Unterhalt zwischen Schulabschluss und bis zur Fachoberschule

  • Hallo Forum!


    Mein Sohn ist 17, und macht dieses Jahr seine mittlere Reife.


    Meinem Sohn geht es seit ein paar Jahren körperlich immer schlechter, er hat chronische Rücken-Nacken-Schulterschmerzen
    und bisher hat nichts geholfen dagegen. Außerdem leidet er nun im Abschlussjahr unter großer Erschöpfung und
    hatte bereits drei depressive Episoden deshalb. Er hat Legasthenie bei sehr guter Intelligenz und das hat ihm all
    die Schulzeit zu schaffen gemacht. Er wiegt nur 45kg bei über 1,70m, wohl auch wegen Stress, denn magersüchtig ist er nicht.


    Nun dachten wir, er könne vielleicht zwischen dem Mittleren Schulabschluss ein Jahr pausieren um sich um die
    Gesundheit zu kümmern und sich erstmal zu orientieren und auch eine Kur zu machen. Die Fachoberschule anzufangen und dann
    auf Reha oder Kur oder in Klinik zu gehen wird wohl nicht funktionieren.


    Frage: Wenn er pausiert, muss dann der Kindsvater keinen Unterhalt zahlen bis er wieder die Fachoberschule besucht?


    Vielen Dank schon mal für eure Antworten!


    LG Sorry

  • Wenn der Sohn krankheitsbedingt nicht sofort in eine Ausbildung oder Weiterbildung starten kann, ist der Kindsvater selbstverständlich weiterhin zu Unterhalt verpflichtet. Allerdings kann dieser verlangen, dass das durch ein ärztliches Attest belegt wird. Einfach so sagen, der Junge soll erstmal ein Jahr abhängen und sich vom Schulstress erholen, geht selbstverständlich nicht. Ich kenne dich und deinen Sohn nicht, habe aber selbst eine Tochter. Kann es sein, dass du deinen Sohn sehr verhätschelst? Irgendwie lese ich das zwischen den Zeilen. Das Kinder heutzutage Rücken- und Schulterschmerzen haben, ist nichts Neues und das haben die meisten Kinder. Auch gibt es bei Legasthenie Hilfen, die man in Anspruch nehmen kann. Dass ein 17-jähriger Schüler (Realschüler) so unter Stress leidet, dass er erstmal ein Jahr Pause machen muss, um sich zu erholen, habe ich noch nie gehört.

  • Nein, verhätschelt ist er beileibe nicht. Ich schrieb ja, er ist sehr oft krank und das hat mehrere Gründe.
    Ich schrieb auch von depressiven Episoden. Ich bin selbst im Bereich Kinder- und Jugendpsychiatrie tätig und kenne mich da aus,
    zumindest was dies betrifft. Aber über rechtliche Regelungen bei Kindesunterhalt kenne ich mich nicht aus.
    Mich interessiert, wie s oetwas rechtlich geregelt ist. Ein ärztliches Attest wird sicher kein Problem sein.
    Ich spreche sowieso nächste Woche mit dem Hausarzt.

  • Zitat

    Das Kinder heutzutage Rücken- und Schulterschmerzen haben, ist nichts Neues und das haben die meisten Kinder.


    Von sowas habe ich noch nie gehört. Ich kenne viele Jugendlichen und jüngere Schüler, aber solche Schmerzen hat wirklich nicht jeder.
    Wie kommst du denn drauf? Man darf nicht hin und wieder Schmerzen an Schulter oder Nacken oder Rücken mit der chronischen Form
    aller drei Bereiche vergleichen.

  • Hallo,


    ich sehe hier nur einen Unterhaltsanspruch bis zum Erreichen der Volljährigkeit des Kindes. Darüberhinaus hat das Kind nur einen Anspruch ggü. beiden Elternteilen, wenn es sich in schulischer oder beruflicher Ausbildung befindet.


    Hier ein Jahr zu pausieren, um sich auszukurieren, aber weiter Unterhalt verlangen, das wird nicht klappen. Auch nicht mit ´nem Attest von Hausarzt. Wenn der Junge der Meinung ist, dass er aus gesundheitlichen Gründen nicht erwerbsfähig ist, hätte er Leistungen nach SGB zu beantragen. Die Erwerbsunfähigkeit müsste aber zunächst mal von neutraler Stelle festgestellt werden.


    LG chico

  • Zitat

    ich sehe hier nur einen Unterhaltsanspruch bis zum Erreichen der Volljährigkeit des Kindes. Darüberhinaus hat das Kind nur einen Anspruch ggü. beiden Elternteilen, wenn es sich in schulischer oder beruflicher Ausbildung befindet.


