Anspruch oder nicht?

  • Hallo,


    ich hoffe, dass ich hier Antworten finde, wie es mit dem Anspruch auf Sozialleistungen aussieht.


    Mein Mann und ich, kinderlos, seit Anfang 2010 verheiratet, wollen uns scheiden lassen. Wir haben keinen Ehevertrag.
    Mein Mann möchte keinerlei Unterhalt von mir, auch keinen Trennungsunterhalt, weshalb er während des Trennungsjahres auch in der gemeinsamen Wohnung bleibt. Ggf. würden wir auch einen nachträglichen Ehevertrag bzw. eine Scheidungsvereinbarung beim Notar aufsetzen lassen, welcher gegenseitige Unterhaltsansprüche ausschließt.


    Während unserer Ehe war mein Mann erst jahrelang selbständig und dann monatelange erwerbslos, hat deshalb kein ALG I kassiert sondern ich habe allein für den Unterhalt gesorgt. Ich verdiene 2.600 Euro brutto. Privatschulden hat er auch bei mir, so um die 11.000 Euro. Vermögen besteht weder bei ihm noch bei mir. Ich selber habe auch so ca. 9.000 Euro Schulden.


    Nun die eigentliche Frage: Hat mein Mann nach Inkrafttreten der Scheidung und seinem Auszug Anspruch auf Sozialhilfe, also Hartz IV? Oder bin ich meinen Lebtag lang verpflichtet, Unterhalt an ihn zu zahlen? Der Punkt ist nämlich der, dass er aufgrund fehlender Qualifikationen (Lehre, Berufserfahrung etc.) überall als Bewerber nur Absagen kassiert, im Prinzip auf dem Arbeitsmarkt völlig chancenlos ist. Und selbst, wenn er doch noch was findet, kann das noch ewig lange dauern.


    Falls mir hier keiner weiterhelfen kann, wohin kann ich mich wenden? Ich möchte oder kann besser gesagt keinen Anwalt oder Berater dafür einschalten, weil mir schlicht und einfach das Geld dafür fehlt.


    Vielen Dank schonmal


    Zandra

  • Guten Morgen,


    der Aussage von Birgit schließe ich mich an.


    Ein Verzicht auf nachehelichen Unterhalt ist grundsätzlich möglich. Eine entsprechende vereinbarung wird aber nichtig, wenn zum Zeitpunkt des Abschlusses bereits absehbar war, dass eine der Parteien in der Zukunft auf Transferleistungen angewiesen sein wird.


    Dein genanntes Brutto-EK ergibt netto, bei Stkl.1 so etwa 1.650€ netto. Dieser Betrag wäre dann noch zu bereinigen um berufsbedingte Aufwendungen, wenn betrieben, sekundäre Altersvorsorge und ggf. Tilgung Deiner Kreditverpflichtung. Da Dein SB ggü. dem zukünftigen Ex im Moment noch 1.050€ beträgt, wirst Du den verbleibenden Betrag oberhalb dieser Grenze als Trennungsunterhalt leisten müssen. Dieses zunächst mal bis zur Scheidung. Ob nach der Scheidung noch Anspruch besteht, müsste dann geprüft werden.


    Die Selbstbehalte werden sich aber vorraussichtlich zum 01.01.2013 erhöhen. Auf welchen Betrag, das gibt das OLG Düsseldorf heute um 10.00 Uhr bekannt.


    LG chico

  • Zitat

    wie lange ich ggf. unterhaltspflichtig sein könnte?

    normal sind die Lebenspartner im Trennungsjahr zu gegenseitigem Unterhalt verpflichtet, also nicht nur der mann gegenüber der Frau sondern auch umgekehrt - es lebe die Emanzipation und sofern Kinder vorhanden natürlich beide auch den Kindern gegenüber, denen aber eben nicht nur ein Jahr lang sondern bis zur vollendeten Ausbildung ( mag sein das sich dies sogar auf die Folgeausbildungen ausweitet) In eurem Fall, ist aber der jeweilig andere Teil darüber hinaus auch verpflichtete alles erdenkliche zu tun, eigenständig für selbigen Versorgung alles erdenkliche zu tun sobald er aufgrund des zu gering ausfallenden Unterhaltes auf andere Leistungen z.B. HARTZ IV angewiesen wäre. Das Problem für den jeweils leistenden Nochlebenspartner ist aber grundsätzlich zu beweisen das der andere Teil der Ex-Lebensgemeinschaft hier mit mangelnder Sorgfalt dieser Verpflichtung nicht nach kommt, darüber hinaus ist z.B. bei Bezug von ALG II durch Deinen Mann dann der SB des JC massgeblicher Ansprechspartner - wenn Dein Mann nichts gelernt hat muss er zur Not auch Hilfsjobs annehmen und der SB wäre dann der Ansprechspartner für die Leistungen/Unterhalts - Forderungen Deines Mannes gegen Dich und diese würden dann aber nur im Trennungsjahr bestehen!


    Da Dein einkommen für euch beide reicht wird es schwierig einen ALG II für Deinen Mann heraus zu holen. In diesem Fall solltets Du Dir einen Anwalt nehmen und schauen das die Schulden von Dir eine Verpflichtung hinsichtlich des Erhaltes Deines Arbeitsplatzes nach aussen darstellen, z.B. die Rate für einen Pkw der unbedingt benötigt wird um zum Arbeitsplatz gelangen zu können. Wenn dadurch die Versorgung Deines Mannes nicht mehr in der Höhe gegeben ist wie dies z.B. mit dem Regelsatz der Fall ist dann muss dieser HARTZ IV beantragen damit wäre dann der SB Dein zuständiger Ansprechpartner hinsichtlich der Forderungen die Dein Mann Dir gegenüber in diesen 12 Monaten geltend machen kann. Problem: so ein Anwalt kann schnell mal einige Tausend € kosten - in einem mir bekannten Fall betrug alleine dieses Honorar 2600 € und wer Geld hat bekommt in der Regel auch keine PKH - der verdienst des leistungspflichtigen entspricht in etwa Deinem Einkommen im Brutto

  • Danke Horst, das hilft uns schonmal weiter. Bei mir ist es zwar kein Auto, aber ich hab 300 Euro Fahrkosten mit den Öffentlichen zur Arbeit, das kann ich vlt. auch noch ansetzen. Der Trennungsunterhalt fällt im Prinzip ja weg, da wir zusammen in einer Wohnung wohnen. Wir sind ja - wie gesagt - noch befreundet und wollen es auch bleiben. Hat halt nur jeder jetzt sein eigenes Zimmer. Und er schreibt Bewerbungen noch und nöcher und die Personaler lassen ihn antanzen und "melden sich dann" - tuns aber nicht.


    Danke Euch allen und liebe Grüße
    Zandra

  • Hallo Zandra,


    Zitat

    aber ich hab 300 Euro Fahrkosten mit den Öffentlichen zur Arbeit, das kann ich vlt. auch noch ansetzen.


    Auf jeden Fall. damit sinkt Deine untehaltsrelevantes Einkommen auf 1.350€. Da Sein SB ggü. dem Ex Mann ab dem 01.01.2013 1.100€ beträgt, stehen nur noch 250€ für den Trennungsunterhalt zur Verfügung.


    Wie hoch ist denn Deine Kreditverpflichtung?


    LG chico