Kindergeld nach Steuererklärung

  • Hallo liebes Forum,


    ich (21) habe für das Jahr 2011 versucht, Kindergeld zu beantragen. Damals galt ja noch die Einkommensgrenze von 8004€. Ich habe heute meinen Steuerbescheid für 2011 bekommen, nachdem ich meine Steuererklärung abgegeben hatte.
    Nun stehen auf dem Bescheid 2 verschiedene Zahlen: zum einen "Gesamtbetrag der Einkünfte" und zum anderen "Einkommen / zu versteuerndes Einkommen". Erstgenanntes ist über den 8004€, Letzteres ist darunter. Es ist noch eine Auflistung dabei. Diese hat die Form:
    "Gesamtbetrag der Einkünfte" - "Beschränkt abziehbare Sonderausgaben" = "Einkommen / zu versteuerndes Einkommen".


    Welche der Zahlen ist nun für den erneuten Kindergeldantrag für 2011 relevant? Steht mir nun doch noch Kindergeld zu?


    Danke und viele Grüße.

  • Falls es sich bei den Sonderausgaben um eine private Krankenversicherung handelt, könnte auch das BFH-Urteil [url=http://lexetius.com/2006,3490]III R 24/06[/url] relevant sein. Danach sind derartige Kosten abziehbar.