Untestützung/Sozialhilfe etc. für Vater von Kind

  • Unsere "Familiensituation" ist etwas komplexer, ich versuche, mich kurz, aber verständlich zu fassen in meiner Fragestellung:


    Wenn der Vater meiner Tochter - er ist Deutscher, geht auf die 50 Jahre zu, wohnt seit 13 Jahren in Spanien, mit einer Vergangenheit und Gegenwart, die seiner finanziellen, körperlichen und mentalen Gesundheit nicht förderlich ist - irgendwann mal wieder nach Deutschland zurückkehren und ein Sozialhilfefall oder Pflegefall würde, würden dann seine Kinder zur Pflicht genommen werden?
    Wenn ja, gibt es Möglichkeiten, das abzumildern?


    Hintergrund:
    Für seine erste Tochter, volljährig - Halbschwester meiner Tochter - hat er sich nur bis zu ihrem 12 Lebensjahr finanziell gekümmert, für seine zweite Tochter, bald 5 Jahre - meine Tochter - hat er bis anhin noch keinen einzigen Pfennig bezahlt und Unterhaltsvorschuss wird bezogen.
    Und daran wird sich meiner Ansicht nach auch nichts ändern, weil er jegliche Verantwortlichkeiten seinen Kindern gegenüber verneint, hat verschiedene Motive und Gründe.


    Weiterhin: tue ich mich schwer damit, für meine minderjährige Tochter (bald 5 Jahre) ein eigenes SparKonto zu eröffnen, denn für den ungünstigen Fall ihres Todesfalls würde der Vater 50% bekommen, solange sie keine eigenen Kinder hat. Das wollte ich nicht wirklich wegen oben genannter Sachlage. Gibt es Möglichkeiten, das anders zu regeln? Der Vater würde sicherlich nicht auf seinen Pflichtanteil verzichten, auch nicht durch vorzeitige Vereinbarung.....

  • die kinder werden natürlich nicht in verantwortung benommen, wenn der vater ein sozialfall wird. bei einem pflegefall sieht die sache schon anders aus:


  • Zitat

    denn für den ungünstigen Fall ihres Todesfalls würde der Vater 50% bekommen, solange sie keine eigenen Kinder hat.

    ...doch wohl nur solange keine anderweitige Verfügung hinterlegt wurde und eine solche kann man bekanntlich zu jeder Zeit bei einem Notar erstellen lassen und hinterlegen lassen !