    Hallo Chico,


    vielen Dank für die Auskunft. Gibt es hierfür Paragraphen? Das mit dem Unterhalt über das 18. Jahr hinaus ist klar, dass es gegenüber beiden Elternteilen
    nur geht. Ich persönlich werde mir das ausrechnen lassen, wieviel ich ihm dann schulde, damit er auch sein Recht erhält. Soviel ich weiß, sind beide Eltern verpflichtet Unterhalt solange zu zahlen, bis er eine Berufsausbildung abgeschlossen hat. Natürlich nicht im Trödel-Modus, aber mir war eben nicht klar,
    was passiert, wenn er einfach länger krank ist.
    Der Kindsvater hat bisher schon über 16.ooo Euro Unterhaltsschulden meinem Sohn gegenüber, aus Gründen, die er selbst zu verantworten hatte und nicht
    aus einer Not, in die er aufgrund von bestimmten Umständen im Außen geriet. Er betrügt auch wo es geht, auch uns gegenüber. Ich muss mich daher ständig informieren, wo das Recht greift und wie.


    Dann muss mein Sohn eben gleich auf die Fachoberschule und wenn es ihm schlecht geht, eben zum Arzt oder auf eine Reha gehen. Dann muss er eben eventuell ein Jahr wiederholen. Wir haben sowieso weitere Arzt- und Physiotherapeutentermine, dann kann man ja auch sehen, ob er nicht mit Medikamenten durch die Schule kommt.


    LG sorry

  • Hallo sorry,


    Zitat

    Gibt es hierfür Paragraphen?


    Schaust Du in § 1602 Abs.1 BGB.


    Das ist grundsätzlich der Fall, wenn das Kind minderjährigt ist. Auf volljährige Kinder trifft das zu, wenn sie sich Ausbildung befinden. Wobei Ausbildungsvergütungen und Förderleistungen dann vollangerechnet werden.


    Du solltest Dich mal bei Träger der Sozialhilfe erkundigen, ob dem volljährigen Kind, wenn es krank ist, Sozialhilfe zusteht. Meines Wissens nach haben die Eltern dann nur noch einen Kostenanteil von 24€ - 31€ zu leisten. Leider finde ich den entsprechenden § gerade nicht. SGB ist nicht mein Spezialgebiet.


    LG chico

  • Vielen Dank Chico!


    Ich glaube, du wirst recht haben, wenn er krank ist, dürfte er Sozialleistungen erhalten. Bafög wird er nicht bekommen, wenn
    er noch bei mir wohnt. Ich muss nun einfach mal sehen, was die Ärzte noch so alles vorschlagen oder an Hilfe bieten können.
    Dem Jungen muss doch irgendwie geholfen werden...ob mit oder ohne Weiterbeschulung. Ist eine dumme Situation, wenn man
    für das Kind nicht ganz allein sorgen kann. Ich wäre froh, wenn ich nicht um den Unterhalt immer kämpfen hätte müssen. Und
    einfach sagen könnte: Junge, ich steh dir bei, mach Pause, wir kümmern uns um deine Gesundheit, dass er mal wieder ohne
    Schmerzen ist, dass er mal etwas zunimmt an Gewicht und dann volle Kraft voraus auf die Fachoberschule.


    Ja, mal sehen, vielleicht finden wir für ihn ja auch eine leichte Alternative, einen 400 Euro Job, der erstmal weniger abverlangt,
    und auch erlaubt, mal zwischendrin eine Kur zu machen. Leider wohnen wir in einer Kleinstadt, die da nicht viel zulässt.
    Ich überlege auch immer, ob ich nicht noch ein paar Stunden was zusätzlich machen kann...dann kann mein Sohn wieder an den
    Vater herantreten, wenn er wieder zur Schule geht.


    Trotzdem fühlt es sich alles sehr ungerecht an. Ich muss alles allein zahlen an zusätzlichen Kosten, wie Schulklassenfahrten, wie
    außergewöhnliche Anschaffungen, wie den auch bald anstehenden Führerschein. Und das mit meinem geringen Gehalt. Der Kinds-
    vater verdient 2000 Euro mehr wie ich und versucht nur so wenig wie möglich zu zahlen, wie es geht.


    Ich glaub, ich hab nen Durchhänger. ich danke dir aber Chico für die passenden Antworten!!! :)


    Lg Sorry

  • ....


    Du solltest Dich mal bei Träger der Sozialhilfe erkundigen, ob dem volljährigen Kind, wenn es krank ist, Sozialhilfe zusteht. Meines Wissens nach haben die Eltern dann nur noch einen Kostenanteil von 24€ - 31€ zu leisten. Leider finde ich den entsprechenden § gerade nicht. SGB ist nicht mein Spezialgebiet.


