Schwanger und bei den Eltern lebend

  • Guten Tag euch allen,


    ich weiß es gibt viele Themen schon die das gleich beinhalten, nur habe ich keinen Fall gefunden der mir wirklich komplett ähnelt. Ich habe noch vor zu einer Beratung zu gehen, der Termin ist bald, aber ich kann nicht mehr warten und hoffe schonmal auf Antwort. Nun, meine Situation ist wiefolgt:


    Ich komme aus Berlin und bin schwanger, ca. 15. Woche, und ich lebe bei meinen Eltern. Der Vater ist Rentner und die Mutter arbeitsunfähig und bezieht nun ALG 2 (ich meine zu glauben sogar schon alg 3). Da ich unter 25 Jahre alt bin, bin ich in ihrer Bedarfsgemeinschaft. Ich habe eine Ausbildung gemacht die ich nun aufgrund der Schwangerschaft abgebrochen habe. Diese Aubildung musste ich bezahlen und habe deshalb BAfgöG beantag. Ich bekomme aber nur Schülerbafög, welches ich aber komplett für die Bezhalung meiner Schule gebrauche. Der Ausbildungsvertrag geht nun noch bis ende Oktober diesen Jahres. Ich nehme aber nicht mehr am Unterricht Teil. Ich bin noch dabei BAföG schonmal abzumelden für November, sodass ich es nicht unrechtmäßig beziehe.
    Ich war schon beim Jobcenter und fragte wie es mit einer eigenen Bedarfsgemeinschaft aussieht, diese fragte mich nur "Warum sollten sie denn eine eigene machen?", nach dem Motto es stünde mir gar nicht zu, sondern erst nachdem das Baby geboren ist.
    Im Internet finde ich größtenteils Diskussionen darüber wenn das Kind schon da ist, aber wie ist es bei Schwangeren? Es kann nicht sein das eine Schwangere Frau von BAföG und Kindergeld (was sie beides nicht wirklich hat da bafög für die schule und kindergeld meine eltern selbst brauchen) leben muss. Kann ich denn nun, trotzdem mein Aubildungsvertrag theoretisch bis Ende Oktober geht, ALG 2 rechtlich gesehen beantragen oder steht mir dieses erst wirklich dann erst ab November zu ?
    Zusatzinfos: ich habe einen Freund und wir wollen beide das Kind haben. Er lebt nicht in Berlin daher will ich später auch noch zu ihm ziehen.


    Es wäre wunderbar wenn ich einige Antworten dazu bekäme. Ich bedanke mich schonmal recht herzlich für jede Information :)

  • Stelle einen Antrag auf ALG 2. Das Einkommen deiner Eltern darf nicht mehr auf dich angerechnet werden (§ 9 Abs 3 SGB II), das Kindergeld auch nicht (BSG vom 17.7.2014, B 14 AS 54/13 R - bisher nur Terminsbericht). Damit verbleibt dir momentan nur deine 216 Euro Bafög als Einkommen, wovon aber 92 Euro anrechnungsfrei sind, so dass du sehr wohl einen Anspruch auf ALG 2 (Regelsatz + Mehrbedarf Schwangerschaft + Mietanteil) haben müsstest.


    Allerdings kann ich nicht recht verstehen, dass du jetzt schon deine Ausbildung ab- bzw. unterbrechen willst. Wenn du erst in der 15. SSW bist: da kann doch auch noch viel passieren. Oder ist es eine Ausbildung (z. B. Kinderpfleger), wo du eh ein Beschäftigungsverbot bekommen würdest?

  • Ich verstehe nicht, warum du die schulische Ausbildung abgebrochen hast. Hast du eine Ausbildung zur Chemischen Assistentin gemacht? Dann könntest du mit einem Beschäftigungsverbot aus der Verpflichtung für die Kosten der Schule rauskommst. Im Übrigen ist dir dein Freund ab 6 Wochen vor der Geburt zu Unterhalt verpflichtet (dem Kind ja sowieso). Auch muss er sich an den Anschaffungen für das Kind beteiligen.

  • Guten Tag euch allen,
    ...


