Sparen an der Menschlichkeit – Acht Quadratmeter für mehr als 300 Euro

  • Jobcenter Mainz


    „Seit mehr als zwei Jahren lebt sie in einem der Zimmer: acht Quadratmeter, Mini-Waschbecken. In das Zimmer hat sie Kühlschrank, Mikrowelle, Bett und ihren gesamten Hausstand gequetscht. Der Abfluss des Waschbeckens sei verstopft, erzählt sie. Der Fenstergriff ist morsch. Die Türen zu Gemeinschaftsdusche und -toilette kann sie nicht abschließen, muss sie sich aber mit den drei fremden Männern teilen. Im völlig verdreckten Treppenhaus stinkt es bestialisch nach einer Mischung aus Schimmel, Verwesung und Biotonne.“


    http://www.rhein-zeitung.de/region/lokales/mainzer-rhein-zeitung_artikel,-Acht-Quadratmeter-fuer-mehr-als-300-Euro-Mietwucher-mit-Segen-vom-Jobcenter-_arid,1025324.html


    Das Jobcenter Mainz bewilligt so viel Platz - wie das Bundesverfassungsgericht für Legehennen . . .


    http://www.lokalkompass.de/iserlohn/politik/sparen-an-der-menschlichkeit-58jaehrige-lebt-seit-2-jahren-auf-acht-quadratmetern-d333293.html

  • Wenn es niemand für nötig hält, den Reinigungsplan fürs Treppenhaus einzuhalten, kann der Vermieter damit eine Fachfirma beauftragen und die Kosten dafür auf die Mieter abwälzen. Im eigenen Interesse sollte es niemand soweit kommen lassen.
    Für den verstopften Waschbeckenabfluss ist weder Vermieter noch Jobcenter verantwortlich zu machen. Wie wäre es mal mit einer Siphon - Reinigung ? Dafür müsste man aber die Hände benutzen ! Freigejammert hat den noch keiner !
    Warum sich die Frau seinerzeit innerhalb der Angemessenheitsgrenze für nur 8 m² entschieden hat, ist leider nicht überliefert. Klar kann sie ohne anerkannt wichtigen Grund auf eigene Kosten umziehen. Dann gibts aber weiterhin nur die aktuell bewilligte Miete, auch wenn das nicht das mögliche Maximun ist.

  • Dann gibts aber weiterhin nur die aktuell bewilligte Miete, auch wenn das nicht das mögliche Maximun ist


    das ist Unsinn!! Da 8qm mit Sicherheit per Gericht als zu klein empfunden wird (Angemessenheit = 45/50qm), muß die angemessene Miete und nicht die frühere Miete gezahlt werden.
    Übrigens wurde in diesem Falle ein Umzug abgelehnt, WEIL die beantragte Wohnung ÜBER der Angemessenheit lag (nicht über dem früheren Mietpreis)!!


    Gruß
    Ernie

  • @ Ernie:
    Wie kann ein Gericht 8 m² als zu klein empfinden, wenn es im SGB II KEIN Minimum gibt ?
    Ein Richter muß doch nach Rechtslage entscheiden und nicht nach Geschmack oder wünsch dir was!?
    Das SGB II und übrigens auch ein WBS kennt nur max. - Grenzen ( 45/50m² oder Mietobergrenzen )
    Wieviele m² man sich abweichend nach unten in der Praxis gönnt, ist jedem selbst überlassen.

  • Es geht um menschenwürdiges Wohnen. Soweit dieser Begriff im Gesetz nicht definiert ist, wird er über die Rechtsprechung definiert. 8qm sind nach Rechtsprechung zu wenig, um ein menschenwürdiges Wohnen zu sichern. Das ist soweit schon korrekt. Die Dame könnte also jederzeit umziehen, gesponsort jedoch nur dann, wenn sie sich eine angemessene Wohnung sucht. Wobei, wenn die Miete eh schon sooooo überteuert ist, es doch auch kein Problem darstellen dürfte, ohne Genehmigung umzuziehen und die paar Euronen, die sie über der Angemessenheit liegt, selbst zu zahlen.