Minijob 450 € Ehefrau

  • Hallo,
    meine Frau ist durch mich in der GKV familienversichert und möchte jetzt einen Minijob annehmen der monatlich mit 450 € bezahlt wird.
    Darf sie die 450 € überhaupt verdienen ohne den Status der Familienversicherung zu gefährden?


    Ich habe gestern mit unserer GKV telefoniert und jetzt ist die Verwirrung komplett. Der GKV-Berater sprach von 385 €/Monat und vorher wären es nur 365 € gewesen. Irgendwie habe ich den Eindruck gewonnen als wenn die GKV - mal vorsichtig formuliert - mit Absicht Verwirrung stiften möchte um später dann noch den vollen Krankenkassenbeitrag kassieren zu können, d.h. man setzt darauf das wir einen Fehler machen.


    Daher meine Frage hier, mit welchem Betrag darf der Minijob monatlich bzw. jährlich insgesamt bezahlt werden, damit meine Frau (keine weiteren Einkünfte) familienversichert bleibt?


    Danke.
    Gruss
    Andreas

  • Guten Morgen Andreas!


    Die Familienversicherung ist so lange möglich, wie keine vorrangige Versicherung vorhanden ist. Da der Minijob mit 450€ nicht sozialversicherungspflichtig ist, gibt es eine solcher Versicherung nicht. Die Familienversicherung bleibt also bestehen.


    Nachzulesen im SGB V § 10 Abs.1 Punkt 5 letzter Satz.


    Hat die Krankenkasse also Murks erzählt.


    LG chico

  • Hallo chico,
    danke für die Info. Ich hatte wie schon geschrieben während des Telefonats ein komisches Gefühl, zumal der Berater der GKV auf meine Frage


    Darf meine Frau monatlich 450€ in einem Minijob verdienen, sie hat kein weiteres Einkommen oder weitere Einnahmen, ohne das die Familienversicherung für sie gefährdet ist - ja / nein


    auswich und keine klare eindeutige Antwort gab. Vielmehr holte der junge Mann zeitlich soweit aus, dass irgendwann die o.g. Beträge von 365 bzw 385 € die Verwirrung komplett machten.


    Kurzum: sie darf also 450 € im Minijob monatlich verdienen und bleibt familienversichert bei mir.


    Es ist mir unverständlich, warum die GKV auf eine klare Frage nicht antworten kann/will - Ja, sie darf 450 €/Minijob verdienen und sie bleibt bei ihnen familienversichert - das wäre ein klare Aussage gewesen. Ich habe wirklich den Eindruck das es den GKV nur darum geht das der Versicherte einen Fehler macht und sie dann gnadenlos die Beiträge einfordern und der/die Minijobber letztendlich nur für den GKV-Beitrag arbeiten gehen.


    Gruss
    Andreas

  • Chico, du musst aber den § 10 SGB V auch fertiglesen, insbesondere das mit einem Siebtel der Bezugsgröße usw.:


    "kein Gesamteinkommen haben, das regelmäßig im Monat ein Siebtel der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 des Vierten Buches überschreitet; bei Renten wird der Zahlbetrag ohne den auf Entgeltpunkte für Kindererziehungszeiten entfallenden Teil berücksichtigt; für geringfügig Beschäftigte nach § 8 Abs. 1 Nr. 1, § 8a des Vierten Buches beträgt das zulässige Gesamteinkommen 450 Euro."


    Am einfachsten dürfte es für den TE sein, mal bei Wikipedia nachzulesen: http://de.wikipedia.org/wiki/Familienversicherung


    Eigentlich finde ich, dass die Infos dazu leicht zu ergoogeln sind.