    Ich komme aus Berlin und bin schwanger, ca. 15. Woche, ... Ich habe eine Ausbildung gemacht die ich nun aufgrund der Schwangerschaft abgebrochen habe.... Ich bekomme aber nur Schülerbafög, welches ich aber komplett für die Bezhalung meiner Schule gebrauche. Der Ausbildungsvertrag geht nun noch bis ende Oktober diesen Jahres. Ich nehme aber nicht mehr am Unterricht Teil. Ich bin noch dabei BAföG schonmal abzumelden für November, sodass ich es nicht unrechtmäßig beziehe. .....
    Es wäre wunderbar wenn ich einige Antworten dazu bekäme. Ich bedanke mich schonmal recht herzlich für jede Information :)


    Hallo,
    kläre unbedingt mit dem BAföG-Amt, ob der Bezug bis November rechtmäßig ist !
    Du hast die Ausbildung bereits abgebrochen und somit sollte Dir kein BAföG mehr zustehen.
    Es gibt zwar einige Ausnahmeregelungen (Weiterzahlung bis zu 3 Monate), aber ich kann derzeit nicht erkennen,
    ob dies bei dir zutreffen wird.


    Das dein Vertrag evtl. noch weiter läuft (incl. der Schulgeldzahlung) ist nur dein privates Problem !


    dms

  • Zu eurer Frage warum ich es schon so früh abgebrochen habe:
    Ich habe eine Ausbildung zur Schauspielerin gemacht. Meine Gründe dies sofort abzubrechen waren einerseits die körperliche Belastung, der man dort ausgesetzt ist und ich diese zwar eventuell hätte bis zur Kündigung weitermachen können, doch ich habe den Sinn nicht darin gesehen, da ich, jetzt kommt mein zweiter Grund, in Zukunft lieber eine Ausbildung suchen möchte, die mir einen sichereren Job (auch Geldtechnisch) als diesen Anbietet. Noch dazu ist man als Schauspielerin ständig auf Achse was dann einfach nicht mehr geht. Außerdem brauche ich momentan die Zeit wegen meiner Fernbeziehung und habe Termine hier und dort und muss so schnell wie möglich alles in die Wege leiten und klären.


    Zu meinem Freund:
    Da wir eine Fernbeziehung führen ist er im moment auch dabei Ämter abzuklappern. Und 6 Wochen vor der geburt Wohne ich im besten fall schon längst mit ihm in einer Wohnung daher ist das nicht das Thema. Deshalb schrieb ich als Zusatzinfo das ich zu ihm ziehen möchte.


    Zum Thema BAföG:
    Danke für die Information aber ich bin da schon längst dabei und die Probleme sind mir bereits bekannt, dass es als unrechtlich erhaltenes Geld angesehen werden kann. Aber das war nicht meine Frage.



    Meine Frage war ob es mir als Schwangere die unter 25 Jahre alt ist und bei den Eltern lebend, trotz Bafög, ALG 2 zusteht. Darf ich meine eigene Bedarfsgemeinschaft gründen bzw vielleicht wäre es sogar eher eine Wohngemeinschaft?

  • Wenn sie noch bei den Eltern wohnt und nur die 216 Euro Schülerbafög als Bedarfssatz Bafög hat, dann fällt sie unter § 7 Abs. 6 SGB II, d. h., dass sie eben nicht vom ALG 2 Bezug ausgeschlossen ist. Eine eigene BG bildet sie tatsächlich nicht, jedoch kann das Einkommen der Eltern nicht mehr bei ihr berücksichtigt werden (§ 9 Abs. 3 SGB II). Habe ich eigentlich alles schon geschrieben.

  • Ich bedanke mich nocheinmal für die Informationen.


    Zitat

    Damit verbleibt dir momentan nur deine 216 Euro Bafög als Einkommen, wovon aber 92 Euro anrechnungsfrei sind, so dass du sehr wohl einen Anspruch auf ALG 2 (Regelsatz + Mehrbedarf Schwangerschaft + Mietanteil) haben müsstest.


    Ich bin mir nicht immer ganz sicher ob ich es richtig verstehe. Wären diese 92 Euro neben dem Mehrbedarf, oder wäre das was ich als Mehrbedarf quasi bekommen würde? Bzw. was heißt das genau wenn das Einkommen der Eltern nicht mehr bei mir berücksichtigt werden kann eigentlich? Entschuldige die Fragen, das muss man mir wirklich für dummies erklären.