Kindesunterhalt

  • Hallo zusammen,ich habe eine Frage zum Freibetrag der mir zusteht.Folgende Situation stellt sich dar.Ich beziehe 1293 Euro Rente aufgrund voller Erwerbsunfähigkeit und bezahle 524 Unterhalt für 2 Kinder.Somit bleibt nicht viel zum Leben über.Als Erwerbstätiger hat man ja einen höheren Freibetrag der einem zusteht,im moment glaub ich etwa 1000 Euro.Ab wann wird man als Erwerbstätig eingestuft,angenommen ich würde einen 400 Euro Job annehmen wo ich aber nur 100 Euro verdiene,würde das dann als Erwerbstätig gelten oder gilt das nur für Vollzeitstellen?Danke für euren Rat.

  • Hallo,


    als Nichterwerbstätiger, hier Rentner, hast Du einen Selbstbehalt vom 800€. Bei einer Unterhaltsleistung von 524€ wird dieser leicht unterschritten. Könnte von einem Familienrichter als noch hinnehmbar angesehen werden.


    Erwerbstätig bist Du, wenn Du einen solzialversicherungspflichtigen Job hast. Also nix mit Minijob und dann Selbstbehalt von 1.000€.


    Wäre ja auch ziemlich irrsinnig, Dein Beispiel, oder?


    Rentner ohne Arbeit SB 800€ und Einkommen von 1.293€ = 493€ leistungsfähig
    Rentner mit Minijob und 100€ Einkommen zusätzlich zur Rente, dann 1.000€ SB und nur noch 393€ leistungsfähig trotz zusätzlichem Einkommen?


    Die Rechnung geht nicht auf.


    LG chico