KDU-Antrag bei BAB, Frage zum Mietvertragsdatum

  • Hi Leute,


    bin gerade echt verzweifelt und habe mich erst gerade in diesem Forum angemeldet, um zu beschließen, was der bestmögliche Schritt für mich wäre.


    Folgende Situation:


    Aufgrund der Trennung von meiner Ex musste ich bis zum 01.10. eine Wohnung haben, da sie sonst ihr Mietverhältnis für die gemeinsame Wohnung gekündigt hätte (ich stecke aufgrund diverser, unschöner Umstände mit 26 noch in der Ausbildung und hätte diese Wohnung alleine niemals halten können). In der Ausbildung erhalte ich geringe BAB-Leistungen (unter 30€).


    Nun habe ich mich dazu hinreißen lassen, aus Angst, ich würde bald auf der Straße sitzen, einen Mietvertrag zu einer sehr günstigen Wohnung zu unterschreiben (Mietvertrag wurde Ende August unterschrieben, Einzugs- und Übernahmedatum war der 01.10.). Leider werde ich auch diese mit meinem BAB und Ausbildungsgehalt nicht komplett halten können, weshalb man mir empfohlen hat, einen Zuschuss zu den ungedeckten Kosten der Unterkunft zu beantragen. Also habe ich mir beim Jobcenter eine Mietbescheinigung geholt; mit einem mulmigen Gefühl, denn der SB meinte dabei "Hauptsache, Sie haben den Mietvertrag noch nicht unterschrieben". Die Mietbescheinigung habe ich vom Vermieter ausfüllen lassen und zum 23.09. reingebracht, woraufhin der SB meinte "Die Wohnung ist auf jeden Fall angemessen." Dann habe ich den Antrag bekommen. Diesen habe ich komplett ausgefüllt und heute mit allen nötigen Unterlagen abgegeben.


    Problem: Der SB meinte, ich müsste definitiv noch den Mietvertrag reinbringen. Jetzt habe ich im Internet gelesen, dass man für den Zuschuss zu den ungedeckten Kosten der Unterkunft definitiv vor Unterschrift des Mietvertrages das Einverständnis des Jobcenters einholen muss. Sitze ich nun auf dem Trockenen? Die Wohnung ist wirklich schön und eigentlich auch sehr günstig, die Möbel stehen schon hier und der Umzug hat natürlich auch einiges an Geld gekostet. Es geht mir nicht um die Erstausstattung oder die Mietkaution, auf die ich scheinbar als BAB-Empfänger, über 25, der aus einer gemeinsamen Wohnung auszieht, die er mit seiner Ex hatte, kein Anrecht habe. Mir geht es nur um den KDU-Antrag, denn ohne diesen bin ich die nächsten Monate komplett aufgeschmissen.


    Ich weiß, dass ich mich nicht so schnell zum Unterschreiben des Mietvertrages hätte hinreißen lassen dürfen, und im Nachhinein würde ich mich dafür auch gerne ohrfeigen - aber ich habe gerade einfach nur eine wahnsinnige Angst vor der Zukunft und komm schon gar nicht mehr zum Schlafen. Ich saß schon heulend auf der Arbeit deswegen, und das als erwachsener Kerl.. ich hoffe einfach nur, ihr habt irgendeine Idee, was ich nun machen soll. Einfach auf Verdacht mit dem Mietvertrag rein?

  • Wohnung: 348€ warm (wobei hier noch das Kabelanschluss fürs Fernsehen eingerechnet ist).


    An Ausbildungsvergütung erhalte ich ca. 615€ netto und 25€ BAB, sowie ich Recht auf 5€ Unterhalt von meinem Vater hätte, wobei es dem wesentlich schlechter geht als mir - auf diese 5€ verzichte ich also schon lange. Ich weiß, dass ich mir mit dieser Wohnung keine großen Sprünge leisten kann, bin aber sehr genügsam und halte meine Lebenskosten schon seit Jahren extrem gering.


    Danke schon einmal für die Antwort. Bist du dir denn ganz sicher dabei, dass es kein Problem ist, dass ich den Mietvertrag schon unterschrieben habe? Was der Sachbearbeiter da nämlich nebenbei in den Raum geworfen hat, hat mich schon sehr verunsichert. :(

  • Wohnung: 348€ warm (wobei hier noch das Kabelanschluss fürs Fernsehen eingerechnet ist).


    An Ausbildungsvergütung erhalte ich ca. 615€ netto und 25€ BAB, ....


    Hallo,
    schau mal in deinen BAB-Bescheid, ob dort dein Bedarf bereit bei 572 Euro liegt.
    Wenn es weniger sind, aufgrund der geteilten Miete in der vorherigen Wohnung, kann sich deine BAB leicht erhöhen.
    Must sowieso deine neue Anschrift der BAB-Stelle mitteilen. Da kannst Du auch gleich den Mietvordruck ausfüllen
    und mit einreichen.
    An den Vordruck kommst Du ran, indem Du die Hotline vom Arbeitsamt anrufst, und den Umzug mitteilst und den Vordruck
    für die neue Miete abforderst.


    dms


  • Danke für den Tipp, ist alles bereits erledigt. :)


    Bei der alten Wohnung hatte ich 240€ für die Wohnung angegeben, das Arbeitsamt weiß bereits darüber bescheid, dass ich umgezogen bin. Leider hat sich da nichts geändert, weil scheinbar nur ein bestimmter Satz beim BAB für die Miete vorgesehen ist (um die 120€ meinte die Frau am Telefon, konnte es aber nicht genau sagen).