Bezug einer Wohnung als Azubi (bald Student)

  • Guten Morgen,
    ich habe mich frisch in diesem Forum angemeldet um hoffentlich Hilfe bei meinem konkreten Fall zu bekommen.
    Also zu meiner Person bin 22 Jahre alt und Azubi (drittes Lehrjahr) als Industriekaufmann und wohne noch bei meinen Eltern.
    Da die Situation bei meinem Arbeitgeber bzgl. einer Übernahme noch offen bzw. eher schlecht aussieht und ich leider einsehen musste das mich dieser Beruf nicht erfüllt, habe ich Erwägung gezogen nach Beendigung der Ausbildung ein Vollzeitstudium zu beginnen.
    Mir stehen im Monat ca 1000 Euro netto zur Verfügung (Kindergeld + Ausbildungsvergütung) wovon ich gerne demnächst in eine eigene Wohnung ziehen möchte.
    Das ist denke ich mal ohne irgendwelche Anspruchnahme von Sozialleistungen möglich.
    Nun zu meinem Problem:
    Wenn ich nun ab Oktober nächsten Jahres studieren möchte, brechen meine Einnahmen durch Ausbildungsvergütung und Kindergeld natürlich weg. Ich habe nun die Möglichkeit neben meinem Studium einen Nebenjob zu machen, was ich auch vorhabe, nur leider wird dieses Geld leider kaum reichen um meine Lebenserhaltungskosten zu tragen.
    Jetzt ist natürlich die Frage inwieweit und ob ich überhaupt Unterstützung in Anspruch nehmen kann (BAföG fällt raus, da Erstausbildung abgeschlossen und meine Eltern ohnehin zu viel verdienen).
    Hoffe auf eine schnelle Hilfe. Falls ich relevante Angaben vergessen habe, bitte fragen.
    MfG
    S04

  • Du wirst keine Leistungen bekommen. Wenn deine Eltern dich nicht unterstützen wollen, obwohl sie genug verdienen, warum soll dir dann der Steuerzahler dein Studium bezahlen? Da hilft nur noch der Nebenjob. Auch kannst du doch noch bei deinen Eltern wohnen bleiben. Ich kenne einige Studenten, die weder Bafög noch Unterhalt von ihren Eltern beziehen. Die haben einen Job und ein kleines WG-Zimmer.

  • Also, nicht das wir aneinander vorbei reden.
    Meine Eltern sind mir gegenüber nach Beendigung meiner Erstausbildung überhaupt nicht mehr unterhaltspflichtig und haben auch nicht mehr für mich aufzukommen, das heißt sie können mich ja quasi rauswerfen, wenn meine Ausbildung beendet ist, da der Gesetzgeber sagt mit Abschluss einer Lehre hat man dann die Möglichkeiten sich selbst zu versorgen.
    Mir gehts ja darum, dass ich jetzt langsam auf eigenen Beinen stehen will und nach Abschluss meiner Ausbildung ein Studium beginnen möchte.
    Kann man mich dann quasi auf die Strasse setzen? Weil meine Eltern ja auch gar nicht mehr für mich aufkommen müssen, müssen sie mich ja auch gar nicht mehr zuhause aufnehmen.
    Das hieße dann ja quasi, dass ich quasi gezwungen bin in meinem dann erlernten Beruf zu arbeiten, bis ins Rentenalter, oder halt bis grob geschätzt 30 bei meinen Eltern leben muss.
    Beides keine rosigen Aussichten...

  • Du hast eine Ausbildung und einen Job. Selbst wenn du den Job verlierst, wirst du kein Geld für ein Studium bekommen. Du musst dir dann einen neuen Job suchen. Dein Studium ist reines Privatvergnügen und dieses muss man sich leisten können. Wenn deine Eltern kein Verständnis dafür haben, dass du jetzt noch ein Studium beginnen willst, warum soll es dann der Steuerzahler haben? Wenn meine Tochter mir nach ihrer Ausbildung gesagt hätte, sie möchte gerne studieren, hätten wir ihr das ermöglicht. Leider hatte sie diesen Wunsch nicht. Aber nur weil deine Eltern meinen, sie haben ihre Unterhaltspflicht erfüllt, muss jetzt nicht der Steuerzahler einspringen.

  • a) Wenn das Studium zeitlich und sachlich mit der Ausbildung zusammenhängt, ist durchaus u. U. eine Unterhaltspflicht der Eltern gegeben.


    b) ALG 2 gibt es für einen Studenten definitiv nicht, egal, ob er Bafög bekommt oder seinen Lebensunterhalt nicht sichern kann. Schaust du in § 7 Abs. 5 SGB II.


    c) Sollte Bafög wegen des Einkommens deiner Eltern abgelehnt werden, diese aber trotz Aufforderung nicht zahlen, kannst du einen sogenannten Vorausleistungsantrag bei der Bafögstelle stellen. Dann bekommst du Bafög und die Bafögstelle klärt (notfalls gerichtlich) ob deine Eltern nun zahlen müssen oder nicht.

  • Naja was du auch noch machen kannst wäre Arbeitslosengeld zu beantragen. Zumindest habe ich auch mal vor Jahren, wo es mich selbst fast betraf, dass man da auch gewisse Bezüge beantragen kann wenn man alleine wohnt. Als Student bist du ja auch im Nebenjob darauf angewiesen, dass du ja nur eine bestimmte Summe steuerfrei verdienen kannst. Genauer kenne ich mich da leider nicht aus, aber ich denke sowas wie hartz 4 könntest du vielleicht auch bekommen. Besser du fragt vielleicht noch mal da genau nach bei einem Berater im Arbeitsamt. Wäre ja echt kacke, wenn dir wegen sowas ein Studium verwehrt bleibt, was ich mich auch nicht vorstellen kann.

  • @ SmootHandSozial:
    Studenten bekommen kein ALG 2 oder ALG 1. Selbst wenn für ALG 1 lange genug Beiträge vom Azubilohn gezahlt wurden, man MUSS auch dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, um Leistungen zu erhalten. Für volle Leistungen sogar für eine Vollzeitstelle wie vorher der TE als Azubi. Dieses Kriterium erfüllen Studenten nicht.