Amt hat einfach geschlafen .Sie hätte die Betriebskostenabrechnung viel früher verlangen müssen, somit waere die fehlerhafte Aufrechnung viel früher erkannt worden und hätte korrigiert werden können. Und nicht jetzt nach 5 Jahren ...


    Zumal ich nach meinem Unfall eine Opferrente hätte kriegen müssen, mir das aber nicht vom Versorgungamt bewilligt wurde, da der Unfall im Ausland passiert ist.Habe ich kein schlechtes Gewissen Hartz in Anspruch zu nehmen....

  • Da stimme ich dir vollkommen zu...Aber es wurde noch nie eine Abrechnung verlangt und geändert hat sich seit 1995 gar nichts.Fakt ist das meine Vermieterin ob Mutter oder nicht von mir die Nebenkosten bezahlt bekommen hat.


    Und wenn etwas an Papieren von mir verlangt wird, reiche ich diese auch anstandslos ein.Aber dies wurde bis dato versäumt und sogar ein Rechtsanwalt habt mir eben recht gegeben. Zumal in dem Forderungsschreiben vom JC kein Paragraph steht nachdem ich es zurückzahlen muss.


    Es wird aufgefordert meine Vermieter auf das Guthaben anzusprechen und zurückzufordern. Meine Vermietern ist abgesichert da ihrerseits alles richtig verlaufen ist, da ich alle Kosten anerkannt habe.


    Nicht umlagefähige Kosten heisst nichts anderes als nicht anerkannte Kosten. Und das kann man individuell regeln.


    Hätte das Jobcenter ensprechende Papiere verlangt, hätte dies korrigiert werden können. Und Papiere reiche ich nur nach Aufforderung ein, so wie alle oder?

  • Na, dann viel Spaß! Du hast garantiert erstmal eine Anhörung erhalten, da muss überhaupt noch kein Paragraf drinstehen. Und dann hast du mietrechtlich einen Herausgabeanspruch gegen deine Vermieter, wobei egal ist, ob es deine Mutter ist oder nicht. Das sind vorrangige Ansprüche, die du durchsetzen musst. Wenn das dein Anwalt nicht versteht, dann wohl, weil er Geld mit dir verdienen möchte.


    Dass es auch nach 5 Jahren noch geht, nicht rechtmäßig gezahlte Gelder zurückzubekommen, das habe ich dir doch verlinkt. Wenn du jedoch alles ausblendest, was gegen deine Ansichten ist, wirst du wohl nicht weit kommen.

  • Ja hab das gelesen was du verlinkt hast,finde ich auch interressant. Möchte ja selber eine Rechmässige Lösung haben. Aber es gibt demnach andere Urteile aus dem Jahr 2004, die zu Gunsten des Vermieters sprechen durch jahrelange Zahlungen. Es sind gut fast 20 Jahre.


    Ich fühle mich zu Unrecht behandelt, weil ich bis dato nicht wissend war, was Betriebskosten betrifft. Hätte das JC damals schon eine Abrechnung verlangt, hätte das korrigiert werden können...und da setzt der Anwalt an. Da ist die Lücke. Das was ich mit meiner Vermieterin abgemacht habe ist völlig legitim. Das JC hätte es früher prüfen müssen.



    Das habe ich aus einem Thread kopiert:
    "auf welchen Paragraphen hat sich die ARGE zwecks der Rückzahlung berufen? Wie lange liegt denn die Überzahlung zurück? Wenn du das Geld schon aufgebraucht hast, musst du es nicht zurückzahlen (SGB X § 45 (2) ), da du nicht Schuld an der Überzahlung bist.
    Solltest du dennoch Probleme bekommen, kannst du dich auf ein Gerichtsurteil berufen: Sozialgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 17.11.2005, Az. S 1 AL 3629/00. In der Begründung hieß es vom ALG II- Bezieher könne nicht verlangt werden das Handeln der Verwaltung zu überwachen.

    Ich würde in Widerspruch gehen mit Verweis auf SGB X § 45 (2) und gleichzeitig auf das genannte Urteil des Sozialgerichtes aufmerksam machen."



    Und wenn meine Mutter das nicht zurückzahlt weil wir es so ausgemacht haben, kann ich ja nichts dafür.

  • Habe 2 Briefe erhalten vom JC. Da ich auch meine GEW Jahresabrechnungen einreichen musste von den letzten 5 Jahren. Es gab mal Guthaben, mal Nachzahlungen. Die ich nicht eingereicht habe.


    Es wurde alles aufgerechnet.


    Es war auch ein Anhörungsbogen dabei, aber mit einen Paragraphen das ich dies zurückzahlen muss (350 euro) .Was ich auch tun werde, da ich geschludert habe. Aber bei den Nebenkosten seh ich das wirklich nicht ein.

  • Und warum Herausgaberecht wenn zwischen mir und meine Mutter alles abgemacht wurde und ich den gesamten Nebenkosten zugestimmt habe im Jahr 95??? Das das JC das im Nachhinhein als Überzahlung ansieht, sind die selber Schuld, hättens sie früher mal nach Abrechnungen verlangt.



    Mein Anwalt sagte auch das die Sachbearbeiterin keine Ahnung hat und einfach paar Jahre gepennt hat!

  • Nochmal: Du hättest die Abrechnungen einreichen müssen. Du kannst niemandem vorwerfen, dass er dich auf etwas hinweisen hätte müssen, was er, weil du die Unterlagen nicht eingereicht hast, gar nicht hätte wissen können. Dazu ein allerletztes Mal: DU unterliegst der MITWIRKUNGSPFLICHT! DU musst jede VERÄNDERUNG angeben. Und nicht das Amt danach fragen. Dass dein Anwalt das sagt, was du hören willst, ist logisch, er will ja Geld verdienen.


    Und den Herausgabeanspruch hast du, weil es die von mir verlinkte höchstrichterliche Rechtsprechung es so besagt!