Ich brauche mal einen Rat

  • hallo zusammen,


    ich bin seit 11 jahren geschieden. mein exmann bezahlt unterhalt für den sohn. eher unregelmäßig und immer zu spät, aber er zahlt. bis vor kurzem. jetzt ist seine firma, in der er angestellt ist, insolvent. er also arbeitslos. wobei die kündigung erst zum 01.09.13 ausgestellt wurde. auf jeden fall wurde er jetzt vom jugendamt (beistandschaft) aufgefordert, statt 334€ plötzlich nur noch 164€ zu zahlen. der rest wird gestundet.


    was heißt gestundet?
    verfällt das dann irgendwann?
    wäre es besser zum anwalt zu gehen?
    was kann ich jetzt für meinen sohn beantragen? (es kommt ja grade gar nichts für ihn rein. und mein neuer mann muss ihn unterhalten)


    wir hängen echt in den seilen. und irgendwie kommt immer nur mein ex mit einem blauen auge davon. ständig höre ich: wir müssen warten, ob er zahlt. warten warten warten......
    der titel läuft auf den 1. jeden monats. unterhalt kam bisher aber immer erst am 4.;8.; oder 15.! wieso können alle anderen immer gleich pfänden und ich nicht?


    kann ich vom arbeitslosengeld pfänden lassen? und wenn ja, wieviel???


    danke schon mal für die antworten!!


    lg malkari

  • Hallo malkari,


    wieso bietet der Beistand eine Reduzierung des titulierten Unterhalts an? Darauf würde ich micht nicht einlassen. Es besteht auch gar keine Veranlassung dazu.


    Wenn der unterhaltspflichtige KV abreitslos wird, reduziert sich sein SB vom 1.000€ auf 800€. Daher sollte er weiterhin leistungsfähig sein, im Rahmen des Mindestunterhalts.


    Und warum solltest Du nicht aus dem Titel vollstrecken können?


    Wenn der Beistand das nicht tut, steht es Dir frei die Beistandschaft zu beenden und selber aus dem Titel vollstrecken zu lassen. Ggf. auch unter Zuhilfenahme eines Fachanwalts für Familienrecht.


    LG chico

  • danke für deine antwort. ich muss dazu sagen, er ist wieder verheiratet und hat noch ein kind bekommen. (hab ich gestern vergessen).
    im schreiben steht drin, dass es eine mangelfallberechnung ist. und dass ihm nach abzug des selbstbehalts von 800€, 270€ bleiben um der unterhaltspflicht nachzukommen. weil 2 kinder, bekommt meiner dann 161€ und der andere den rest.
    mich nervt das so. er hatte es ja angekündigt. auch dass er sich dann umschulen lassen will. und dann werden wir ja sehen, ob ich weiter unterhalt bekomme. waren seine worte :mad:

  • Hallo malkari,


    frag doch den Beistand mal, ob er den KV auf seine gesteigerte Erwerbsobliegenheit hingewiesen hat. (vergl. § 1603 Abs.2 BGB) Und ob der KV entsprechnde Bemühungen nachgewiesen hat um den Mangelfall abzuwenden.


    Wenn der Beistand das verneint, würde ich die Beistandschaft beenden und einen Fachanwalt für Familienrecht mit der Durchsetzung der Absprüche beauftragen.


    LG chico

  • Bevor der Beistand einem Mangelfall zustimmt, müsste er vom unterhaltspflichtigen KV verlangen sich um einen neuen Job zu bemühen. Dieses hätte der KV mit 20-30 bundesweiten Bewerbungen monatlich und dauerhaft nachzuweisen. Zusätzlich könnte die Aufnahme eines Nebenjobs verlangt werden. Bei tituliertem KU werden die Nebeneinkünfte nicht auf das ALG angerechnet.


    Erst wenn diese Bemühungen nicht dazu führen, dass der Mindestunterhalt geleistet werden kann, dann könnte eine Mangelfallberechnung in Betracht kommen.


    So verständlich?


    LG chico

  • Hallo erst mal, ich frage hier für meinen künftigen Schwiegersohn.


    Meine Tochter und der junge Mann haben ein gemeinsames Kind und ziehen demnächst zusammen in eine gemeinsame Wohnung.
    Beide sind noch in Ausbildung.


    Nun hat mein angehender Schwiegersohn noch ein weiteres Kind mit einer anderen Frau. Wie wird in dieser Konstellation der Unterhalt für das andere Kind berechnet?

  • Hallo Danielo...


    Nein Transferleistungen brauchen sie nicht, denn es sind unter anderm das Kindergeld meines Enkelkindes, das KG von meiner Tochter und das KG meines angehenden Schwiegersohns, zusätzlich beide Ausbildungsgehälter und meine Tochter erhält auch noch BAB.


    Das reicht aus, um Miete, einschl. aller Nebenkosten zu begleichen und auch für den Lebensunterhalt ist ausreichend vorhanden. Allerdings würde es mehr als knapp, müsste auch noch für das andere Kind, solange die Ausbildung nicht abgescjlossen ist, Unterhalt gezahlt werden.

  • na wenns reicht ist ja gut. der selbstbehalt bei erwerbstätigen beträgt 1000 €. die hat dein schwiegersohn wohl nicht. daher muss er auch keinen weiteren unterhalt bezahlen. die mutter des ersten kindes muss beim jugendamt unterhaltsvorschuß beantragen. sobald Unterhaltsvorschuss beantragt und auch bewilligt worden ist, erhält das Elternteil welches Zahlungspflichtig ist eine rechtswahrende Mitteilung und Inverzugsetzung mit der Bitte um Mitteilung der Einkommensverhältnisse. später, wenn dein zukünftiger Exschwiegersohn dann große geld verdient, darf er den Unterhaltsvorschuß wieder zurück zahlen! oder auch nicht, sollte das studium eine erstausbildung sein.

  • Zitat

    Wenn der Beistand das verneint, würde ich die Beistandschaft beenden und einen Fachanwalt für Familienrecht mit der Durchsetzung der Absprüche beauftragen.


    Sagt sich einfach, ist aber in der Durchführung sehr schwierig. Ich kenne einen Fall, indem das Jobcenter den Titel umschrieb um pfänden zu "dürfen" und hatte wenig, bis keinen Erfolg obwohl der Vater recht gut verdient. Allerdings hat er das Glück "Selbstständig" zu sein, weswegen die Herangehensweise etwas erschwerter sein dürfte als in anderen Fällen.


    So oder so hat man aber trotz allem selber erst einmal Geld vor-zuschießen, damit man etwas bewegen kann und dass Anwälte und Co. nicht wir lau arbeiten, dürfte klar sein. :(