Vermieter will mir keine vernünftige NK Abrechnung geben, droht mit Kündigung.

  • Hallo ihr Lieben,


    ich wohne seit dem 01.01.2012 alleine mit meiner Tochter in einer 3 Zimmerwohnung.
    Vor etwa 8 Wochen hat mein Vermieter mir die Nebenkosten Abrechnung für das vergangene Jahr gegeben und mich gebeten die Nachzahlung in Höhe von 337,-€ mit der nächsten Miete auf sein Konto zu überweisen.
    Weil mir die Nachzahlung etwas zu hoch erschien, bat ich meinen Anwalt (Miet u. Pachtrecht) diese mal zu überprüfen.
    Natürlich fand er einige Positionen die nicht auf den Mieter umzulegen sind, zb. die Verwaltungsgebühren u. die Reparaturrücklage.
    Nach Abzug dieser beiden Positionen ergab sich ein Guthaben von 260,-€
    Auch unter "Sonstiges" fand er einige Neuanschaffungen die ich nicht bezahlen müsste.
    Als ich meinen Vermieter das Ergebnis mitteilte sagte er das ich mir doch bitte eine neue Wohnung suchen solle, er will mich als Mieter nicht mehr haben.
    Die ARGE macht nebenbei auch Druck, weil sie gerne die NK Abrechnung von mir haben möchte.
    Ich habe meinem Vermieter gesagt, er solle mir eine vernünftige Abrechnung erstellen und wenn er es selber nicht geregelt kriegt, dann soll er es von einem Fachmann wie zb. von Haus & Grund machen lassen.
    Nachdem ich heute 4 Wochen nach dem letzten Gespräch meinen Vermieter anrief und ihn fragte was denn nun mit der Abrechnung sei, tat er wieder so als wüsste er von nichts.
    Ich sagte ihm, das ich vor habe mein Guthaben von der kommenden Miete abzuziehen und das er mir gefälligst eine genaue Abrechnung erstellen lassen soll und das möglichst bald.
    Auf seine Androhungen wegen der Kündigung habe ich mich gar nicht erst eingelassen, ich habe ihm gesagt das ich im Recht bin und er keinen Richter finden wird der die Kündigung befürworten würde.
    Ich habe ihm eine Frist von 14 Tagen gesetzt.
    Aber wie regele ich das denn am besten mit der ARGE, wenn der die frist jetzt wieder verstreichen lässt ?

  • Mündlich geht schonmal gar nicht. Und wenn du einen Anwalt für Mietrecht hast: wieso überlässt du alles Weitere nicht ihm?! Du selbst scheinst damit ja überfordert zu sein.


    Deine jetzige BK-Abrechnung gibst du beim Jobcenter ab und sagst aber gleich, dass du dagegen Einspruch erhoben hast und man abwarten soll, weil eben dein Anwalt gesagt hat, dass dir ein Guthaben zustünde und du nichts nachzahlen brauchst.

  • Hallo,


    mein Anwalt macht das ja nicht umsonst, dafür das er mir die BK-Abrechnung überprüft hat, habe ich ihm keinen Auftrag erteilt, sondern ich habe ihm 10,-€ in die Kaffeekasse getan.
    Wenn er jetzt aktiv für mich tätig wird, dann muss er dafür auch Gebühren verlangen.
    Aber vielleicht hast du Recht, ich gebe dem Job-Center erstmal das was ich habe und sage denen das ich da Wiederspruch gegen eingelegt habe.
    vielleicht sollte ich das nachher auch gleich schriftlich machen und die Kopie dessen mit beim JC einreichen, dann sehen die auch gleich das ich nicht nur zu hause sitze und Däumchen drehe, sondern mich darum auch gekümmert habe.
    meinst du das das erstmal ausreicht ?

  • Dafür gibts Beratungs- und Prozesskostenhilfe. Immerhin bist du ALG 2 Empfängerin und lt. deinem Anwalt hat es ja wohl Aussicht auf Erfolg. Nochmal: wenn dein Vermieter unwillig ist, wirst du ohne Anwalt nicht weiterkommen. Oder du gehst zum Mieterschutzbund, zahlst Beitrag und die helfen dir.