    LG chico


    Hallo,
    nur als Ergänzung zu dem Problem der Aufnahme einer Ausbildung nach Schulabschluss.
    Vorab denke ich mir, der Hinweis auf das SGB XII scheint mir falsch.
    M.E. sollte hier SGB III -Förderung einer Ausbildung Behinderter-, SGB IX - berufliche Rehabilitation- und notfalls SGB II, da nicht mind. 6 Monate erwerbsunfähig und derzeit in einer BG mit Muttern, greifen.


    Meine Empfehlung wäre ein Beratungsgespräch mit einem Berufsberater der Agentur für Arbeit, der an einen Reha-Berater weiterleiten sollte.
    Beim Reha-Berater lies sich dann auch eine spezifische Ausbildung und Ausbildunsgeinrichtung organisieren, welche die Defizite (Legasthenie) in der
    Ausbildung berücksichtigt.



    Die körperlichen Probleme scheinen m.E. die Folge der Legasthenie zu sein.
    Insoweit gibt es da wohl eine reine medizinische Lösung nicht direkt. Eine kombinierte Lösung wäre hier wohl besser
    (angepasste behindertengerechte Ausbildung).


    Wie gesagt, nur als Ergänzung und auch nur meine private Meinung.
    Zum Thema Unterhalt hatte chico die eigentliche Frage bereits beantwortet.


    dms

  • Hallo dms,


    vielen Dank auch dir für den fundierten Beitrag!


    Zitat

    Meine Empfehlung wäre ein Beratungsgespräch mit einem Berufsberater der Agentur für Arbeit, der an einen Reha-Berater weiterleiten sollte.
    Beim Reha-Berater lies sich dann auch eine spezifische Ausbildung und Ausbildunsgeinrichtung organisieren, welche die Defizite (Legasthenie) in der
    Ausbildung berücksichtigt.


    Ja, das ist eine sehr gute Idee, überhaupt für die Zukunft. Ansonsten ist es etwas komplex bei ihm. Er hat zwar eine Legasthenie in Bezug auf das Schriftliche. Aber mündlich ist er top in Sprachen. In Englisch hat er durch den Nachteilsausgleich (Notenausgleich bei der Rechtschreibung) eine Note eins.
    In Deutsch hat er eine 2 und in Mathe (da auch eine Rechenschwäche) eine 5 (hier gibt es keinen Ausgleich für Benachteiligte Behinderte dieser Form).
    D.h. er interessiert sich unglaublich für Sprachen, will auch noch japanisch lernen, was er schon mal begonnen hat, aber wegen Schulstress wieder lassen musste. D.h. er ist also zu einem Teil sehr begabt, auch von der gemessenen Intelligenz her und ein geistiger Mensch. Er hat hohe Ziele und Pläne, aber ist immer wieder an seinen Grenzen.


    Zitat

    Die körperlichen Probleme scheinen m.E. die Folge der Legasthenie zu sein.
    Insoweit gibt es da wohl eine reine medizinische Lösung nicht direkt. Eine kombinierte Lösung wäre hier wohl besser
    (angepasste behindertengerechte Ausbildung).


    Das ist durchaus möglich und denke ich mir auch zu einem sehr großen Teil. Das körperliche Gewicht war vor der Einschulung
    noch sehr normal. Seit Schulbeginn hat er angefangen abzunehmen und wiegt heute bei über 1,70m nur 44kg.
    Dazu die Schmerzen, die er auch vorher nicht hatte, die seit der Sekundarstufe da sind. Aber es gibt auch psychische Belastungen
    durch meine Krankheiten von körperlicher und psychischer chronischer Natur. Ich habe vier chronische Krankheiten. Auch erblich
    bedingte Formen. D.h. ich befürchte auch, dass mein Sohn eine dieser Krankheiten -z.B. die chronischen Schmerzen- übernommen
    hat oder auch in Folge meiner Beeinträchtigung zusätzlich zu den Schulproblemen mit aushalten musste.


    Die Idee mit der angepassten Ausbildung werde ich aber mal überdenken und mit ihm drüber reden. Er kann ja nicht etwas machen,
    wofür er dann keine Kraft hat oder ihm ein wesentlicher Bestandteil (Rechtschreibung) fehlt. Allerdings arbeitet er permanent an seiner
    Schwäche und schreibt sehr viel in Deutsch und Englisch und übt mit Freunden, fragt nach Fehlern usw. um sich zu verbessern.


    Er braucht natürlich auch eine Ausbildung, die ihm Freude macht, damit er auch zukünftig mehr zufrieden sein kann. Er ist auch technisch
    in Informatik sehr fit, auch in verschiedenen Programmiersprachen, was ich auch für eine gute Möglichkeit für eine Ausbildung halte. Aber
    er ist aktuell sehr sprachenfixiert.


    Vielen Dank nochmal.


    LG Sorry