Brauche dringend Rat,was soll ich tun,bin verzweifelt!

  • Hallo ihr lieben


    ich habe da mal ein folgendes Problem,oder besser gesagt 2 Probleme mit der lieben Arge.
    Ich,mein Lebensgefährte (beide 30 ) mit 2 Kleinkindern ( 3&2 ) leben zusammen in einem Haushalt.
    Mein Lebensgefährte hat einen Job und ich bin noch in Elternzeit.
    Wir sind Alg 2 aufstocker.
    Mein Lebensgefährte verdient,aber jeden Monat anders,weil er nach Stunden bezahlt wird und kein festes Gehalt hat.
    Somit müssen wir jeden Monat die Verdienstabrechnung bei der Arge einreichen.
    Wie gesagt die haben sich ewig Zeit gelassen,ich wurde auch mehrere Male angerufen und es wurde mir gesagt das noch was fehlt
    das habe ich hingeschickt.Die Blickte selbst nicht mehr durch bei den ganzen Unterlagen hat die gute mir auch gesagt.
    Aber nun nach 6 Monaten wartezeit kam gestern der Hammer.
    Wir haben angeblich zuviel Geld bekommen und dürfen jetzt innerhalb von 14 Tagen fast 2100 € zurück zahlen.
    Ist das Rechttens das die jetzt nach so langer Zeit des Wartens das Geld verlangen dürfen?
    Ich habe schließlich alles abgegeben und die haben bei der Bearbeitung geschlammt und sich ewig Zeit gelassen.
    Wie soll ich soviel Geld aufbringen,vor allem innerhalb von 14 Tagen?


    Das 2 Problem ist das die uns eine Sanktion reingeknallt haben,obwohl ich bei denen Angerufen habe,das mein Lebensgefährte
    nicht zu diesem Beruflich bedingten Termin kommen kann.
    Da er LKW fahrer einer Umzugsfirma ist und zu diesem Zeitpunkt in Hamburg war.
    Wir haben dann noch ein Schreiben bekommen wo er sich dazu nochmal äußern sollte.
    Wo er dasselbe reingeschrieben hat.
    Ich versteh es nicht das man da anruft und absagt und einen Brief zurück sendet wo man sich dazu geäußert hat und man trotzdem
    eine Sanktion bekommt?
    Somal die Sanktion jetzt nur im Weiterbewlligungsantrag drin steht.Ich habe keinen gesonderten Brief bekommen,wo drin steht das wir eine Sanktion bekommen haben,nix kam,da hätte man ja vielleicht mal widerspruch einlegen können.Aber die Frist ist natürlich nun auch rum.
    Vorallem mein Lebensgefährte geht arbeiten,bekommt ca 1200€ im Monat und soll von denen aus am liebsten jeden Monat zum Termin kommen weil die wollen das er sich woanders Bewirbt.
    Ich versteh die Leute echt nicht mehr.
    Die sollten mal lieber die Leute anscheissen die garnix machen und sich nicht bemühen.
    Warum werden den Leuten die wollen immer so Steine in den Weg gelegt?

  • Wow, hilfreich...


    Mami2004: Um welchen Zeitraum geht es und steht im ursprünglichen Bewilligungsbescheid etwas von "vorläufig" oder "§ 328 SGB III" drin?


    Gegen den Sanktionsbescheid könnt ihr noch in Widerspruch gehen. Die Widerspruchsfrist beginnt mit Bekanntgabe des Bescheides und die ist dann, wenn ihr den Bescheid erhaltet. Wenn du jetzt also den Sanktionsbescheid anforderst, beginnt die Widerspruchsfrist an dem Tag, an dem du den Bescheid jetzt erhältst.

  • Turtle 1972 : Es geht um den Leistungzeitraum Januar - August 2013
    Ich habe das letzte mal im März 2013 einen Änderungsbescheid bekommen.
    Und dann nichts mehr,obwohl wir jeden Monat die Verdienstbescheinigung eingereicht haben.
    Wurde nix überarbeitet und es kam auch kein neuer Änderungsbescheid.
    Wie gesagt der letzte Änderungsbescheid vom März,steht nix da von vorläufig oder diesem Paragraphen den du mir geschrieben hast!
    Wie gesagt am 12 August kam erst ein neuer Bescheid,weil mein Bewilligungszeitraum ende Juli abgelaufen ist.
    Und erst da steht vorläufiger Bescheid drauf.
    Und einen Tag später kam dann der Rückerstattungsbescheid.

  • Turtle 1972 : Es geht um den Leistungzeitraum Januar - August 2013
    Ich habe das letzte mal im März 2013 einen Änderungsbescheid bekommen.
    ...
    Wie gesagt der letzte Änderungsbescheid vom März,steht nix da von vorläufig oder diesem Paragraphen den du mir geschrieben hast!
    ...


    Und steht evtl. auf dem ursprünglichen Bescheid (Leistungzeitraum Januar - August 2013) so ein Hinweis,
    wie von Turtle erwähnt ?
    Turtle fragte nach

    Zitat

    steht im ursprünglichen Bewilligungsbescheid


    Hilfreich wäre noch der Hinweis, was mit dem Bescheid vom März geändert wurde.


    ....
    Und einen Tag später kam dann der Rückerstattungsbescheid.


    Ebenfalls hilfreich, welcher Zeitraum wurde denn lt. diesem Bescheid überzahlt?


    dms

  • Lade doch mal die Bescheide, die für den Zeitraum Januar- August 13 erlassen worden sind anonymisiert hoch. Auch den Rückforderungsbescheid. Hat dein Lebensgefährte schon bei Erlass des ersten Bewilligungsbescheides gearbeitet und in monatlich unterschiedlicher Höhe verdient oder die Arbeit erst später aufgenommen?